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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.10.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-10-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187310094
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18731009
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18731009
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-10
- Tag1873-10-09
- Monat1873-10
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.10.1873
- Autor
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. »»> <r»c>1tto» JohaoniSgaffe 33. jSettvtw Nrdacteur Fr. HSttarr. Sprechstunde d. Redsclion 0»n»»ia^ von n—12 Udr Nitch«»!«,» »»» «—r Uhr. «nbmr der für die nächft- Rümmer bestimmte« iMmte an Wochentagen vis IzSft Nachmittags. an Lo«n- jnS-tsttagei, früh bis '/,9Uhr. Mit für Znseratcnannahine: Ivttt ilemm. UnivrrsitLtsstr. 22, iLwtt Lösche, Hainstr. 21, Part. Anzeiger. MMlatt des S-ui-l. BezirkkzerichtS md des Raths der Stadt Leipzig. «et.«»IIo,e 11,2»». Ad,»«»rnt«prä» ^ > dtcrteljLhrlich 1 Lhlr. 1K Rg,.. tuet. Bringerlohn 1 Lhlr. 20 Ngr. Jede ciuzelue Nummer 2'/, Ngr. Belegexemplar 1 Ngr. Gebühren für Extrabeilag« ohne Poswefürderuug 11 Mr. «eit Postbesvrderung 14 Tvtr. Inserate 4gespalteneBourgoiSzeile V/.Ngr. Größere Schrift« laut unserem Preisverzeichnis Lrclam« «ntrr d Ledarstoasstrich die Spaltzeile 2 Ngr. Bekanntmachung. Da« Königliche Ministerium de- Innern hat i« Einverständnisse mit de» Königlichen Finanz» iMDmum den Siebenten Rnchtrng znr Lagertzof-Ordnnng der Stndt Leipzig I^8r bringen letzteren nachstehend zur öffentlichen Kenntuiß. Leipzig, am 27. September 1873. Der Staitz der Stadt Leipzig. vr Koch. G Mechler. DaS Ministerium de- Innern hat im Einverständnisse mit dem Finanzministerium den au» linsenden siebente» Nachtrag zu der unter dem 3t. Marz 1858 Allerhöchsten Orte» eoustrmirtev I kzerhas - Ordnung der Stadt Leipzig mit der Wirkung bestätigt, dag de« Bestimmungen diese» statztrag» allenthalben genau uachgegangen werden soll. Hierüber ist gegenwärtige« Ldooootz oter Siegel und Unterschrift de» Minsterium» de« Innern au-gesertigt worden. Dresden, den 20. September 1873. <1-. lü.) Ministerium tze« Jnnner». Für den Minister: Deeret Schmaltz. vr. ». Vernewitz. «L« Bestätigung des ' Samten Nachttag» zur r^echos-Ordnung für N« Stadt Leipzig. SLebe»ter dkach»tr«L znr Lag erhof-Ordnnng der Stadt Leipzig. Tosvrt nach erfolgter Bestätigung de» gegenwärtigen Nachtrag«- tritt nachstehender Tarif in straft »nd erlischt dagegen die GMtigkeit de» seitherigen, dem sechsten Nachtrag angesügten Tarif-. Leipzig, am 8. September 1873. Der Rattz der Stadt Leipzig. II«. S»tz Stephani. G Mechler. Tarif. Bekanntmachung. Die öffentliche Einlegung und Mischung der Gewinne 5. Claffe 84. Königlich Sächsischer Landes-Lotterie erfolgt Sonnabend de» LL Oktober d. I., Rachmittag« 3 Utzr, im ZiehuugSsaalc, Iohannisgaffe Nr. 3, t. Etage. Leipzig, den 7. Oktober 1873. Königliche Lotterte-Dtreetlo». Ludwig Müller. Bekanntmachung. D»S 14. Stück de» diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes für da« Königreich Sachse» M bei «nS etngegangen und wird dt» znm LI. dies. Mo«, auf dem RathhauSsaale zur Ein sichtnahme öffentlich auShängen. Dasselbe enthält: Nr. 105. Verordnung, denGebrauch der sogenanntenKreuzzügel betreffend; vom 12.August 1873. » 10«. Bekanntmachung, die Gebühren und Berläge der Ldvocateu in Verwaltung--, Admimstrattvjnstiz- und Polizeistrassachcn betreffend; vom 2ü. August 1873. - 107. Bekanntmachung, die Bewilligung einer von dem Spar» «nd Borschußveretne z« PulSnitz. eingetragener Genoffenschaft, erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 25. August 1873. - 108. Bekanntmachung, die Genehmigung einer in dem Regulative für die Sparcasse zn GroßvoigtSberg enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 30. Lugust 1873. » 1VS. Bekanntmachung, die RichtungSlivie der Eileuburg-Leipziger Eisenbahn betreffend; vom 16. September 1873. » 110. Bekanntmachung, die PrioritätSanleihe der Actienbierbrauerei zum Plaaensche» Lagerkeller betreffend; vom 20. September 1873. « 111. Bekanntmachung, die Versammlung der Stände de« Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen Landtage betreffend; vom 29. September 1873. - 112. Bekanntmachung, die RichtungSlinie der Muldenthalbahn Glauchau-Wurzen be treffend; vom 23 September 1873. Leipzig, den 8. October 1873. Der Rattz der Stadt Leipzig. vr. Koch. Eerntti. K. L. Etättrgeld für Benutzung der Lagerhofräume, Winden und sonstigen Auflade» und Ablade» UtenfiÜen beim Aus- und Abladen der zur Niederlage eingehenden oder von derselben «bgehenden Maaren. Für eingehende Güter, gleichviel »tz zollfrei oder zollpflichtig: ») von Eise» in Stangen und Bändern, Eisenbahnschienen, Getreide und Rapsfaat pr. Zollreutuer b) von allen anderen trockenen Gütern » » e) von alle» »affen Gütern Kür an-getzende Güter U. Waagegeld: Bei Annahme zur Niederlage wird da« Gewicht der im freien Verkehre befindlichen Güter ermittelt, wogegen für unverzollte Güter da« zollamtlich sestgestellte Gewicht angenommen wird. Bei der Abmeldung von der Nieder lage tritt in der Regel eine abermalige Verwiegung nicht ein, eS sei denn, daß solche bei theilwciser Abnahme einer Partie wegen «angelnder Gewicht»- ausaabe de« abgehenden Theil» erforderlich ist. oder vom Königlichen Haupt» Zoll-Amte oder dem Lagernehmer selbst beansprncht wird. Für die Verwiegung bei der Annahme, sowie für eine im Zollintereffe vom König!. Haupt»Zoll-Amte erforderte Gewichtsermittelung Kür jede Verwiegung, welche wegen während der Lagerung vorgenommeuer Stürzuvg erfolgt, sowie für jede sonstige Gewichtßerunttelung pr. Zolleentner lU Affeenranz-Prämte: pr. 100 Thlr. Werth monatlich Die in der Wertangabe Über Hundert überschießenden Thal«, sowie die Beträge uni« Hundert Thaler werden bet Berechnung der Prämie für volle Hundert Thal« gerechnet. Sowohl der Monat, iu welchem die Auflagerung erfolgt, al- der Monat, tu welchem die Güter vom Lag« abgehe», kommen als volle Monate in Ansatz. IS. Lagermtettze, gleichviel ob zollfrei oder zollpflichtig, 1) von Eise« iu Stangen und Bändern, Eisenbahnschienen, Getreide und RapSsaat pr. Aollceutn« monatllch — 2) von alle» anderen trockene« Gütern ...» - - 3) von allen nassen Güter« - » » Lagerung im Schuppen nach Uebereinkunst. Ist keine Uebereinkunst getroffm, so gellen die vorstehenden Tarifsätze. Lagerung im Freie» nach Uebereinkunst. Bei Erhebung der Lagerhosgefälle wird »nt« eine« Centn« für eine« volle« Lenin«, über den Centn« überschießende Pfunde unter »/, Eentn« gar nicht, »/, Centn« unv darüb« für einen voll« Centn« gerechnet. Heringe, Getreide und RapSsaat werden nicht verwoge», da« Gewicht der Heringe wird zu 3 Centn« die Tonne angenommen mW dient für da« Ge wicht von Getreide und RapSfaat der Frachtbrief oder die Kactura »l« Unterlage. Bei der Lagerung wird der Monat, in welchem die Auflagerung erfolgt, für voll, der Monat der Rücknahme gar nicht gerechnet. KL« Arbeiterleist««gen. I. Kür gewöhnliche Arbeit. Für die in tz. 19 der Lagerhof-Ordnnng gedachten Arbeite«: Kür eingehende Güter: Für trockene Maaren pr. Zolleentner Für Msfige » » » Kür »»«gehende Güter: Für trocken« Maaren » Für flüssige . . . - Ü. Kür Srtra-Letffnnge». 1) Kaffee, Rer« u. s. w. zu stürzen, einzusackeu «nd zuzunähen incl. Bind» faden pr. Zollcenln« 2) Ballen zu schneiden und wieder zuzunähen inel. Bindfaden, pr. Ballen 3) Häute-Ballen zu öffnen, nmzupackeu und zu schnüre«, excl. Stränge, - pr. V 4) Felle» Ballen zu öffnen, umzupacken und zu schnüren, excl. StrSn 5) Getreide und Saat zu stechen, pr. 100 Zollcentn« 6) Sonstige, nicht besonder- aufgeführte Extra-Arbeiten, pr. Manu und pr. Stunde 7) Auslage für Bindfaden, soweit die Vergütung nicht in obigen Sätzen liegt, Leinen und Stränge nach Kostenpreis. ,^.«e °ben unter Fl. IV. hinsichtlich de« Gewicht« getroffenen Bestimmungen trete» bri Berechnung de« Arbeitslohn« ein. Erstehender Tarif gilt auch für Lagerung im Schuppen. Bekanntmachung, die DeSinfeetto» der Abort« «nd Pissoir« in de« Bahnhöfe», Gasthäusern, Restanrattone» ». s. w. betreffend. Nachdem die zweimalige allgemeine DeSinfection der Aborte aller Häuser d« hiesigen Stadt in den gestellten Anforderungen entsprechender Weise durchgeführt worden ist, sehen wir u»S, um die Bor thelle erner solchen Maaßregel möglichst andauernd zu «halten, veranlaßt, die hiesige» Einwchn« - 5 zu sorgfältig« Reinhaltung der Aborte und Pissoir« — d« öffentlichen wie d« private» — sowie 'l-" dMnLHMNmENMLch« am» Mt« ormgerw anfzuforvern nug«oem aver »«ordnen wir MN mukkftcy» auf den gegenwarrlgen veoen» tmden Frewdenvnkehr bez unter Wiederholung uns«er früher «laflene» Bekauntmachnngeu: 1) die Aborte und Pissoir« der hiesigen Bahnhöfe, Gasthäuser, sämmtltcher Restan- rattone«, Kaffee- und Wetntzäaser find vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an wöchent» lich mindesten« 3 Mal und zwar Montag«, Mittwoch« und Sonnabend« in den Vormittags stunden bei Vermeidung einer Geldstrafe von 50 Thal«» für jeden Unterlassungsfall mit ent sprechend starker Carbolfäure bez. Chlorkalk zu deSinficiren und zwar ist dabei jede« Mal ein zugießen in jede Abtrtttsgrnbe V, Liter starke, mindesten« 50proce«1ige Msfige Carbolfäure (zum bequemeren Etngießen mit mehreren Litern Wasser verdünnt), wo keine AdtrittSgrube vorhanden ist, in da« dieselbe ersetzende Latriaenfa- »/, Liter flüssige Säure ^ bevor da« Faß iu Gebrauch gestellt wird, und im Lause der Woche alSdann nsch F, Liter; wo weder LbtrittSgrube, noch Latrineufaß vorhanden find, dieselbe Quantität wie in eine Grube in da- unterste AbtrittSloch; in jede« AbirtttSloch (sogen. Brille) jede-mal '/« Lit« Msfige, mindesten« 50proceutige und zum bequemeren Tmgießen mit Master »«dünnte Säure oder best« »/« Pfund Carbolsäurestrenvulv«; in die Piffoire ist etuzustreuen 3 Mal in d« Woche je »/. Pfund Chlorkalk, jedoch so, daß derselbe nicht sogleich vom Wasser mit sortgefpült wird. 2) Die Bahnverwaltuuge» und Eigenthümer bez Pächter oder Verwalter von Gasthäusern, Restaurationen u.s.w. find zur AuSsührung dieser Maaßregel verpflichtet und hasten sür die von ihnen damit beauftragten Personen, sie werden daher auch eintreteuden Fall« mit der angedrohte» Geld strafe belegt werden. 3) Die sür die hiesigen — auL die nichtflädtischen — Lehranstalten, Schulen und Kind«, gärten angeordnete DeSmsection hat auch fern« in dn vorbestimmten Weise zu «folgen. 4) Die gehörige Befolgung dieser Anordnungen werden wir durch den Bauamt-expedienten Herrn Rent sch controliren lasten und ist daher diesem sowie dem ihm untergebenen Personal der Zutritt zu den Aborten unv Gruben und Latrinenvorrichtungen unweigerlick zu gestatten. Leipzig, am 8. October 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch Bau«. Bekanntmachung. Folgende zu dem Gnhltfer MühlgrnndstüSe gehörige Wirthschaftü-ebände, nämlich da« an der Straße stehende DurchfahrtSgedäud« mit Zwischenbau, der daran angebaute Wagenschuvpen, da« Sckeuneugebäude und da« Schwcinestallgebäude solle» Msannne» Donnerstag de« LV. dS. Mt». Vormittags II vhr an Rathsstelle anf de» Abbruch versteigert werden Die BersteiaernngSbediogungen liegen in der Expedition der Oekonomie-Zuspeetion im alten IohauniShoSpitale zur Einsichtnahme au« und e« können die zu »«steigernden Gebäude Mitt woch de« LS. diese« MonatS Vormittag« »o« S—II Utzr und Rachmtttag« »on 2 4 Utzr besichtigt werden Leipzig, den 7. Octob« 1873. Der Rattz der Stadt Leipzig. vr. Koch. Eerntti. Bekanntmachung. Beim hiesige« EiLamte ist ein Expedient und Eassirer mit 400 Lhlr. jährlichem Gehalt anzustellen. Derselbe hat eine Caution von 20« Thlr. zu leisten. Diejenigen, welche sich um diese mit Pensionsberechtigung verbundene Stelle bewerbe« wolle«, haben ihre dieSfallsigen schriftlichen Gesuche bi« zum 15. diese« Monat« einzurelcho». Leipzig, am 4. Octob« 1873. Der Rattz der Stadt Leipzig. —! 7 5 vr. Koch. S Mechler Wcidenverkauf. Mittwoch de» 22. Oktober ». «. sollen von vormittags 9 Uhr ab im Sonnewitzer Forstreviere die Korbwetdennntznnge» unter den im Termine noch näh« bekannt zu —j » — machenden Bedingungen und gegen fsfortige Bezahlung nach dem Zuschläge parzellcuweise au den Meistbietenden »«kauft werden, und zwar der I, nnb 3jährige Wuchs im Streitteiche, sowie der Ljätzrtge Wuchs an den Pleißenusern unweit der Eisenbahn und au der Hohen Brücke bei Conne witz, dann im Gautzsch« Psarrholze, und an der Rövel und endlich am Pleißenwlldbette unterhalb de« Kirschwehres bi« zur Plagwitzer Brücke. Zusammenkunft am Streittetche bei Connewitz. Leipzig, am 7. Octob« 1873. De« Rattz« KorOtzepntntto».
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