Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-03-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186903258
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690325
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690325
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- S. 2541-2542 fehlen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-03
- Tag1869-03-25
- Monat1869-03
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1869
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
» . - H. eiWM TagedtlNi Anzeiger. M 84. Amtsblatt deS König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Donnerstag dm 25. März. MS. Bekanntmachung der Königlichen Brandversicherungs-Commission vo» IS. März I86S. Auf Anordnung de- Königlichen Ministerium- de- Innern wird in Gemäßheit der Vorschrift in §. 29 der zum VI. Abschnitte de-, da- Brandversicherungswesen betreffenden, Gesetze- gehörenden Ausführungs-Verordnung vom 20. October 1862 da« betheiligte Publicum davon in Kenntniß gesetzt, daß die seit dem Jahre 1865 im Königreiche Sachsen mit Concesston versehene Rheinische Feuerversicherungs-Gesellschaft zu Maiuz den Betrieb de- FeuerversicherunaSgeschäftS einzustellen und nach einem der Brandversicherungs - Commission vorgelegten Vertrage alle Verpflichtungen au- den im Königreiche Sachsen laufenden Versickerungen an die ebenfalls concessionirte Feuerversicherungs-Gesellschaft „krovicksntia" in Frankfurt am Main zu überweisen beschlossen hat. Dabei wird zugleich auf die Bestimmung im §. 30 der obgedachten AuSführungS-verordnung verwiesen, nach welcher die laufenden Versicherungen wider den Willen der Versicherten weder einseitig aufgehoben, noch einer andern Privat - Feuerversicherung-- Anstalt überwiesen werden dürfen und ebensowenig den Versicherten erlaubt ist, vor ordnungsmäßig erfolgter Aufhebung de- Vertrag«- Verhältnisse- zu einer andern Versicherungsanstalt überzutreten. Die Rheinische Feuerversicherungs-Gesellschaft zu Mainz bleibt wegen der nicht übergetretenen oder sonst im gegenseitigen Eiu- verständniffe aufgehobenen, noch laufenden Versicherungen bis zu deren Erlöschen verhaftet, und ihre vollständige Liberation tritt den Verwaltungsbehörden gegenüber erst mit der Zurücknahme der Concesston nach beigebrachtem Nackweise der Erledigung aller hier ländischen Verpflichtungen ein. Königliche Brandversicherungs - Eommission. Dresden, den 19. März 1869. Schmidt. Rudolph. Holzpflanzenverkauf. Im Laufe diese- Frühjahre- sind in den städtischen Forsten folgende Holzpflanzen gegen Baarzahlung zu verkaufen, und zwar I. im Dnrganer Revier bei Herrn Rathsförfter Dietze im Burganer FvrsthanS: 480 Schock Eichen ü Schock 5 Ngr. bi- 10 Thaler, , 160 - Eschen - - 5 - - 3 - 15 s Ahorn - - 15 - - 2 - 50 - Birken - - 15 - - 3 - 35 Rothbuchen - - 15 - - 3 - 5V - Weißbuchen - - 7*/, - 150 s Fichten - - 15 - - 10 - II. im Conrrewitzer Revier bei Herr» Rat-Sförster Schöuherr in Gounewitz: 13 Schock fünfjährige Eschen L Schock 3 Thaler, 265 - vierjährige Eschen ü - 7*/, Ngr. bi- 1 Thaler, 15 Stück amerikanische Eichen, 8 bi- 10^ hoch, ü Stück 6 Ngr., 30 Schock Fichten mit Ballen, ü Schock 6 bi- 10 Thaler, 2 - Schwarzkiefern, ä. Stück 6 Ngr., 2 - Balsamfichten, 1 bi- 2» hoch, ü Stück 7*/, Ngr., und 2 - WeimuthSkiefern, 3 o hoch, L Stück 5 Ngr. Leipzig, am 25. Februar 1869. De- RathS Fsrftdepntatio« FinauMrr Wochenbericht. (Schluß.) In Wien führten die Gründer noch immer da- Scepter, der ungarische Handelöminister ist bereit- ängstlich geworden und will auf seine eigene Verantwortlichkeit hin keine neue Concesston er- iheilen. Oesterreichischen Blättern zufolge hätte ein Ministerrath stattgefunden, um die Grundsätze für die ferneren CoucesfionS- ertherlungen festzustellen. Nach officiösen Mittheilungen hat auch die diesseitige Regierung gemäß de- Handelsgesetzbuches beschlossen, vierzig Procent Einzahlung de- Nominalbetrag- jeder Actie zu fordern, und davon jede fernere Concesston abhängig zu machen. Zugleich hat die Wiener Börsenkammer sich soweit ermannt, um die Sensale an die gesetzliche Bestimmung zu mahnen, welche ihnen jede Vermittlung von Geschäften in Effecten verbietet, so lange sie nicht im öffentlichen CourSzettel nvtirt sind. (Wie ge wöhnlich werden in Oesterreich die Gesetze an de« Nagel gehängt bi- man sie nicht mehr avzuwenden braucht.) Seltsam nimmt eS sich au-, wenn die Wiener Journale zwar im Princip gegen die Gründerwuth sich erkläre» und da- Unheil, welche- sie drohen, aber ängstlich jede Maßregel de- diesseitigen Ministerium- gegen die LuSschretmngen de- Schwindel- abzuwehreu suchen, und alle dem natürlichen Verlaufe überlaffe» sehen «olle». Bei der engen Begehung der Wiener Journalistik zu der Börsenspeculation ist die« Schiele» Nach beiden Seiten hin sehr erklärlich. Die Blätter genügen so ihrem Interesse und machen zugleich AustandeS halber der öffentliche» Moral nu Compliment. Die Warnungen von dieser Seite her klingen um so komischer, wen« sie mit der Be» hauptung durchspickt sind, daß bisher lauter lebensfähige Projecte von den Gründern in- Leben gerufen worden seien. Nun halte mau im Sinn, daß die Etgemhümer, welche ihre Etablissement- an Gründer verkaufen, dabei emen ansehnlichen Profit machen wollen, daß ferner die Gründer ihrerseits nicht bloS da- Gleiche bei dem Abtritt an eine Actiengesellschaft beabsichtigen, sondern noch dazu die Actien mit einem hohen Agio an die Börse bringen; daran- ergiebt sich klar, wie die Actionaire unter gänzlich ver änderten Verhältnissen an die Unternehmungen herantreien al- die ursprünglichen Besitzer. Freilich denkt niemand daran sein Geld fest in den neuen Werthen anzulegen, sondern jeder rechnet darauf, daß er sie bald wieder mit Vorrheil werde lo-werdeu. GroßentheilS find e- bloße Promessen, welche keine- Kreuzer- BaarauSlage bedürfen und de-wegeu die Hazardspieler desto mehr reizen. ES ist ivdeß vielfach schwer zu entscheiden, wa- bei dem ganzen Treiben bloße- Geschrei und waS wirklich Wahrheit in de» auSposaunten Agio- ist. Im dringendsten Interesse der Gründung-» banken liegt eS andererseits, keine Erkaltung der Speculation auf- kommen zu lassen und vöthigenfalls durch Ankäufe da- künstliche Agio der neuen Emissionen zu stütze». Die Börse läßt sich, sagt ein Wiener Bericht, in ihrem wahn witzigen Treibe» m nicht- einschüchtera. Man reißt sich um Alle-. WaS früher Paroxi-mu- schien, ist im Vergleich zu heute bloS noch nüchterne Alltäglichkeit. Heute ist nun schon der dritte Tag, daß die Liquidation unterbleibt. Seitdem schweben alle Geschäfte in der Luft, häuft fich Obligo auf Obligo. Trotz diese- Ver schleppen« ohne Ende nehmen die Geschäfte ihren ungehinderte» Fortgang, und ei» gewisse« Publicum, da« man nun einmal al« M0NWMW
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite