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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.03.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-03-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188003107
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800310
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800310
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-03
- Tag1880-03-10
- Monat1880-03
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.03.1880
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Erscheint tSgltch früh 6»/, Uhr. >ed«ü«» «t ««»«»1»«« Johamiisgasse SS. APerchßmide, Sn »edattt«,: vormittags 10—12 Uhr. Nachmittag» 4—« Uhr. DM dir «tickgadr rtn,klandtrr Man», smott «acht ftch die «kdaciton nutz« dervindlich. U««abme der für die nächst- folgende Nummer bestimmten Inserate an Wochentagen bis 8 Uhr Nachmittags, an Lonu- »ad Festtagen früh bis '/,v Uhr. I« de»-Ulalr« für Zas.-1l»ah«r: Otto Klemm. UniversttLtSstr. 2r. stMltS Lösche, Latharinenstr. Itz.p. »mr bis '/,3 Uhr. UchMer Lageblall Anzeiger. Organ für Politik, Localgkschichte, Handelr- und GrschäMcrkkhr. 95. Mittwoch den 10. März 1880. Auflage IK.OVV. Ltz«,,e«ent,»rri» Viertels. »»/»ML. incl. Brinaerlohn 5 Mr., durch die Pos» bezogen 6 Mt. Jede einzelne Nummer 25 Ps Belegexemplar 10 Bf. Gedübren für «Lxtradeilagen ohne Postbeförderung SV ML mit Postbesördrrung 48 Ml. 2»lcr«1e bgrsp. Petitzeile 20 Pf Größere Schriften laut unserem Prersverzcxdmß — Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Sectame« >»lrr Sem Urdartioachtt- die Spaltzrile 40 Ps Inserate sind stet» an d. ar-rSMo» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pr«nnuo«r»iuto oder durch Postoorschuß. 74. Jahrgang. Bekanntmachung. mit einer von der Polizeibehörde beglaubigten versehen sein und hat dieselbe bei Ausübung Ftschkarte der Fischerei den Gewässern vom 15. Oktober 1888 die- thut, entweder als Fischerei- der Fischerei befugt zu sein, stets mit sich zu führen. Zuwiderhandlungen Bekanntmachung. , Ostern d. I. sind vier Ausftattungsstipendien im Bettage von 77 Ml 8 67 Ml 45 47 an hiesige, unbescholtene, arme BürgerStöchter, welche sich in der Zeit von ern^d. I. verheirathet haben, von unS zu vergeben und sind schriftlich« Gesuch« in der Stadt und in der Umgegend, ir zum Angeln und unter Ausschluß Ve rbrauchs von Hechthaken berechtigenden, für das laufende Jahr gültigen Fischkatten werden in unserm Paß-Bureau am Naschmarkt gegen Erlegung von 3 .4! auSgegeben. Leipzig, am 9. März 1880. Las Polizeiamt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Holzpfl anzcn-Berkauf ceviere Connewitz können in diesem si von dem Leipziger RathSforstteviere Connewitz können in diesem Frühjahre durch den Revierverwalter Herrn Schönherr m Connewitz bei Leipzig nachbenannte Holzpflanzen^ gegen Baarzahlung oder Nachnahme ' 'n, bezogen werden. und Vergütung der Selbstkosten für Verpackung und Transpott zur I. Laubholzpflanze«, a. Sämlinge: 100 Hundert einjährige Eichen lOuere. peäunc ). IM) 2,00 500 200 200 300 Stück - Stück ----- zweijährige vieriähriae - - - mit guter Be- wurzelung, 1—1'/, Meter hoch. drei,ährige Eichen zu Etummelpflanzungen, einjährige Eschen ll'r»» e»eel.), - Bergahorn l^cer. pseuäopl), - Spitzahorn (Xcer pl»i»a), - Roßkastanien (Xesc. kvppoerst.), d. »tngeschulte Pfianzen: Allee-Eschen, 4—8 Mtr. hoch, 4—8 Ctmtr. stark, großbl. Linden, 3—4 Mtr. hoch, 8-8 Ctmtr. stark, eschenblätt. Ahorn, 1'/-—2 Meter hoch, höchst. Akazien, 3—4 Meter hoch, 25 Hundert 4—6jähr. Eichenausschußpflanzen zu Remisen und Stummelpflanzungen 15 , g—bjähr. Eschenausschußpstanzen, 10 » 8—5 - Ahornheister, »ver.p8eaäopl.,1-I'/,M. hoch, 5 « .... Ausschuß, 5 « « - Rüsterheister, ul« ell., 10 » .... Ausschuß. 10 - 8—4 . Birken, 1—Mot« hoch, ! 5 - - - Rothellern, 1—1'/, Meter hoch, tt. -radelh-lzer. so - einjähnge Meerstrandkiefern, 20 - - Schwarzkiefern, 15 - zweijährige - 120 . - Fichten, 300 Stück Fichten, 1 Meter hoch, ä Stück OM) MH 200 - Fichten, IM—IM) Meter hoch, - - 0,75 MH Sämmtliche Pflanzen sind gut bewurzelt. Leipzig, am 9. Februar 1880. De- NathS Ferstdeputatto«. Für den Termin Ostern d. und zweimal 40 Ml 47 >4 an hiesige, unbescholtene, arnie BürgerStöchter, welche sich m Ostern v. I. biS Ostern b. I. verheirathet haben, von unS zu vergeben und sind schriftlich« Gesuch« um diese Stipendien unter Beifügung der Eheschließungs-Bescheinigung, eines von zwei hiesigen Bürgern bei deren Bürgerpflicht ausgestellten Zeugnisses über die Unbescholtenheit und Bedürftigkeit der Bewerben», sowie waS daS eine, nur an ehelich Geborene zu vergebende Wiederkehrer'sche Stipendium von 40 Ml 47 anlangt, einer Geburtsbescheinigung, bis zum 15. März d. I. auf dem Rathhause, 1. Etage, Zimmer Nr. 15, einzureichen. Leipzig, den 13. Februar 1880. Ser «attz -er St«-t Leipzt». vr Trvndlin. Richter. Bekanntmachung. Die Herstellung eines KteSfutzmeqeS auf -e« «odliscr Wege soll an einen Unternehmer in Lccord verdungen werden. Die Bedingungen und Zeichnungen für diese Arbeiten liegen in unserem Bauamt, RatbhauS, U. Etage, Zimmer Nr. 17, auS und können daselbst eingesehen resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift KteSfutzweq aus dem «ohltser Wege betr. versehen ebendaselbst und zwar bis zum 17. -ss. Mts. Nachmittags 5 Uhr einzureichen. Leipzig, am 8. März 1880 Ter Nath -er Stavt vet-stg. vr. Trän dl in. Vr. Wangeman». 7,50 1,75 0,80 0,75 0,75 1,00 1,00 IM) 0,50 0,30 4,00 3,00 15,00 8,00 15,00 2,00 6,00 8-00 OM) OM) 0,75 0,60 45M) 60,00 Königliche Akademie der bildenden Künste und Kunst- gewerbeschule zu Leipzig. Frequenz -es letzten Semesters 2VL Schüler. Die Studien im Sammerhal-jahre 1880 beginnen Dienstag, den «. Aprit er., -ie TqgeScnrke früh 7 Uhr, hte »hen-curse um 5 Uhr Der Lehrplan umfaßt alle Nnterrichtsgebiete des KunstgewerbeS. Nachdem das Hohe Königliche Ministerium des Innern in Würdigung deS auS den örtlichen Verhält nissen sich ergebenden LehrbedürfnisseS die Herstellung größerer Studienräume genehmigt hat, ist neben dem theoretischen Unterricht durch Einrichtung von Lehrwerkstätten für die verschiedenen Kunstgewerb»- gebiete zugleich die praktische AuShtldunq ermöglicht. ^ Anmeldungen zur Ausnahme find bi- spätestens -en 18. März e. in der Expedition -er Königliche« Kunstakademie, westlicher Flügel der Pleißenburg, U. Etage, Nachmittags zwischen 4 un- i Uhr zn bewirk« Leipzig, am 25. Februar 1880. 's Der ' Nteper. P.os. «n. OvKvnttieke Hanlte8t6kran8tLlt. Oie SameläunA «lerjeuigeo klioäluogalebrlioge, Melebe k Ootera in Sie l-obr1log^»d1bvUoog einteete» «ollen, erbitiot sied cker Uoterreicknete in Ser Leit rom 8. -1, mit 12. NLr«, Vormittag, 11—12'/, v-r, vowöglieti unter per«önlieber VoroteUnno Ser XnruwelSenSen Surck ikre Uerren Orincinsie. >VäkrenS Ser geS.ekten Leit veraeo ,ucb Anweisungen für Sen «lnZSKrlgoo k»eknin8«voeb»Mlc!ti«» Onrono entgegengenommen, »o Melebem «leb UoaSIuogslekrlinge betkeiligen üöoneo, Sie im Oe«it»e See Leog nis«e« über Sie «i»»en8el»»ltUci»e öelikigung «uw «ussälirig kreiH»iIIigenSien«t «ioS. l/nterricbt 10 titonSeo vSekentlicb, 8ebulgeIS 90 Ml. k»r1 Volkram, Vlrvetor. Kirche un- Schule in Frankreich. Wem die Schule Aehört, dem gehört die Zukunft de« Lande-! An diesem Satze wird Niemand zu zweifeln wagen; weder Herr von Puttkamer, noch Herr Majunke, oder sei es der französische Unter richt-minister. Auch in Frankreich ringen Staat und vaterlandsloser IesuitiSmus um das kostbarste Bcsttzthum d«S Volkes, um die Schule. Die langen Kämpfe, welche das Ferry'sche Unterrichtsgesetz her- vorries, haben wir den einzelnen Phasen nach ein gehend gewürdigt. Um indessen das von der Regie- nl«g geplante neue Verhältmß zwischen Schule und Kirche vollständig darzulegen, wird eS geboten sein, den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen näher zu untersuchen. Der Bericht der Commission für das UnterricbtSgesetz zieht zwischen dem Berufe der Schule und der Kirche eine sehr scharfe Grenzlinie und verbannt die Diener der letzteren vollständig ans dem obligatorischen Iugendunterrichte. Die Begründung für dieses Verfahren stellt An schauungen auf, die in einem bemerkenswerthen Gegensatz zu den in anderen Ländern herrschenden und insbesondere bei uns in Deutschland, d. h. in einzelnen Staaten des Reiches, noch jüngst osftciel verkündigten stehen. Nach der Austastung der Urheber de« Gesetzent Wurfes ist der Inhalt der kirchlichen Glaubens lehren ein doppelter: der genetische Theil, der auj übersinnliche Vorstellungen die Entstehung und Wirkung der weltlichen Dinge zurückführt und sie einzig aus jenen erklärt, und der moralische, welcher aus göttlichen Geboten die Grundsätze der Sittlichkeit herleitet, ihre Beobachtung an den Beispielen der ReligionSgeschicbte erläutert und »nter Androhung göttlicher, über daS irdische Leben hina»«greisender Strafe fordert. Die Entstehungs geschichte der Religionen, die ja auch der überirdi schen Herleitung und Stützung der Moral zu Grunde liegt, ist lediglich eine Sache de« indivi duellen Glauben-, für den e- keine Beweise außer der kindlichen Zuversicht, de- „FührwahrhaltenS" im Herzen de-Menschen giebt; häufig genug aber befinden sich die genetischen Vorstellungen der Kirchenlehren und die auf sie gegründeten Annah men göttlichen Wirken- in direktem Widerspruch t» den Darstellungen der wissenschaftlichen Forsch- »a Eine Versöhnung dieses Widerspruchs kann Wohl philosophisch Gebildeten möglich sein, dem kindlichen Verstand« hingegen treten die Gegensätze «»dermittelt und schroff entgegen und erzeugen eine Abschwächung der aufgenommeneu Lehren, vie weder dem Wissen und dem verständigen Urtheile noch auch dem Glauben förderlich sein kann. Wiro die Erziehung zu letzterem in den Schulzweck aus genommen und (daS ist wohl das Entscheidende) ungeschickten Händen anvertraut, so kann die Rein heit der wissenschaftlichen Erklärung eine Trübung erfahren, die mit dem Wesen des Wissensunter- richts unvereinbar ist; es würde auf die Geistes richtung ein Zwang aeübt, der im Widerspruch steht zu den logischen Folgerungen des obligatori schen Charakter« der Volksschule. „Da der Staat — so sagt der Bericht der genannten Commission — die Familienväter zwingt, ihre Kinder in eine öffent liche Schule zu schicken, so muß er. .. . auch da für Bürgschaft leisten, daß in derselben Nichts ge lehrt wird, was die Gewissensfreiheit verletzt" „Welcher Familienvater wäre nicht mit Recht darüber empört, wenn man seinem Kinde einen Unterricht auszwingen würde, der seinem eigenen Glauben, seiner eigenen Vernunftanschauung wider spricht!" .— „Wenn er den religiösen Glauben adgestteist hat, kann er sagen: „Ich gehorche Eurem Gesetze nicht, weil ich Euch nicht das Recht zu erkenne, den Geist meines KindeS zu fälschen, sein Urtheil schief zu machen, indem Ihr e« zwingt, Dogmen und Geheimnisse als Glaubensartikel zu erlernen, an die ich nicht glaube und die Ihr auf vernünftigem Wege niemals beweisen könnt." Der Glauben ist nach dieser Ansicht Privatsache, für dessen Lehre der Staat den Lehrer um so weniger zur Verfügung stellen kann, je mehr er eS ihm zum Beruf macht, nicht wie der Geistliche zu behaupten und an da« empfängliche Autori tätsvertrauen zu appelliren, sondern zu beweise» und daS eigene Urtheil, die Fähigkeit und die Lust zu selbstthätiger Prüfung im Schüler zu wecken. Der Staat hätte — nach der Meinung der sranrösischen ParlamentScomnnssion— nur dann ein Recht und die Pflicht, auch wider den Willen der Einzelnen den Religionsunterricht obliga torisch zu machen, wenn er für die Zwecke des Staate- unerläßlich wäre; allein weder für die Erzeugung ausreichender Vorstellungen üoer die Entstehung und Beschaffenheit der Weltorganisa tion sei er unentbehrlich, noch förderlich, noch sei er die einzige und sicherste Quelle der Moral, d,e ausgiebiger und nachhaltiger auS d Erkenntniß der Bedingungen unseres natürlichen und gesellschaftlichen LebenS und auS der der Gleichschätzung aller Menschen entspringenden Ach tung vor deren Rechten hergelcitet werben könne. Kür daS staatliche Leben berge der consessiouelle Religionsunterricht sogar eine nicht zu unter schätzende Gefahr, indem derselbe die Bevölkerung m verschiedene Lager thcile, „und weil die äußer liche Trennung in der Seele deS KindeS den' tengeist weckt und nährt und alle feindseligen Ge fühle und Leidenschaften groß zieht, welche dem öffentlichen Frieden so gefährlich sind." — (Und dabei haben die Franzosen nicht einmal einen Stöcker!) Dies zumeist ist der Grund, wes halb daS französische Unterrichtsgesetz selbst nicht den facultativen Religionsunterricht iu dem Programm der öffentlichen Schulen bestehen läßt, weil der Geistliche durch sein Gelübde zur Lehre der Dogmen verpflichtet ist und diese die Intoleranz schüren. Hingegen übernimmt der Staat nach dem Gesetze die Pflicht, dasür zu sorgen, daß „den Schülern eine genügende Zeit gelaffen werde, um bei den Geistlichen, sofern es die Eltern verlangen, außerhalb deS SchullocalS Religionsunterricht ge nießen zu können." So werde auS den Schulen „nicht Gott vertrieben, sondern die In toleranz." Aus diesem Wege kommt der Bericht der Com mission zu dem Schluffe: „So bleibt Jeder Herr in seinem Hause, der Lehrer in der Schule, der Geistliche in der Kirche. Nach unserem Gesetzentwürfe hat also in dem Unterricht der öffentlichen Schulen der religiöse Stoff keine Stelle Mit anderen Worten: Unser Unterricht ist, sowohl was den Lehrstoff als waS das Personal betrifft, durchaus weltlich. Aus die Privatschulen findet dieser Grundsatz natürlich keine Anwendung." Diese radikale Auffassung macht die Schwere des Kampfes um da- Gesetz erklärlich. Wir hielten e- für unser« Pflicht, näher auf den Stand der Berathuna desselben ein- zugehen, um wenigstens einen Vergleich mit deut schen Verhältnissen zu ermöglichen. Eine Nutz anwendung für uns daraus ru ziehen, wird Fach kreisen überlassen bleiben müssen; wir selbst finden keinen Berus, in diesem Sinne die Frage weiter zu behandeln , denn mit der Anregung derselben glauben wir unsere Aufgabe erfüllt zu haben. politische Uedrrsicht. Letp-t,. 9. Mär». lieber die Beziehungen desDeutschenReiches Königreich Italien wird unS als Ergän zung eines gestern mitaetheilten Telegramme« aus Berlin wie folgt geschrieben: „Der italieni schen Regierung ist m vertraulicher Weise eröffnet zum worden, daß die Demonstrationspolitik eine- ansehn lichen Theils des italienischen Volkes hier und an derswo Besorgnisse erweckt habe, welche durch die noch s» wohlgemeinten BeschwichtigunaSversuche deS römi schen Cabinets bisher nicht zerstreut worden seien. Man hält sich in Berlin durch die bekannten Beziehungen zum Wiener Cabinet für verpflich tet, jeder Bedrohung deS österreichisch en Gebietes eine besondere Beachtung zu schenken. Die mili- tairischen Vorsichtsmaßregeln, welche Oesterreich an seiner italienischen Grenze ergriffen, haben hier den Fall nahe gelegt, daß die deutsche Diplo matie eineS TaaeS zu betonen haben könnte, wie sehr sie eS im Interesse des europäischen Friedens für geratben erachte, daß Italien seine freund- nachbarlichen Beziehungen zu Oesterreich ungetrübt erhalten möge. Als bezeichnend für diese Lage kann übrigens gelten, daß der Kronprinz Dienstag hierher zurückkchrt, ohne den vielbesproche nen Besuch am römischen Hofe gemacht zu haben." Wie unS ferner aus Berlin gemeldet wird, versickern Personen, die dem Auswärtigen Amte nahe stehen, daß Fürst BiSmc» rckdie wohlwollenden Bemühungen nicht unterschätzt, welche in jüngster ")eit für die Anbahnung guter Beziehungen zu tußland gemacht worden sind. „Aber aus den bekannten Vorgängen schließen zu wollen (so heißt es in unserem Berichte), daß bereits ein Umschwung erfolgt sei, wäre eine Ueberanstrengung des Scharf sinnes. Viel mehr ständen die Dinge noch immer so, wie sie vor Wochen und Monaten gestanden. Ehe nicht die Regierungssphäre in Petersburg ge reinigt sei und die russische Diplomatie in den "»auvtplätzen der europäischen Politik Anweisungen erbalten habe, welche den gemeinsamen Kriedens- neigungen der Mächte entsprechen, so lange wird man hierein vohlberechtigtesMißtrauen beobachten. Haben dock neuere Nachricdten bestimmt genug dargethan, vaß der kriegerische Ehrgeiz, welcher in der russischen Armee herrscht, mehr als je daS Thema von der Eroberung Konftantino.Pel» in gewissen europäischen Hauptstädten behandelt. Trotz dieser steten Bedrohung von Osten her «ollen einzelne österreichische Blätter i» dem Glückwunschsckreiden deS Kaiser« Wilhelm an den Craren eine gegen den Fürst« BiSmar ck gerichtete Spitze herausgesmideu haben, ein kaiserliches Votum gegenüber der an greifenden Politik de« „bösen" Reichskanzlers! Wir dürfen versichern, daß diese Auffassung hier als völlig unberechtigt angesehen wird, und daß es sich lediglick um einen Act der Höflickkeit ge
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