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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.01.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-01-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186401207
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640120
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640120
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-01
- Tag1864-01-20
- Monat1864-01
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.01.1864
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tend e. Ber- cHaha. ni. id ur. Le« Palmb. Pruste, ogne. isn de« -ahn mbaua. «ussi. Baum. . -arck. e. ttional- 92.25; 20.90; rngen -esterr.- ittrvahn 00 Pfd. '/« fest, loco 30 oco — i-Iu»t . Mai- m flau. Anzeiger. AiMlatt de» Kmizl. BejiMmchtk md de» MH» da Stadt üchM. M 2». den 20. Januar. Bekanntmachung. M4« Die Herren Inhaber von Meß- und taufenden Conten werden hierdurch benachrichtigt, daß die Duplicat-Certificate oder an deren Statt die Certificat-Verzeichnisse über die in der gegenwärtigen Neujahrmesse nach dem Vereinsauslande, resp. nach andern vereinS- ländischen Packhofsplätzen abgesetzten Waarenposten längstens den 21. Januar dieses Jahres bis Abends 6 Uhr bei der hiesigen Contobuchhallerei einzureichen sind. Leipzig, den 7, Januar 1864. Königliches Haupt - Zoll - Amt. ' Keßler. ^ Bekanntmachung. DaS der vr. Becker'schen Blivdevstistung gehörige Hans, Meukirchhof dir. 26 (Nr. 505 Abtheiluvg de- Brand- katafirrS) soll a» den Meistbietenden verfieigert werden. Die Versteigerung findet Donnerstag de« 21. Januar 1864 Vormittags IR Uhr an Rathsstelle statt. Die Lu-wahl unter den Bietern, so wi- jede sonstige Entschließung bleibt Vorbehalten. Die Versteigerung-- und VerkaufSbedinguvge» liegen an Rattz-stelle zur Einsicht au-. Leipzig, am 18. Decewber 1863. Der Math der Gtadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Versteigerung von Gypsabgüssen im städtischen Museum zu Leipzigs Die beim Jubiläum der Völkerschlacht zur Decoration der Speisesale benutzten Sculptur-Abgüsse, bestehend in 2 colosialen geflügelten Viktorien von Christian Mauch und 44 theils lebensgroßen, tbeilS überlebensgroßen Büsten von Fürsten, Feldherren und Volksmännern der Freiheitskriege, sammtlich nach den Originalen namhafter Meister, wie Chr. Bauch, Lhorwaldfen, Miet- fchel, Wichmann, Afinger u. A. in je 2 Exemplaren - sollen Miontag den 23. Januar Vormittags 1t> Uhr im Grdgeschost des städtischen Museums gegen so fortige Baarzahlnng und mit der Verpflichtung der Abholung am AuetionStage meistbietend versteigert werden. Dre Abgüsse können von jetzt an täglich von 10—3 im städtischen Museum besichtigt werden. Leipzig, den 19. Januar 1864. Der Festorduungsausschust für die Oetoberfeier. CichoriuS. Bekanntmachung Die bei dem hiesigen Leihhause in den Monaten Oetober , Movember, Deeember 1862 und Januar, Februar, März 1863, einschließlich der auf kurze Fristen versetzten oder erneuerten Pfänder, die weder zur Verfallzeit noch bis jetzt eingelöft wurden, sollen den 1. März d. I. und folgende Tage und zwar in den ersten Tagen die in Gold, Silber und Juwelen bestehenden, sodann aber die übrigen un Parterre - Locale des Leihhauses öffentlich versteigert werden. Es können dtcher die in genannten Monaten versetzten Pfänder spätestens den 11. Februar d. I. nur unter Mitentrichtung der AuctionSkosten an 12 Pfennigen von jedem Thaler des DarlehnS eingelöst oder nach Befinden erneuert werden. Dom 12. Februar d. I. an. an welchem Tage der AuetiouS-Katalog geschloffen wird, kann die Gin- löfnng derselben nur unter Mitentrichtung der Anetionskoffeu a« 12 Pfennigen von jede« Thaler der ganze« Forderung des Leihhauses stattfinden und zwar nur bis 23. Februar n. a», von welchem Tage ab AuettouS-Pfänder unwiderruflich weder eingelöst noch prolvngirt werde» können. Während der Auction selbst, also vom I. März d. I. au, ist jede Einlösung solcher Pfänder durchaus unzulässig und können sie daher von den Eigenthümern nur aus dem gewöhnlichen Wege de- Erstehens wieder erlangt werden. Dagegen nimmt da- Geschäft des Einlösens und Versetzend anderer Pfänder während der Auction in dem gewöhnlichen Locale seinen ungestörten Fortgang. Leipzig, den 9. Januar 1864. Die Deputation des Leihhauses. die Leipziger Hypothekenbank. Die Errichtung einer Leipziger Hypothekenbank ist ein für Leipzig voraussichtlich so folgenschweres Erergniß, daß es wohl in der Ordnung ist, in dem Blatte, welches die Annalen unserer Stadt enthält, dasselbe zum Gegenstände einer etwas eingehenderen Be sprechung zu machen. Denn^venn auch der Natur der Sache nach diese Anstalt ihre Wirksamkeit weit über die Grenzen Leipzig- hin aus erstrecken wird, so ist doch ohne Zweifel Leipzig und seme Umgebung das nächstliegendste, sicherste und anbauwürdigft« Feld ihrer Thatigkeit und dieselbe muß daher den Bewohnern LeipzigS zumeist zum Segen oder zum Schaden gereichen, je nachdem sie de» einen oder dm andern nach sich zu ziehen geeignet ist. Da- schlagendste Zeuguiß von der großen Wichtigkeit de- Unternehmen- liegt darin, daß unsere Staatsregierung, welche so bereitwillig ist, alle- zu fördern, was zur Erhöhung der nationalen Wohlfahrt zu dienen geeignet ist, sieben Jahre hat verstreichen lasten, bevor sie sich zur Genehmigung der ihr vorliegenden Statuten entschloß. Da- würde wie em schlimmes Zeichen aussehen, wenn man nicht aus dm eigenen Auslastungen der Regierung wüßte, daß dieselbe nur darum die Concession Mückgehalten hat, weil die Frage aus- getaucht und bis zur Besprechung in der Kammer gelangt war, ob eS nicht angemessener wäre, eine Landes-Hypothekenbank als Staatsinstttut, also unter Garantie des Staates und unter svecieller Aufsicht der Staatsbehörde zu errichten. Wenn man schließlich von diesem Project zurücktzekmnmen ist, so geschah dies Nicht, weil man den Gegenstand für nicht erheblich genug erachtet hätte, son dern ohne Zweifel, weil man dem StaatScredit durch Uebernahme einer Garantie zu schaden befürchten mußte, welche nicht allein sich auf eine immense Summe erstreckt haben würde, sondern welche überdies bei Gelegenheit jeder Störung der allgemeinen Ruhe und Sicherheit von dm beiden einander gegenüber stehenden großen
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