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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 10.04.1907
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1907-04-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19070410018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1907041001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1907041001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1907
- Monat1907-04
- Tag1907-04-10
- Monat1907-04
- Jahr1907
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 10.04.1907
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verugzgeMn durL unier» ^ und »»»«-»«. an xonlaani nur »tiimav er ZusirNuna duich di« >i,»Mk. >»n.nkVri>kll,eld>. im«u». .-ui> mit envvreck-ntkm üiilcklase. xi« drn Lr'rrn von Dresden und Um- »P Tage vorder ju,ekleklten °u»w N° ««<«-- deu Nicker l.DreSd Nachr. > liH ponoraranivruche die..... unberücklck»««: unverlauutc Äiami- ilrirle werde» »um auidewakrt. Lelearamm-Idreite: «»chiich«»» »r«»d«» Lauvtaetchätttkellei Mariuiltr.«/«. teUnn^... .... Gegründet ^856 MltsÄPAS x,5^/^r: feinste LlgJ^ette PÄPÄ5 ru pe« -lnreigen-LM - ... ... -... Die I. .-... virundreile <ca » Siloeni 2S Pfa namilleniiackr>cklen « Pi».: Äe sckäilsanzeiarn aut der Privatieile -ieiie 20 Via l die 2ivalii,e Keile vui Terliciie so Via.: als Sinaeiandt uioattiäe ?!e»k uo» Dreioner »ui traaacvern?s Pia . von audivartiaen I Mt In iUnwmrrn »ach t-ou«. undLeiertanen - l woiiiae wrmidreii- ro Wa. gu! Vriualiciie «o Pia rwaliiae Keile als iklnaeiaudt von Trcodner Aiiilraaaedern I Mt. von auswar»,m i.so M.. yaimiien nackrickleii Gnmdreile ss Pta - Die "nd im Mo Preiic der hnlewle ti»d im Moraeu. und Abeudolaltc dieielben. iucs- warliae Sliitiiaae nur gegen vor- aiiSdttaliliing. — BclcgblLUer tollen io Pieuiiige. gernlprecher: Nr. N und rivfl«. Liväsr dS^VIIUllSL K8 üls MrürüssLx. Illklllsüvm- 8od1ü.xixsL ÜS8vIlLkt.6ü 2U KMü. Orössts» ^uxorl in »ekv,»r» 06er rotk Oumml, »uck in tt»ns unä tt»nf xummirt. Wrei/eerreiirtt/rf n»c/ Qo/'/iie»' Svklsurrks keinksrät ^.eupolt, Oresäen V^eNinerstr. ,Ü lUIei^ner ÜHiliiiiimIiineu »Ml ^ Iiskon Weltruf! — Fl. LI»vnIi>r»i «It, !^I< < Iirmikoi Fla» tLN^Ii 14. GW" kspLi rtnron sller 8zsteml> in eigener KoftKali. LVI» aller Lrk, kteui »Igle, Kops- unä 6IIvli«rr«>»non, rkeumstinvtie unll glvNtinolio ^ttnokvn voräen ungemein gviinävrt unä Niejnt «eliueil bei »lugt äurel» ,.8ot>muclr«rs norvonstsrieenäen unä norvonksi ubigenädn Kontdol-8plc>tu»". Ledt iu t'Iuscboa ru 60 kt., 1.20 uuä 3,— ülil. Vsrsauä uneb uusrvLris. Löwen-/lpoldeke, LlnisasI« Reform der Ersten Kammer. Innere Mission, KreiSturnratssitznna. Streik bei Seidel L Naumann, Mntinaßl. Witterung:! rcksi«»^^, Hl 1111^ ^«1* v v« TstllAlI. Berciil für Volkshtigiene. Drutjchlnnd und England, „Eclnir" über Deutschland. Lottericliste. Mild,zieml.heiter. I «^1 'Iss 4 Die Reform vrr Kisten Kammer ist von Herrn Oberbürgermeister Beutler in seinen bereits gestern an dieser Stelle eingehend gewürdigten Auslassungen zur politischen Lage in Sachsen ebcnsallS gestreift worden. Bei der Wichtigkeit, die dieser J-ragc gerade mit Rücksicht aus die hohe industrielle und gewerbliche Entwicklung unserer erigeren Heimat innowohnt, erscheint es angobracht. im Anschltist an die Bcutlcrschcn Ausführungen einen Rückblick aus die bisher erfolglos gebliebenen Bemühungen zu einer befriedigenden Regelung der Augclegeuheit zu werfen. Solche historische Ausschau hat immer ihr Gutes, weil sich daraus Fingerzeige und Anhaltspunkte für die Erkenntnis der begangenen Fehler ergeben, aus der dann wiederum di« Richtschnur zu einem verbesserten Vcrsahrcn. das zu einem praktisch brauchbaren Ergobnis führt, ge wonnen werden kann. Das Bedürfnis nach einer zcitgcmöhcn Ausgestaltung der Ersten Kammer unseres Landtages verdichtete sich zum ersten Male zu einer parlamentarischen Aktion in der Session 1903/04. In Verbindung mit den Erörterungen und Vorschlägen in betreff der Nefvrnk des Wahlrechts der Zweiten Kammer ging damals der konservative Antrag Andrä ein, die Staatsregicrung zu ersuchen, in Erwägungen darüber einziitrctcn, in welcher Weise bei der Zusammen setzung der Ersten Kammer de» veränderten wirtschastlichcn Verhältnissen durch eine entsprechendere Berücksichtigung der Industrie, des Handels und dcS Gewerbes Rechnung getragen werden könne. Ein liberaler Antrag, der sich gleichfalls mit dem Gegenstände beschäftigte, ging bedeutend weiter, indem «r die Regierung ersuchte, der Stäudc- vcrsammluug cincu Gesetzentwurf vorzulegcn, der eine anderweitige Zusammensetzung der Ersten Kammer nach der Richtung hevbciftthren sollte, dast gcmätz der seit Erlast der Verfassung völlig veränderten Bedeutung der einzelnen BcrnsSstände für den sächsischen Staat vor allem Industrie, Handel und Gomcrbc ein versassuiigsmästigcS Recht aus eine, und zwar der landwirtschaftlichen gleichwertige Vertretung erhielten, dast aber auch für die Durchführung der staat lichen Aufgaben besonders wichtige Bcrussstände, wie namentlich Rechts- »nd Gclsuudheitöpslcge, Unterrichts- wosen und technische Wissenschaft, angemessene Vertretung sänken und dast endlich die Zahl derjenigen grostcn Städte, denen als solchen ein vcrsassnngömästigcS Recht aus Ver tretung zustoht, vermehrt werde. Ter liberale Antrag wurde seinerzeit mit grober Mehrheit abgclchnt, der An trag Andrä dagegen der Regierung zur Erwägung übe» missen. Die in der Session von 1903/04 vollzogene Ver bindung der Reform der Ersten Kammer mit der Frage der Verbesserung des Wahlrechts der Zweiten Kammer beruhte aus der grundsätzlichen Ansfassung, dast beide Gegen stände ihrem Wesen nach zusammengehörcn und daher eigentlich zugleich erledigt werden müssen. Wenn man sich tlotzdem zur gesonderten Verhandlung der Reform der Ersten Kammer entschloß, so geschah das lediglich auf Grund der Erwägung, dast eine anderweitige Zusammensetzung der Ersten Kammer viel lrichtcr durchzusührcn sein werde, als die von vornherein sehr umständlich und schwierig an mutende Neuregelung des Dreiklassemvahlrechts: eine an sich gewiß berechtigte Anschauung, die aber in dem bisherigen Verlaufe der Sache keine Bestätigung gesunden hat. Gleich zu Beginn der neuen Tagung 1905/06 wurden die vorgedachten Anträge aus der Session 1903/04 wörtlich wieder eingebracht mit dem Erfolge, daß die Staatsrcgie- rung der parlamentarischen Anregung durch die Vorlegung eines Gesetzentwurfs entsprach, der die Zahl der Mit glieder der Ersten Ständekammer um 6 vermehrte, indem der Stadt Chemnitz ein ständiger Vertreter neben Dresden und Leipzig zngcbilltgt wurde und die übrigen 5 neuen Mitglieder vom König aus den Kreisen des Handels, der Industrie und des GcwerbcstanLes auf Lebenszeit «r- nannt werden sollten. Somit schien alles im besten Zuge und die ganze Frage bereits aus dem Wege -er parlamen tarischen Verabschiedung zu sein, als plötzlich auf liberaler Seite eine lebhafte Bewegung einfetzte, die viel weiter» gehende Zugeständnisse verlangte und in ihren radikalsten Ausläufern im Sinne deS vorerwähnten liberalen Antrags sogar die Parole ausgav: „Alles oder nichts!", während die gemäßigtere Richtung zum mindesten für die neu -ugestand«nen Mitglieder aus den Kreisen von Handel und Industrie ein aus Wahl durch die Körperschaften der Interessenten beruhendes PrüsentationS- recht forderte. Mit allgemeiner Spannung sah man unter diesen Umständen dem Votum der Ersten Kammer, an welche die Vorlage zuevst gelangt war, entgegen. Die Stellungnahme der Deputation der Ersten Kammer bot eine Uebcrraschung im guten Sinne, insofern der Antrag ein Entgegenkommen gegen die von der Zweiten Kammer und der öffentlichen Meinung des Landes geäußerten Wünsche auf einer mittleren Linie enthielt durch die Befürwortung eines Präseiitativns- rechtcs. Die fünf neue» Mitglieder aus den Kreisen der Iudustric, des Handels und des Gewerbes sollten darnach nicht schlechtweg vom König ernannt werden, sondern die Ernennung sollte „nach vorgängigcm Vorschläge durch di: Handels und Gewerbckammcrn" aus Lebenszeit erfolgen. Bei der Abstimmung im Plenum fand der Deputatious- antrag zwar eine Mehrheit von 17 Stimmen, mußte aber trotzdem als abgclchnt gelten, weil er nicht die für den Fall einer Verfassungsänderung vorgeschriebene Zwei drittelmehrheit auf sich vereinigte. Die unveränderte Re gierungsvorlage gelangte daraus zur Annahme. In der Zweiten Kammer hatten die Ver handlungen dagegen ein völlig negatives Ergeb nis. Zur Abstimmung standen dort drei An träge. Der Antrag der Depntationsmchrhcit stimmte im wesentlichen mit dem Dcputationsantrcige der Ersten Kammer überein und wich von diesem nur in der Konstruktion des präsentierenden Wahlkörpers ab. Der Minderheitsantrag der Deputation der Zweiten Kammer hielt sich mehr im Nahmen des mchrcrwähnten ursprüng lichen liberalen Antrages und forderte 10 Mitglieder von Handel und Industrie, 2 Mitglieder aus den Kreisen des Gewerbes, 1 Mitglied aus dem Kreise der Acrzte, 1 Mit glied aus der Lehrerschaft uud endlich 1 Mitglied aus dem AnivaltSstandc. Die 10 Mitglieder sollten zur Präsenta tion gewählt werden durch einen nach den Vorschlägen der Dcvutntioiismchrheit eingerichteten Wnhlkörper, unter Be seitigung einzelner vlntokratisch wirkender Härten. Die Mitglieder des Gewerbes sollten bloß vom König ernannt, das Mitglied der Acrztcschast gewählt, das Mitglied der Lehrerschaft wiederum einseitig vom Könige ernannt und das der Anwaltschaft von der Anwaltskammcr „ernannt", nicht gewählt werden. Hier hatte man cs also mit der An bahnung eines Versuchs zu tun, eine Art berufsständischer Vertretung in der Ersten Kammer zu verwirklichen. Einen vermittelnden Standpunkt nahm ein Antrag Ulrich- Zimmermann ein, der sich von dem der Depntationsmchr- hcit dadurch unterschied, daß er sich nicht mit der Fünszahl aus Handel, Industrie und Gewerbe begnügte, sondern 7 solcher Mitglieder verlangte, von denen 5 dem Handel und der Industrie, 2 dem Gewerbe angchören sollten. Diese Anträge hatten folgendes Schicksal: Der bcruss- ständischc Antrag, der besonders von dem Abgeordneten Langhammcr vertreten wurde, fiel mit 45 gegen 28 Stim men: der Antrag Ulrich-Zimmcrmann mit 53 gegen 21 Stimmen: der Antrag der Deputationsmehrhcit ver einigte zwar 41 Stimmen gegen 33 aus sich» mußte aber gleichwohl wegen des Mangels der erforderlichen Zwei drittelmehrheit als abgclchnt gelten, ebenso wie der Tcputationsantrag in der Ersten Kammer: die Regie rungsvorlage endlich verschwand gleichfalls im Orkus mit 56 gegen 18 Stimmen. Es war also alles abgclchnt, und da das VereinIgungSversahrcn ebenfalls erfolglos blieb, so war das Ende vom Liede, daß die ganzen Verhandlungen sich in einem eiroulun vitiosus bewegt hatten. Die Frage steht heute just aus demselben Flecke, wie anvo 1903, als der Antrag Andrä die Regierung ausfordcrte, in Er wägungen über eine den veränderten wirtschast lichcn Verhältnissen entsprechende anderweitige Zusam mensetzung der Ersten Kammer einzutrcten. Soll die Reform der Ersten Kammer künftig ver wirklicht werden, so müssen alle Beteiligten sich in erster Linie klar darüber werden, an welcher Klippe hauptsäch lich die bisherigen Bemühungen gescheitert sind. Herr Oberbürgermeister Beutler hat hierauf bereits selbst die zutreffende Antwort gegeben: weil man sich über die Zahl der Sitze und die Art der Berufung der neuen Mitglieder nicht einigen konnte. Warum aber konnte man sich hierüber nicht einigen? Weil von linkslibcralcr Seite zuviel verlangt wurde durch das geflissentliche Bestreben, bas reine berufsständtsche Prinzip bei der neuen Zu sammensetzung der Ersten Kammer zu verwirklichen. Daraus ergibt sich die Lehre, daß bei der Reform der Ersten Kammer mit Vorsicht und Mäßigung zu verfahren ist. Der historisch begründete Charakter der Ersten Kammer muß gewahrt bleiben, und die innerhalb des Bereiches der Möglichkeit zu erzielenden Reformen sind nach dem Grund sätze zu behandeln, daß der Sperling in der Hand besser ist als die Taube auf dem Dache. Lieber heute etwas weniger nehmen mit der Hoffnung, daß cS später noch mehr werden kann, als gleich alles ablchncn, weil gewisse, wenn auch berechtigte Wünsche zurzeit noch keine Erfüllung finden. Mil diesem Standpunkte verträgt sich sehr wohl das Festhalten an einem gemäßigten Wahl - Präsentationsrccht, und cc> kann nur bedauert werden, daß Herr Oberbürgermeister Beutler in dieser Frage die umgekehrte Entwicklung von einem Paulus zum Saulus durchgcmacht hat. Gegen über der jetzigen Stellungnahme des Herrn Oberbürger meisters ist cs von besonderem Interesse, von seinen früheren Auslassungen zu gnnstcn des Wahlrechts Kenntnis zu nehmen. Herr Oberbürgermeister Beutler führte im vorigen Landtage hierüber ans: „Es ist zweifellos anzucrkennen, daß die durch die Krone ernannten Mitglieder der Ersten Kammer nach außen und in sich selbst dieselbe Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Anschauungen haben, wie die durch Interessen- oder BerufSgrnppcn gewählten Mitglieder. Immerhin aber ist cs andererseits auch unzwciselhast, daß jene Berufsgruppcn, welche die betreffenden Mitglieder zu vertreten bestimmt, sind, sic in viel höherem Maße als ihre Vertreter aner kennen und ihnen ein größeres Maß von Vertrauen zu schenken geneigt sein werden, wenn sie, diese Vertreter also, aus 8cn Wahlen der Berufsgrupven hcrvortzegangen sind. Es muß nur genügend Vorsorge getroffen werden, daß icincssalls irgendwie ein imperatives Mandat erteilt werde, sondern daß mit der Wahl für die Dauer der Zu gehörigkeit zur Ersten Kammer völlige Unabhängigkeit des Gewählten vom Wahlkörper sichergestellt wird. Wird man nun selbstverständlich die Wählbarkeit in solchem Falle an den Besitz der Eigenschaften knüpfen, welche die Zugehörig keit zu einer solchen VerusSgruppe bedingen, so werden auch diese Eigenschaften ausreichend sein müssen für die Dauer dcö übertragenen Mandats, mit anderen Worten, cs müßte abgelehnt werden jede zeitlich bestimmte Be schränkung der Wahldancr, sie müßte ausdrücklich als aus Lebenszeit erfolgt bezeichnet werden, nur mit der Maß gabe, daß, wenn jene Eigenschaften erlöschen, auch das Mandat anshört. Ist damit jede Verpflichtung des Ge wählten, dem Wahlkörpcr gegenüber Rede und Antwort für die Ausübung seines Mandats zu stehen, ausgc- schaltct, so scheinen mir auch weitere Bedenken gegen das Zugeständnis der Wahl nicht mehr zn bestehen." Wenn Herr Oberbürgermeister Beutler jetzt zur Begründung seiner gegenteiligen Stellungnahme sich auf eine angeblich mangckhastc Organisation der beteiligten Interessenten kreise beruft, die sic zn Wahlkörpern für die Erste Kammer nicht geeignet erscheinen lassen, so ist hinter dieser Argumentation ein starkes Fragezeichen wohl am Platze. Der andere Grund aber, der Hinweis auf die Unmöglichkeit einer bcrussständischen Vertretung für die Erste Kammer, ist ebenfalls nicht durchschlagend, weil cs ganz auf die Art und den Umfang eines derartigen Wahl rechts ankvmmt. Auf sich beruhen bleiben kann die Frage der Reform der Ersten Kammer jedenfalls nicht, da die Notwendigkeit einer zeitgemäßen Erweiterung ihrer Mitgliedschaft vor nchmlich im Sinne einer größeren Berücksichtigung von Handel, Industrie und Gewerbe mit jedem Jahre dring licher in die Erscheinung tritt. Hoffentlich gelingt dem nächsten Landtage, der zugleich die Entscheidung über die Reform des Wahlrechts der Zweiten Kammer zu fällen hat, die Ueberwindnng aller Hemmnisse und Schwierig kcitcn. Tab die alte Regel: „Wo ein Wille ist. ist anä, ein Weg" gerade in dieser Frage versagen sollte, braucht nach dem Scheitern des ersten Versuchs noch lange nicht befürchtet zu werden. Neueste Drahtmelvungen vom 9. April. Deutscher Handclstag. (Fortsetzung ans dem Abendblattc.l Berlin. iPriv.-Tcl.) Staatssekretär Graf P o s a- dowsk» schloß seine Rede mit dem Wunsche: „Möge die Tagung des Handclstagcs das Verständnis!sür die großen Fragen unseres Wirtschaftslebens fördern und unsere wirtschaftliche Kraft im Wettkampfe der Völker stärken!" (Lebhafter Beifall.j — Der Vorsitzende Stadtrat Kaemps dankte dem Staatssekretär und teilte mit, der Reichs lanzler habe ans die Einladung erwidert, er würde sehr gern an den Verhandlungen und dem Festmahle teil- nehmen, wenn er nicht durch seine Erholungsreise be hindert märe. Er habe den sehnlichsten Wunsch, daß der deutsche Handel und die deutsche Industrie durch die Arbeiten der Vollversammlung eine wesentliche Förderung erfahren mögen, und wünsche daher den Verhandlungen den besten Erfolg Der Präsident gedachte ferner der im verflossenen Geschäftsjahre verstorbenen Mitglieder. — Der Hanüelstag »ahm Resolutionen betr. Portohcrab- setzung, betr. die Eiscubahnverkehrsordnung (Haftung der Eisenbahn, Verwägung dnrch die Eisenbahn, Wagenstand-
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