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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.04.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-04-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186704060
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670406
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670406
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-04
- Tag1867-04-06
- Monat1867-04
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.04.1867
- Autor
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—— — ' ' ——— " Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M W. Sonnabend den 6. April. 1867. r r Bekanntmachung, die Bezahlung der Jmmobtliar-Brandeaffeu-Betträge betreffend. Den 1. April d. I. sind die für den 1. halbjährigen Termin laufenden Jahre- fälligen Brandversicherungsbeiträge nach §. 49. de- Gesetzes vom 23. August 1862 mit 2 Pfennigen von der BeitragSetuheit zu entrichten und werden die hiesigen Hausbesitzer und deren Stellvertreter hierdurch aufgefordert, ihre Beitrage von diesem Tage ab spätestens binnen Rät Tagen bei der Brandcaffengelder-Einnahme allhier (RathhauS ll. Etage) zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregelr ^ —' ' egen die Restanten eintreten müssen. Der Rath der Stadt Leipzig. ni. Ro vr. E. Stephani. othe. Bekanntmachung. Nach erfolgter Genehmigung der Königlichen StaatSregierung haben wir beschlossen, mit den Geschäften des Leihhauses und der Sparcaffe em Gffecten - Lombard - Geschäft zu verbinden und dasselbe am 18. April d. I. zu eröffnen. Die deS- fallfi^en Bedingungen ^und das erlassene Regulativ liegen im Geschäft-locale deS Leihhause- zur^Eivsicht bereit. -zig, den 31. März 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. i. Vchl< vr. E. Stephani chleißner. Bekanntmachung. Versuchsweise und bis auf Weitere- beginnt beim hiesigen Leihhaus und Sparcaffe vom 15. April a. e. an die ExpeditionSzeit Vormittags 9 Uhr und währt ununterbrochen bi- Nachmittag- 4 Uhr. Leipzig, den 31. März 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißver. Die zum Theater-Neubau noch erforderlichen Tischlerarbeiten sollen auf dem Wege der Submission an einen oder mehrere. Tischlermeister vergeben werden. Diejenigen Tischlermeister, welche sich daran betheiligen wollen, werden aufgefordert, Zeichnungen und Bedingungen im Baubureau de-Theater- einzusehen, ihre Preisforderungen in " Si uav roevrngungen rm roauvureau des Lyeaiers cinzuzeyen, thre Prerssorverungen m die ausliegenden Schema'- einzuletzen unv dieselben versiegelt und mit NamenSunterschrift versehen bi- spätesten- Sonnabend den IS. April 1867 Abends 6 Uhr auf dem RathSbauamte abzugeben. — Leipzig, den 4. April 1867. DeS Raths Dan-Depntatio«. und Bekanntmachung. ES wird auch fernerhin Schutt zur Herstellung der Pfaffendorfer Straße angenommen und das volle zweispännige Fuder mit 7 Ngr. 5 Pfge. vergütet. — Leipzig den 6. April 1867. DeS Raths Daudepntation. Bekanntmachung. Die noch nicht erhobene Entschädigung für die verschiedenen Hierselbst einquartiert gewesenen Königlich Preußischen Truppen ist innerhalb der nächsten 2 Tage bei un- zu erhebe». Der Borzeiger de- QuartierzettelS ist zur Empfangnahme berechtigt. Das Quartier »Amt. Leipzig, den 5. April 1867. vr. Lippert-Dähne. Lamprecht. Bekanntmachung. In dem im Abbruche befindlichen, vormal- Bösenbergschen, jetzt fiScalischen Hause Grimma'scher Steiuweg Nr. 2 parterre (neben dem OberpostamtS-Gebäude) sollen eine Partie alte Thüren und Fenster mit Zubehör, Oefen, Dachrinne», Fallrohre, Dachziegeln rc. nächsten Dienstag de« S. April d. I. von S Uhr Vormittag an auf Meistgebot gegen sofortige Bezahlung und ungesäumte Wegschaffung der erstandenen Gegenstände öffentlich verkauft werden. Leipzig, am 5. Apttl 1867. . Königl. Bezirks - Bauamt und Ober-Postamt. Buschick. Röntsch. Die neuen Erleichterungen im innern Postverkehr. Bei dem Interesse, welche- die von dem königlichen Finanz- Ministerium unterm 6. März d. I. in Betreff verschiedener vom 1? April d. I. an eingetretener Erleichterungen im mnern Post verkehr erlassene Verordnung insbesondere für den HandrlSstand, die Buchhandlung-- und Buchdruckerei- rc. Geschäfte hat, geben wir mit Rücksicht darauf, daß das Gesetz- und Verordnungsblatt Sinzchren zu Gebote steht, im Nachfolgenden eine Zusammen g dieser Erleichterungen, bezüglich deren der Uv z« berücksichtigen ist, daß dieselben nm für den n Pi" Innerhalb de- königlich sächsijchen PoflbezirkS ungöblatt nicht ne Zusammen- Umstand sorg ten Postverkehr und Herzogthum Sachsen - Altenburg) g< die fraglichen Postsendungen im Wechf elten und daß daher die, elverkehre mit den zum Postvereine betreffenden gehörenden Staaten und dem PostvereivS-AuSlande Brsti, " stimmungen unverändert fvrtbestehen. festgestellten E Drucksache! leichtert worden ^ als da- Porto für solche fordervissen in ihrer Beschaffenheit entsprechende 2)ruasacyen, bei deren Frankirung mit Brieffraneomarken, von dem dermaliaen Betrage von S Pfg. für je Ein Loth ausschließlich, auf 3 Pfge. für je Zwei und Ein halb Loth einschließlich, herabgesetzt worden und eine Erweiterung der Zulässigkeit von Drucksachen zu diesem ermäßigten Porto dahin erfolgt ist, daß da- bisherige Erforderniß der Verwendung von Kreuz bändern oder Schleifen zur Versendung von Drucksachen in Wegfall kommt, dagegen die Versendung offner oder in uuge- schloffenen Couverts oder unter schmalem Streif- oder Kreuzbands
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