»X > MM Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 3V4. Freitag dm 30. October. 1868. Zur gefälligen Beachtung Unsere Expedition ist Tonnaben- den 31 Oktober znm Resormationssest Bormittags bis 12 Uhr, dagegen Tonntag -en 1. November wie bisher nur Bormittags bis >-» Uhr LxpeNIN»!» Nes Leipslxer Vsgeklsttes. geöffnet. Bekanntmachung. Vom Sonntage den 1. November d. I. an bis zum Sonntage Judica 1869 beginnt der VormittagSgotteS dienst in der Reukirche und Georgenkirche um S Uhr. Vom Montage den 2. November d. I. an wird die Thoma-kirche wegen Einrichtung von Heizung-- und Beleuchtungs- Vorrichtungen auf die Dauer dieser Arbeiten dergestalt außer Gebrauch gesetzt, daß nur das BeichihauS und die Sakristei für Trauungen und Taufen an Sonntagen und für den Confirmandenunterricht, soweit thunlich, benutzt werden. Dafür wird der Gottesdienst für die ThomaSgemeinde, von welchem nur die Mittag-predigt in Wegfall kommt, in der PeterS- kirche um werden. Diese wird ihren Gottesdienst statt um 9 Uhr bereits um 8*/, Uhr beginnen (Beichte um 8 Uhr), so daß 11 Uhr der Gottesdienst für die ThomaSgemeinde folgen kann. Die Abendpredigt um 6 Uhr, die Betstunde Dienstag-, Trauungen und Taufen an den Wochentagen, die Communion am Donnerstage werden ebenfalls in der PeterSkirche statlfinden. Leipzig, am 27. October 1868. Die Äirchen-Hnspection. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. v. Lechler. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Der a« IS. Oetober d. I. fällige zweite Termin der Gewerbe- und Personalsteuer ist nach der zum Gesetze vom 26. Mai d. I. erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage nach einem halben JahreSbetrage so wie einem Fünftheile des ganzen JahreSbetragS der ordentlichen Steuer (also mit 6 Neugroschen von jedem Thaler, mit 2 Pfennigen von jedem Neugroschen) als Zuschlag abzuführen, und werden die hiesigen Steuerpflichtiaen hierdurch aufgeforveri, ihre Steuerbeträge von diesem Tage ab und spätestens binnen 141 Tagen nach demselben an die Stadt-Steuer-Ginnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen ein- treten müssen. Leipzig, de» 12. Ocwber 1888. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taub«. Bekanntmachung. I» Gemäßheit der Verordnung vom 23. September d. I. ist die katholische Ktrchenaulage aus das Jahr 18«8 »ach den durch die Verordnung vom 12. October 1841 7, 8, 10 und 11 bestimmten Sätzen, von denen jedoch die in §. 7 unter d. o. und 6. bestimmten Sätze auch für die-mal auf drei Viertheile, mithin auf resp. 1/4, r/g und */is dÄ von den betreffenden Parochianen zu entrichtenden Gewerbe- und PersonalsteuersatzeS herabgestellt sind, ausgeschrieben worden und somit fällig. Die hiesige» katholische» Beitragspflichtige« werden daher aufgefordert, die auf sie fallenden Beiträge mS zum ^ ^ IS. Rovember dieses Jahres a» die Stadt-Steuer-Einnahme (RathhauS II. Etage Zimmer Rr. V) unerinnert abzuführen Leipzig, de« 22. October 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. >1 «ach beendigtem Gottesdienste — gestattet. Demgemäß werden wir das m neuerer Zeit bei un- wiederholt zur Anzeige gekommene Offenhalte« von Geschäfts- l-cale», <m d» -«dachte» Tage« mit di«ser Straf« ahnden. «W,. am rs. Oktober 1868. Der Rath der Stadt «»ipziH^^ ^