Tageblatt für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. ^ 178. Sonnabend, den 27. Juni. 1857. Ericheint tägl. Morg. 7 Uhr. Inserate die Spaltzeile zu b Pf. werden bis Abends 7 Uhr (Sonntags von 11—2 Uhr) angenommen. I. Abon nement ä Vierteljahr 1 Thlr., (KU Zeilen umntaeldl. Inserate); 2. Abonnement ä Vierteljahr 15 Ngr. bei unentgeldl. Lieferung in'S HauS. Für auswärts durch die Post »Vierteljahr 19 Ngr. — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Johannes-Allee 6 u. Waisenhausstraße 6 pt. Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement aus die MavIrrivIrtviL) ü Quartal IS Ngr. — Bestellungen werden angenommen: Johannis Allee 6 in der Buchdruckers von Liepsch L Reichardt. IZl« IVrtzsckiier Local- und Provimial-Uachrichten. Dresden, den 27. Juni. I. M. die Königin Marie beehrte vorgestern Vorm, das K. naturhistorische Museum, bezeigte bei allen Samm lungen die huldvollste Lheilnahme und sprach insbesondere über die Aufstellung der von I. M. dem Museum zu Lheil gewordenen Sammlungen des höchstseligen Königs und deren jetzt täglich stattsindende Benutzung die lebhaf teste Anerkennung aus. — Se. K H. der Graf von Syrakus, Bruder des Königs von Neapel, ist vorgestern früh, von Wien kom mend, hier eingetroffen und im Victoria-Hotel abgestiegcn. Dem Vernehmen nach dürfte Se. K. H. einige Lage hier verweilen. Derselbe beehrte gestern Abend das zweite Theater mit seiner Gegenwart. — Die Johannestagfestlichkeit im Stadtwaisenhause erhielt dadurch eine Auszeichnung, daß die Herren Ober bürgermeister Ritter rc. Pfotenhauer und Stadtrath Kür- sten dem Mittagsmahle beiwohnten. Die Ansprache hielt Hr. Waisenhausprediger Tutzschmann. Nach der Prämien- vertheilung vergnügten sich die Zöglinge im Freien durch allerhand Spiele. — DaS Gerücht, daß mehrere Banken sich mit den in Sachsen schon bestehenden Auswechfelungskassen der Weimarifchen Bank vereinigen würden, ist zur Zeit un gegründet. — Vorgestern Nachm, fand eine öffentliche Gerichts verhandlung gegen den Handarbeiter Karl Mietzschke statt. Er hatte im März d. I. in Auftrag des Getreidehändlers Meintzschel allhier von dem Gutsbesitzer Horn in Ditt mannsdorf für 42 Thlr. Getreide gekauft, diese Summe von M- auch zur Auszahlung erhalten, aber in wenigen Lagen vergeudet, ohne zu deren Wiedererstattung Aussicht zu haben. Nachdem dieses Geld ausgegangen, hatte er eines Nachmittags bei dem Gastwirth Paul auf der Pirn. G. eine Zechprellerei von 13 Ngr. 8 Pf. ausgeführt, war aber beim versuchten Durchbrennen von der Tochter des Wirths mit Entschlossenheit zurückgeholt und nur unter Zurücklassung einer ledernen Geldtasche entlassen worden. Der Ang. behauptet, daß er das von M. erhaltene Geld nach und nach in einzelnen Beträgen zu 3 bis 4 Thlr. für verwendet, an dem einen Lage aber auch auf ein mal eine Summe von 11 Thlrn. zum Ankäufe von Wei zen verausgabt habe, läugnet jedoch, gleich bei der ersten Verwendung den Entschluß, das ganze Geld sich anzueig- nen, gefaßt zu haben. Staatsanw. Metzler erklärte, daß, da ausreichender Grund zu Annahme eines fortgesetzten Verbrechens im Hinblick auf die Geständnisse des Ang. nicht vorhanden sei, in Gemäßheit der letztem bei der Straf abmessung lediglich eine Summe von 11 Thlr. zum Grunde zu legen und die dafür auszuwerfende Strafe mit Rück sicht auf die concurrirenden geringen übrigen Unterschla- , gungen höchstens zu verdoppeln sein werde. In Bezug auf die widerrechtliche-Verpfändung der Reisetasche weist derselbe mit Bezug auf Art. 288 des Strafgesetzbuchs da rauf hin, daß es unmöglich in der Absicht des Gesetzgebers gelegen haben könne, die volle Anwendbarkeit dieses Arti kels erst von der künftigen Einführung deS CivilgesetzbuchS abhängig zu machen. ES stehe ja sonst der betreffende Ar tikel gleich einem halbentblätterten Baume da, welcher auf einen kommenden Frühling warte, der ihm erst volles Le ben einhauchen solle. Der Gerichtshof verurtheilte dieser Ansicht entsprechend den Ang zu 5 Mon Arbeitshaus. — Gestern wurde über 3 Einsprüche verhandelt. Der Lum penhändler Edm. Zimmermann allhier hatte eine seiner Arbeiterinnen, Thekla Ribbe, höchst brutal behandelt und mit Faustfchlägen regalirt, war deshalb zu 5 Thlr. Strafe verurtheilt worden, aber dagegen mit Einspruch aufgetreten. Das Gericht fand keine Veranlassung, das Urtel zu reformiren, was jedoch bei dem zweiten Einsprüche nicht der Fall war, welchen die unverehel. I. C. Pinkert aus Großdobritz ge gen ein Erkenntniß des Gerichtsamts Radeburg erhoben, das sie infolge einer auf freiem Felde verübten Entwen-