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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.02.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-02-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186602130
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660213
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Paginierfehler: S. 298 statt S. 928
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-02
- Tag1866-02-13
- Monat1866-02
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.02.1866
- Autor
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IWWW« TagMall Anzeiger. Amtsblatt des Sömgl. Bezirksgerichts mb des Raths der Stadt Leipzig. M 44. Dienstag dm 13. Februar. Bekanntmachung. 18««. Wegen des morgen, Dienstag den 13. ds. Mon. im hiesigen Schützenhanse stattsindenden Masken balles der Gesellschaft wird in Betreff des An- und Abfahrens der Wagen nach und von dem Schützenhause unsere unterm 28. vorigen Monats erlassene Bekanntmachung zur Nachachtung in Erinnerung gebracht und besonders bemerkt, dast für Fuhrwerk, welches nicht zum Maskenbälle gehört, die Passage der Wintergartenstrasie von Abends 6 /, Uhr bis S Uhr gesperrt bleibt. UebrigenS ist unseren Polizeimannschaften Anweisung ertheilt worden, darüber zu wachen, daß unseren Anordnungen pünktlich Folge geleistet werde. — Leipzig, den 12. Februar 1866. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Metzler. Trinaler, S. Bekanntmachung. In den Fleischhallen der Georgenhalle sollen Montag den IS. d. M. von Vormittags 11 Uhr an fünf Marmortafeln nebst zugehörigen Schranken unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. — Leipzig, den 12. Februar 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Vie Schühengesellsch aftund ihreSchir ßübun ge». Mit einer Zähigkeit, welche einer besseren Sache werth wäre, hält die alte Leipziger Schützenaesellschaft fest an der Behauptung einer Stellung innerhalb der Stadt und des städtischen Verkehrs, welche unbedingt und ohne alle Frage nicht mehr zu behaupten ist und keinen Augenblick langer geduldet werden sollte. Wir sagen dies mit allem Vorbedacht und keineswegs aus Abneigung oder Voreingenommenheit gegen die Gesellschaft und deren einzelne Glie der; aber wir fühlen uns in unserm Gewissen gedrungen, es zu sagen, weil eine gründliche Abhilfe des schreienden Ilebelstandes, den wir meinen, im höchsten Interesse Vieler, sehr Vieler liegt. Alle- Schießen, sei es mit der sArmbrust oder mit Feuerge wehr, ist unter jeder Bedingung da nicht zulässig, wo irgendwelche Gefahren daraus erwachsen, erhebliche Störungen dadurch herber- gesührt, ja selbst nur Belästigungen der Anwohner oder des Pu- vlicumS im Allgemeinen verursacht werden können. Deshalb sind überall in deutschen Städten die Schießhäuser u. dgl. weit über der Stadt und den Vorstädten draußen angelegt; deshalb sehen wir überall, daß Schießftätten der Art, sobald durch sie und ihre Benutzung irgendwelche Unzuträglichkeiten der erwähnten Art ver anlaßt werden, schleunigst aus dem Bereiche, in welchem sie auS wohlfahrts- und sicherheitspolizeilichen Gründen nicht länger zu dulden sind, auf entlegenere Orte verlegt werden, wo sie Nieman den schädigen und belästigen^ Ein sehr beachtenswerthes Zeuaniß für die Richtigkeit dieser Behauptung liefert unsere Stadt selbst. In alten Zeiten hatten die Leipziger Schützen ihre Schießgräben in der Ritterstraße, wahrscheinlich an der dort entlang führenden Stadtmauer; als die Vergrößerung und Erweiterung der Stadt diese Einrichtung als nicht mehr passend erscheinen ließ, mußten sie ihre Schießübungen hinaus in die Vorstädte verlegen, und so entstanden die Schießaräben vor dem PeterSkhor und im Ran- städter Zwinger sowie flir die Armbrustschützen im Thomas-Zwinger. Als in den Votstädten mehr Menschen sich ansiedelten, neue Straßen entstanden und der Verkehr sich mehr entwickelte, mußten auch diese Schießstätten beseitigt werden, und die Schützengesell- schaft erbaute endlich daS jetzige SchützenhauS. weil das Areal, auf welchem es steht und welches zu ihm gehört, damals weit außerhalb der Stadt lag. Im Lause der Zeit ist das gestimmte Areal deS SchützenhauseS auf allen Seiten von Straßen, Plätzen, Bahnhöfen rc. umsäumt worden, die Schützen halten jetzt ihre Hebungen inmitten eines bedeutend angewachsenen Verkehrs ab, der Donner der Büchsen hallt von bewohnten Häusern wieder. die. Kugeln der Gewehre Seifen öfter- an den Köpfen der Menschen auf emem stets belebten Bahnhof vorbei, und Armbrustbolzen verirren sich zuweilen in die friedlichen Gärten der Nachbarschaft, wo Erwachsene und Kinder sich aufhalten. Unter solchen Umständen hat aber gewiß die Schützen- Gesellschaft selbst und auS eigenem Antriebe schon längst Vor bereitungen getroffen, um in zeit-, ort- und sachgemäßer Weise die so dringend gebotenen Entschlüsse ins Werk zu setzen und die Uebersiedelung in passendere Raume auszuführen, nicht wahr? — O nern, im schnurgeraden Gegensätze dazu hält sie mit befremd licher Zähigkeit an ihrem „Pnvilegium" fest, verstopft sich die Ohren, um nicht hören zu müssen, was über sie geklagt wird, und verbindet sich die Augen, um nicht zu sehen, was die ganze Ein wohnerschaft Leipzigs längst erkannt hat, Das nämlich, daß die längere Fortdauer des jetzigen Schießbetriebs im Schutzenhause nun und nimmermehr geduldet wer den darf. Die Vertheidiger der Schützengesellschaft werden nun zwar hier einwenden: daß von Seiten der letzteren eine ganze Reihe von Vorkehrungsmaßregeln getrosten worden sind, welche wohl im Stande sein dürsten, gegen allerhand Schaden und Gefahren mög lichst Sicherheit zu geben; allein dieser Einwand macht uns nicht im Geringsten irre. Einmal ist noch gar nicht der Beweis gelie fert, daß die vorhandenen Vorsichtsmaßregeln wirklichen und aus reichenden Schutz gewähren, und dann ist wohl auch nicht zu läugnen, daß es wenigstens gegen Bolzen überhaupt keine un bedingten Slcherheilsvorkehrungen giebt. Außerdem führen die aus den Schießständen angebrachten Sicherheitsvorkehrungen noch den Uebelstand mit sich, daß sie den Knall der Schüsse verstärken und so die Nachbarschaft noch mehr als früher belästigen. Thatsache aber ist, daß noch vor Kurzem dicht neben das Fenster eines auf der Georgenstraße wohnhaften Tischlermeisters vom Schießplätze aus ein schwerer Armbrustbolzen geflogen ist, und daß dieser kräf tige Bolzen eben so leicht durch das'Fenster in die Stube hätte dringen können, M welcher mehrere Kinder sich befanden. Bereits früher ist der Vater des Genannten in der Laube des Gartens am Kaffeetische von einem solchen Bolzen überrascht worden und kaum der größten Gefahr entgangen, denn der Bolzen zertrüm merte die dicht vor ihm stehende Taste. Sollen etwa einem an unpassendem Orte ausgeübten Zeitvertreibe noch Menschenleben zum Opfer fallen? Nicht um alle Schützengesellschaften der Well möchten wir so Etwas erleben, und damit wir Solches nicht erleben, ist es dringend geboten, dem Schießen inmitten des regsten bürgerlichen und geschäftlichen Verkehrs sofort und rücksichtslos ein gesegnetes Ende zu machen. Die gesammte Nachbarschaft hat lange Jahre hindurch in Mer Ergebung hingenommen, was früher vielleicht nicht leicht zu än dern schien oder nicht so empfindlich berührte. Denn allerdings war früher die Zahl der wirklichen Schützen in der Gesellschaft nicht so groß wie letzt, es wurde nicht, wie jetzt, alle Tage geschossen, eS hatten sich noch keine Gesellschaften in der Gesellschaft gebildet, welche für sich ihre Hebungen abhalten, eS wurden früher den ganzen Sommer hindurch nur zwei Hauptschießen auf weiten Stand abgehalten, während jetzt, mit vervollkommntem Gewehr, fast Alle- auf weiten Stand geschossen wird u. s. w. Nun aber ist das ewige Schießen eine Unerträglichkeit geworden, und eS giebt
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