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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.08.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-08-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186308032
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630803
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630803
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-08
- Tag1863-08-03
- Monat1863-08
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.08.1863
- Autor
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Amtsblatt bei Kimgt. BlMgnichtS mb dli Raths dir Stadt schjig. M 21S. Montag den 3. August. 1863. Bekanntmachung. Wegen des Turnfestes wird die Expedition des Tageblattes Montag den 3 August Vormittag IO Uhr, Dienstag den L. und Mittwoch den K August Mittag 12 Uhr geschlossen und bitten wir, Anzeigen bis zu den angegebenen Stunden gefälligst bei uns abgeben zu wollen. Die Expedition des Leipziger Tageblattes. Bekanntmachung, das Fahren nach und von dem Festplatze betreffend. Für die Festtage de- in. allgemeinen deutschen Turnfestes, den 2., 3., 4., 5. August d. I. sind über da- Fahren von und nach dem Festplatze, beziehentlich, was den auswärtigen Fährverkehr angeht, mit Genehmigung der Königlichen AmtShauptmannschast folgende Anordnungen getroffen worden. 1) Alle- von Leipzig nach Connewitz oder LöSnig ükd weiter bestimmte oder von jenen Orten nach Leipzig gehende schwere WirthschastS- oder Marktfuhrwerk hat dev Weg über den Thonberg zu nehmen', während dem leichten Fährverkehr mit jene» Orte«, außer dem Weg über de» Thonberg, a«ch der Weg durch die Linie gestattet wird. 2) Daß auf de« Festplatz fahrende WirthschaftSfahrwerk hat vom äußern Zeitzer Thore a» de» am Wagnerischen Grundstück eiumündendev Seitenweg eivzufchlagev. 3) Die nach dem Festplatze mit Personen fahrenden Wagen, einschließlich der Droschken und Omnibus, nehmen ihren Weg durch die Windmühlenstraße nach dem Bayrischen Platz und von- da durch die Sophienstraße; nur bei der Rückfahrt ist der Weg durch die innere Zeitzed Straße gestattet. 4) Auf dbr äußern Zeitzer Straße und Covnewitzer Chaussee halte» sich alle hivauSfahrevden Wagen auf der linke» Seite, von der Stadt aus gerechnet, während die heimkehrtnden sich rechts Hallen. Alle Wagen fahren von der hohen Straße a» im Schutt, und haben sowohl bei der Hinaus- als bei der Hereinfahrt streng die Reihenfolge zu beobachten, indem jedes Borfahren unbedingt untersagt ist. 5) Die nach de« Festplatz bestimmten Geschirre halten, zum Aussteigen der Personen, an dem mittelsten Eingang des Fest platzes. Die Kutscher dürfen bei dem Halten den Bock nicht verlassen. Die Fahrgäste der Droschken und covcesfionirte» Einspänner haben vor dem AuSsteigen zu bezahlen, indem der Kutscher zur Empfangnahme des Fahrgeldes nicht halten bleiben darf. 6) Sobald die Wagen leer find, haben dieselben in der gleiche» Reihenfolge nach dem am Ende des Festplatzes gelegene» StationSplatz zu fahren und sind, wenn der Kutscher sofort in die Stadt zurückkehren will, über den Platz rSach der rechten Seite der . Chaussee iu lenke«. Wollen die Kutscher auf dem Station-Platze auffahreu, so haben sie die durch Tafel» bezeichnten, für die Omnibus und für die Droschken und andern Wagen bestimmten gesonderten Halteplätze eivzunehmen, und bei der Abfahrt sich ebenfalls nach der rechten Seite der Ehauffee zu wenden. 7) Nur auf diesem Stationsplatze, nach welchem ein AuSgang au- dem Festplatze führt, ist da- Eivsteigen der Fahrgäste gestattet: auf der Chaussee ist allen zurückfahrende» Wagen da- Halten zum Einsteigen von Personen unbedingt verboten. S) Während der Dauer der Festzüge sind die Zeitzer Straße und die Covnewitzer Chanffee, sowie die sonstigen von den Zügen berührte» Straße» der Stadt für allen Fährverkehr gesperrt: die Dauer der Sperrung bestimmen die anwesende» AuffichtSbeamte». S) Jeder Fuhrherr ist für sein Geschirr und feinen Lutscher verantwortlich, und hat Letzten» in allen Fällen zu vertreten. 10) DaS Reite» hurch die Zeitzer Straße und auf der Eonnewitzer Ehauffee bis zu« Festplatz ist verboten. 11) Allen Anordnungen der auf dm Straße» und Station-Plätzen mit der Aufrechthalttmg der Ordnung beauftragten städtisch« AuffichtSbeamte» ist unbedingte Folge zu leisten. geg« vorstehende B 13) Fußgänger» wird empfohlen, bei dem HinauSgeheu nach dem Festplatze die linke Seite, von der Stadt an- gerechnet, bei de« Hereinkommen die rechte Seite der Fußwege zu benutzen. Leipzig, dm 31. Juli 1863. Der Math m«d das Poltzetaiat der Stadt Leipi ^— vr. Loch. Metzler. Schl Bekanntmachung. Für Fuhre« der FtaereS und eoueesfioretrte« Gtuspäurrer aus der Stadt nach dem LurirfeAplatze Hab« vir von jetzt ab und bis auf Weitere- die Laxe Verhandlungen geg« vorstehende Bestimmung« werden mit Geldstrafe bis zu 10 Thaler oder entsprechender Gefävgniß- AL.. für 1 Person 2 Person« 3 Person« 4 Person« auf b Ngr. r>/, Ngr. 10 Ngr. 12 Ngr. festgesetzt. Mir Fuhr« vom Lurvfestplatze nach der Stadt gilt die gleiche Taxe. Bor 6 Uhr Morgen- und nach 10 Uhr AbendS iß der doppLe Bet»g zu erheb«. — Leipzig, de» 27. Juni 1863. Der Math der Stadt Sehnig. LichoriuS. vr. Haupel.
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