Anzeiger. » ^. AmMla« dk« «ich!. BkMgeiichtS md dri Nach da Stadt Schch. ML. Sonntag dm 3. Januar. 1861 Bekanntmachung. Das 23. und 24. Stück des vorjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend Nr. 138. Verordnung, die Beförderung von Requisitionen an Königlich Niederländische Behörden betreffend, vom 5. December 1863; - 139. Verordnung, die veränderte Organisation der Hochbauverwaltung betreffend, vom 5. December 1863: - 140. Decret wegen Bestätigung eines fernerweiten Nachtrags zu den Statuten der Leipziger Bank, vom 5. Dec. 1863. - 141. Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung des Landtagsausschuffes zu Verwaltung der Staatsschulden ^ betreffend, vom 17. December 1863. - 142. Bekanntmachung, die Ausführung des Gesetzes über Herabsetzung des Speisesalzpreises vom 30. November dieses Jahres betreffend, vom 18. December 1863; - 143. Gesetz, das zeitweilige Fortbestehen des Umlaufs von Einer Million Thaler in Cassenbillets aus dem vor handenen Reserveauantum betreffend, vom 23. December 1863, sind bei uns eingegangen und werden bis zum 14. d. M. auf hiesigem Rathhaussaale zur Kenntnißnahme öffentlich aushängen.' Leipzig am 2. Januar 1864. Der Aath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. . Tyorbeck. Bekanntmachung. Mit Schluß des Jahres 1863 sind Herr v. meä. Ludwig Bernhard Georg Lippert senior, Und zwar dieser mit dem nach §. 199 der Allgemeinen Städteordnung chm zukommenden Ehrentitel: „Stadtaltester", Herr Heinrich Moritz Bering und Herr Moritz Lorenz , aus unserm Collegium ausgeschieden. Ferner sind heute ,, . /1 ^err Albert Emil Reichenbach,. Buchhändler und zeitheriger Stadtrath, . . > ' >err Leopold Louis Franke, Kaufmann, und , . . . . . ,)err Johann Friedrich Wilhelm Kettembeil, Kaufmann, ersterer auf erfolgte Wiederwahl von Neuem, als Stadträthe auf Zeit verpflichtet und eingewiesen worden. Leipzig, am 2. Januar 1864. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Koch. SchleHner. Bekanntmachung. Wir bringen in Erinnerung, daß bei Fünf Thaler Strafe für jede« ContraventionSfall Schnee und Gis aus den Grundstücken auf die Straften oder öffentlichen Platze nicht gebracht werden darf, vielmehr sind zur Ablagerung von Schnee und Eis nur folgende Orte bestimmt: . , ' 1) der freie Platz hinter dem Kanonenleiche, 2) das Parthenufer vom Gerberthore an m der Richtung nach der Pfaffendorser Brücke, 3) das erste schmale Feldstück vor dem Dresdner Thore auf der rechten Seite der Chaussee, 4) die Sauweide bis zum ehemaligen Münzthore an der Brandbrücke, 5) das tiefe Terrain an der Waldstraße beim Frankfurter Thore. Gleichzeitig werden die Grundstücksbesitzer, beziehentlich deren Stellvertreter auf ihre Verpflichtung: durch Bah «schaufeln bei Schneefall und durch Streuen von Sand, Asche oder Sügespähneu bei Glatte unverzüglich für Herstellung eines sicher gangbaren FuftwegeS längs der Straften- fronte ihrer Grundstücke zu sorgen, mit der Bedeutung aufmerksam gemacht, daß wegen jeder Vernachlässigung dieser im öffentlichen Interesse dringend gebotenst Vor schriften der Schuldige Fünf bis Zwanzig Thaler Geld- oder nach Befinden verhältnißmaßige Gefängnißstrafe ru erwarten hat. Leipzig, den 31. December 1863. Bekanntmachung. ;iae tDesüngniAtrase ru erwarten hat. Der Aath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Vr. Hempel. "-Le* -- Pferde« bespannte Fuhrwerk M Leipzig, den 2. Januar 1864. versehen sein. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Metzler. . > : ,^.7 - Bekanntmachung. Sofort zu vermiethen sind die unter dem rechten Seitenflügel, so wie der größere Theil der unter deck linken Seiten flügel der IV» Bürgerschule in der Alexanderstraße befindlichen Hellen und trockenen Kellerabtheiluugen, welche bequemen Zugang haben und nach Afinden heizbar zu machen sind, daher namentlich zu Weinlagern, auch 'zur Aufbewahrung von Fastage und dergl. mehr sich eignen. Miethlustige wollen sich bei der Rathsstube anmelden. Wegen der Besichtigung der zu vermiethenden Keller hat man sich an den Hausmann im Schulgebäude zu wenden. Leipzig, den 2S. December 1863. DeS AathS der Stadt Leipzig Finanz-Deputation.