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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.05.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-05-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186705240
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670524
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670524
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-05
- Tag1867-05-24
- Monat1867-05
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.05.1867
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des KönU. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 144. Freitag dm 24. Mai. 1867. Bekanntmachung. Die diesjährige Öfteren esse endet mit dem 2K Mat An diesem Tage sind die Baden und Stände in den Straßen und auf den öffentlichen Plätzen der inner« Stadt bi- Rachmittag» 4 Uhr gänzlich zu räumen und spätesten- bi- Tagesan bruch de- 26. Mai zu entfernen. Auf dem AugustuSplatze sind die Buden und Stände am 25. Mai bis Abends 8 Uhr vollständig zu räumen, deren Weg schaffung ist am 27. Mai Morgens zu beginnen und bis zum Abende desselben Tage- zu beendigen. Die Schau- und Schänkbuden dürfen noch am 26. Mai geöffnet werden. Zuwiderhandlungen gegen obige Vorschriften ziehen unnachsichtliche Strafe nach sich Leipzig, am 20. Mai 1867. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die laut Bekanntmachung vom 11. d. M. in Concurrenz ausgeschriebenen Erd- und Maurerarbeiten zur Herstellung der vom Brandvorwerke nach dem Floßplatze führenden Schleuß« sind von uns vergeben worden. Leipzig, den 20. Mai 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Zur Ablagerung von Schlamm a«S der Pletste haben wir 1) da- Flußbett der alten Pleiße in der Nähe deS KopfwehreS, rechts vom Schleußiger Wege, und 2) eine von der Berliner Straße auS erreichbare, an der linken Seite derselben gelegene und vom Bahnwärterhäuschen der Thüringer Eisenbahn ohngefähr 200 Ellen entfernte städtische Feldparzelle bestimmt. Die betreffenden Plätze sind durch entsprechende Anschläge bezeichnet. Schlammablagerungen auf anderem alö dem vorerwähnte« städtischen Areal werden hiermit unter Androhung von Geld- bez. Gefängnißstrafe auf daS Strengste untersagt. Leipzig, den 20. Mai 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Ritscher, Act. Bekanntmachung. Die zur Heizbarmachung der Nicolaikirche erforderlichen Gaß- und Schmiedeeisenarbeiten sollen in Submission vergeben werden. Eisenwerke, Gießereien rc, welche sich mit derartigen Arbeiten beschäftige», werden hierdurch aufgefordert. Verzeichniß und Zeichnungen der betreffenden Gegenstände auf dem RathSbauamte einzusehen und ihre in die Anschlagsformulare einzusetzenden PreiSsorderungen versiegelt mit der Aufschrift: „ Gifenarbeiten zur Heizung der Rieolatktrche " bis 12. Juni u. «. Abends 6 Uhr ebendaselbst abzugeben. Leipzig, am 23. Mai 1867. DeS Raths Bau-Deputation. Bekanntmachung. An der Pleiße zwischen der Einmündung deS Floßgrabens und den sog. Frege'schen Häusern soll eine Ufermauer erbaut und diese Arbeit in Accord vergeben werden. Diejenigen, welche sich hierbei betheiligen wolle», werden aufgefordert^ die Zeichnungen und Bedingungen im Raths-Bauamte e^nzusehen nnd ihre Preisforderungen biö Freitag den 24. dieses Monat- Abends 6 Uhr daselbst versiegelt abzugeben. Leipzig, den 20. Mai 1867. DeS Raths Bau - Deputation. Bekanntmachung. Die Ersteher von Hölzer» in Burgauer und im Rosenthal-Revier werden hierdurch aufgefordert, die erstandenen Hölzer, soweit eS bis jetzt »och nicht geschehen ist, ungesäumt abfahren zu lassen. Gegen Säumige wir- von dem in §. 8 der HolzauctionS- Bedinguvgen bestimmten Rechte deS RatheS unnachsichtttch Gebrauch gemacht werde». Leipzig, am 21. Mai 1867. DeS Raths Forst-Deputation Bekanntmachung. Die bei dem hiesigen Leihhause in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 186« einschließlich der später auf kurze Fristen versetzten oder erneuerten Pfänder, die weder zm Berfallzett noch bis jetzt emgSöst wurden, sollen den I. Juli -. I. und folgende Lage, und zwar in den ersten Tagen die in G»id, Silber und Juwelen bestehenden, sodann aber die übrigen, im Parterrelocale deS Leihhaus«- öffentlich versteigert werden. ES können daher die in genannten Monate» versetzten Pfänder spätesten- den IS. Juni d. I. und nur unter Milentrichtung der AuctionSkosten an 12 Pfennigen von jedem Thaler de- DarlehuS eingelöst oder nach Befinden erneuert werden. Dom 14. Juni d. I. an, an welche« Lage der Auetto«»-Katalog geschlossen wird, kann die Giu- lllsung derselbe« nur unter Mitentrichtuna der A«ett»«»kosteu an IS Pfennige« von jedem Thaler der ganzen Forderung de» Leihhanse» stattfiuden, und zwar nur hi» zum 26. Juni ». von welchem Lage ab die Anetton» - Pfänder ««widerruflich weder «ngelSst «och prolongier werde« rS«»e«. Während der Auction selbst, also vom 1. Juli d. I. «, hat Niemand mehr da- Recht, die Einlösung solcher Pfänder zu verlange» und können fie daher von den Ementhtvnern nur ans de« gewöhnlichen Wege des Erstehen- wieder erlangt werden. Dagegen nimmt daß Geschäft de- LinlLsenS nnd BorsetzrnS anderer Pfänder während der Auction im gewöhnlichen Locale seinen «ngeftötte« Fortgang. — Leipzig, de» 14. Mai 1867. Die Dep«t»tio« de» Leihhause».
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