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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.12.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-12-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186412199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18641219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18641219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-12
- Tag1864-12-19
- Monat1864-12
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.12.1864
- Autor
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Anzeiger Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 354. Montag deü 19. December. — Bekanntmachung. Beschädigungen und Verluste herbeigeführl werden können, wenn die Aufgabe der Packereisendungen nicht auf die letzten Tage vor dem Weihnachtsfeste verschoben und den hierüber sonst bestehenden Vorschriften nachgegangen wird. Das Publicum wird daher in seinem eigenen Intereste hierauf aufmerksam gemacht und demselben empfohlen, Packereisendungen, auf deren unaufgehaltene, sichere Beförderung und rechtzeitige Abgabe gerechnet wird, in der Zeit vor Weihnachten thunlichst frühzeitig der Postanstalt zu übergeben, so wie in dieser Zeit besonders für eine ganz vorschriftmaßige, namentlich dauerhafte und den Inhatt vor Nässe, Druck oder Reibung sichernde Verpackung Sorge zu tragen. Auch ist für diese Zeit anzurathen, die Packereisendungen selbst soweit immer möglich, nicht mit einer bloS aus Buchstaben, Ziffern oder Zeichen bestehenden Signatur, sondern mit einer, der Aufschrift des der Sendung beizufügenden AdreßbriefS, entsprechenden volle« Adresse zu versehen, damit dieselben auch bei etwaigem augenblicklichen Abgänge des AdreßbriefeS rechtzeitig an die Adressaten bestellt werden können. Im Allgemeinen ist ferner von der Verwendung von Schachtel« so wie, wegen dessen geringer Haltbarkeit, von Wachspapier, als Verpackungsmaterial, möglichst abzusehen, ingleichen Emballage, auf welcher sich noch eine von einer früheren Benutzung herrührende Signatur, OrtSbezeichnung oder Registernummer befindet, vor gänzlicher Beseitigung der letzteren keinesfalls zu verwenden, dagegen aus den Packereisendunge«, außer der auf dem dazu gehörigen Adreßbusse angegebenen Signatur, jedesmal auch der Bestimmungsort und sobald an letzterem sich eine PostaustÄt nicht befindet, auch der Name der nächst gelegenen Postanstalt anzubriugen. der oberen rechte« Ecke für ferner ist der Bestimmungsort an der untere« rechte« Ecke und nicht am oberen Rande'anzubringen und muß die Adresse den Bestimmungsort, so wie die Person des Adressaten (der Person, an welche die Zustellung erfolgen soll) so bestimmt bezeichnen, daß jeder Ungewißheit darüber vorgebrugt wird. Bei Sendungen nach größere« Orten ist daher, soweit thunlich, die Wohnung de- Adressaten nach Straße und Haus nummer und bei Sendungen nach kleineren, wenig bekannten oder solchen Orten, deren es mehrere gleichen oder ähnlichen NamenS giebt, außer dem Bestimmungsorte das Land, bez. der Bezirk und die nächste Postanstalt, wo jene gelegen sind, anzugeben. Briefe mit declarirtem Werthe (Geld- oder Geldeswerth, Gold, Silber, Papiergeld, Werthpapiere u. s. w.) müssen 1^7 mit einem haltbaren Kreuz-Couvert und mit fünf gleichen, die Couvert-Klappen gehörig schließenden Siegeln, nach Maßgabe der nebenstehenden Zeichnung, gut verschlossen sein. Leipzig, den 12. December 1864. ^ Königliche Ober - Post - Direktion. von Zahn. Bekanntmachung. Da eS ebenso in der Notwendigkeit der Erhaltung eine- ordnungsmäßigen Dienstbetriebe-, wie im Interesse des Publicum- liegt, daß bei der ungewöhnlich starken Aufgabe von Fahrpostsendungen in der Weihnachtszeit keine Gtömng in der regelmäßigen Benutzung der Eisenoahnzüge für die Posttrau-porte stattfindet, so hat die Königliche Ober-Post-Direction genehmigt, daß an den vier Tagen des 21., 22., 23. und 24. December d. I. die Schlußzeit zu den Eisenbahnzügeu, einschließlich des Magdeburger Nacht- zuge-, eme Stunde früher als gewöhnlich erfolgt, wogegen die Schlußzeit für die Correspondenz allenthalben unverändert bleibt. Leipzig, 18. December 1864. Königliches Ober-Post-Arttt. Röntsch. Bekanntmachung. einzustnden und ihre Gebote zu eröffnen. Die Auswahl unter den Bietern und jede sonstige Entschließung bleibt dem Rathe Vorbehalten. Die LicitationS - und VermiethungSbedingunaen liegen an Rathsftelle zur Einsicht aus. _ Es wird übrigens noch besonder- darauf aufmerksam gemacht, daß die ganze Gewölbe-Einrichtung einschließlich der Dorbaue ««d Gasbeleuchtung Gigenthu« des dermaligen AbmietherS ist. Leipzig, den 10. December 1864. DeS Raths der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Bekanntmachung. Eine Anzahl Stehe soll Dienstag den AS. d. von Nachmittag- 2 Uhr an im Gewandhause gegen baare Zahlung ver steigert werde«. — Leipzig, den 17. December 1864. DeS NathS der Stadt Leipzig Horst-Deputatton. —" ' r LppLsgionats. und der vom genannten Künstler zum Coneertvor» trage eingerichteten Tannhäuser-Ouvertüre, eigentlich nur kleinere Lsucrrt. S. — Am 16. December gab der Pianist Herr Gustav Wnke brachte. Dieselben bestanden in: krÄaäe "und Gatter au- Dien rm Saale dt- Gewandhauses ein Coneert, aus der englischen 3u!to No. 2 (in ^.-moll) von S. 5 dessen Programm, mit Ausnahme der Beethoven'schen Sonata "^L...^ — — , ,1) Läur-Novellettt von Schumann, zwei Etüden von Chopin Vourr-G Bach, der 'S 'tz i-l i-
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