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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 04.02.1912
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1912-02-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19120204012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1912020401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1912020401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1912
- Monat1912-02
- Tag1912-02-04
- Monat1912-02
- Jahr1912
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 04.02.1912
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Kegr?LrrrSsL 185V Druck und Verlag von Liepsch 6c Reichardt in Dresden. 8 L» 1 rr» k s t KSriLM vmasli-«.. »iinilim lle-us rl :: :: Ittnisii-il.. tmsüsimliU linil »Iiilnlrstt». IIIu»tr. Xut»>v^ dlll« »»elLnr»». Anieige«-r«rtf. Annahm« von Ankün- dtaungen dt» nachm. :t Uhr. Sonntag» nur Martenftrak« SS von II bi» >/», Uhr. Dt« «Inlpaltiae «brundirite »in. « Silben» .1« Ps., Familien Nachrlchlea au» Dre»d«n 2b Ps.,' bte zweilpalltg« Zeile aufI«rtj«tte70Pf..bie zweilpaUtge NeUam». jette I.bU M. — In Nummern noch Sonn, und Feiertagen die einspol,,ge wnindjetle 2b Pt, Fan,Ulen- Nachrichten au» Dre». den die Niriindzette 2b Pt. — Auswärtige Aufträge nur gegen Borausbezahiung. — Jedes Beteydlatl lohet Hauptgeschäfts steiler Martrnstraste38 10. Vrautlsutv kautnn am vortailkaktestvn in övr „Raumkunst" visscisn-^., Vikloriastraks 5/?. Unttbartrottsn« ausvestrt dttttgar Wohnunga- »tnrtektungan. Urattitssatgs». »ia«r>a» Fabrikat, btausator Sctrtagor: pesNblotimübs! (0. F.-p). ktagant pealäiiaü — Sltttg. )mvrna-Äppicd-Fabrilr k'. Qoui8 öSil iek Kxl. 8ächs. Hvtlieterant .^1»»tn. dlur?rims-l<smmg»rn- fsdriKstv. Mg-ttanäardoit. fettmitoet mit goiäonon »oäaiitan. pekn»eW-i,.!piri!li!g!li!i>icIll- 1,2urpen oiiiksvlidtvi' Frt k!« 2u <i«ui telndttvn t»u»d,lL«««»nl»I. ^«Idttülii Utlijr«;» :: tu Iccuitiuri'onrloser Fueivabl. «lulius Seti^cilioti. /Vier 8«e »S. ^«r^e»»g,n««:e»»r«^ Iici«». Loi8v-^r1ikvL««- Lsäervarea »rsösbte ^usrvalll in allen Preislagen. Stets dleukeiten. Ködert Kuarv, Hs Hin»i It1-N»1>»»»^ oiNgo (^tesev, Mntmastliche Witterung: Nordostwind, kalt, vor wiegend trocken. Der vom Bundesrat angenommene Entwurf eines neuen Reichs- und Staats» ngehürtgkeits- gcsetzes soll dem Reichstag alsbald nach seinem Zu sammentritt vorgelegt werden. Bei - der gestrigen R e i ch ö t a g s e r s a tz w a h l im Wahlkreise Oppeln VII tPlest-Rybnitj wurde P v sp i c ch lPolej gewählt. Geh. Kommerzienrat Henkell, der Scutorchef der Sektkellerei Henkell u. Eo., ist in Wiesbaden gestorben. Der durch seinen Prvzest um das Majoratöerbe Wrob- lemo bekannt geivvrdene Graf H e k t v r k m i l e ck i ist g e st vrbc n. Im Befinden des Grasen Achrcnthal ist eine bedenkliche Verschltmme r u n g eingelretcn. . Heute findet in der Schweiz eine allgemeine Volksabstimmung über das neue Kranken- und U n s a l l v e r s i ch c r n n g S g e s e I statt. Aus der Höhe von Norfolk im Staate Virgtnicn ist gestern der kleine Habakdampser „A l l e g h a n »" unter- gegangen. Die Passagiere wurden sämtlich gerettet. M ML 27M fiomerule. Seit König Heinrich 1i. von England sich !m Jahre 1171 zum „Lord of Ireland" erklärte, ist die Insel des heiligen Patrick nicht zur Ruhe gekommen bis ans den heutigen Tag. Von dieser Zeit an datiert der unversöhn liche Hast der Iren gegen die Engländer, und wer die Leidensgeschichte dieses Volkes nicht durch die englische Brille sicht, der muh zngeben, das, noch nie ein Hast be greiflicher war als dieser. Man hat den Iren böse mit- gespielt, weniger in staatlicher Hinsicht, denn die politische Unabhängigkeit der kleinen Insel war »nd ist ein Unding, wohl aber in völkischer und rechtlicher Hinsicht. Schon unter Heinrich II. begann die ganz widerrechtliche Austeilung des Landes unter englische Barone, den Iren wurde der Grund und Boden einfach weggenommcm und die Be wohner wurden Hörige des englischen Adels. Die Folge dieser kurzsichtigen Politik waren dauernde Aufstände, die bis in unsere Zeit hineingcreicht haben. Zu dem nationalen Gegensatz tam zur Zeit der Refor mation noch der konfessionelle. Die Iren waren und sind fanatische Katholiken, und als die Stuarts ihre Katholi- sierungsplünc zu verwirklichen suchten, fanden sic bei den Iren begeisterten Beifall. Diese Parteinahme hat den Iren viel Elend gebracht. Eronrwclls Feldzug, der schliest- lich mit der völligen Unterwerfung der Insel endigte, hat rund einer halben Million Iren' das Leben gekostet, das griine Eiland war in eine Wüste verwandelt worden. Die englische Negierung unternahm nun eine großzügige Kolonisation des Landes, vor alle-m in Ulster wurden evangelische Engländer eingesetzt, »nd diese Kolonisation wurde nach der Niederwerfung des letzten grostcn Auf standes zugunsten der Stuarts im Jahre lttvl im verstärk ten Maste fortgesetzt. Rund eine Million Morgen Land ist damals den Iren weggenonunen worden. Es begann dann im grostcn Stil die völlige Entrechtung der irischen Katho liken, die schlief,lich dahinführte, dast den Katholiken das Wahlrecht zum Parlament entzogen wurde. Ausserdem muhten die katholischen Ire» eine reich dotierte protestan tische Staatskirche unterhalten, während die Ausübung des katholischen Kultus so gut wie verboten wurde. Erst im Ist. Jahrhundert wurden die schlimmsten Härten dieser Gesetzgebung gemildert. Immerhin gelang cs der englischen Regierung auch dann noch nicht, die Insel zu beruhigen, der Hatz der Iren gegen die Briten fast zu tief. Geschürt wurde dieser Hast durch die zahllosen Iren, die in Amerika eine neue Heimat gefunden hatten. Allein in der zweiten Hälfte des verflossenen Jahrhunderts betrug die Zahl der irischen Auswanderer rund vier Millionen. Bon diesen Iren wurde im Jahre 18«t der berüchtigte Bund der Fenier gegründet, der die Revolution vor bereitete. die im Jahre 1836 ansbrcchcn sollte. Die cng- lischt Regierung ivar aber von allem unterrichtet worden, sie bemächtigte sich der Anführer »nd vereitelte so den Ausbruch. Zahllose Attentate und Anschläge beunruhigten dann noch lange Jahre das Land. Gladstonc suchte nnn durch Entgegenkommen die Iren zu gewinnen, ein Ver buch, der ebenfalls scheiterte. Schließlich entschloß sich der englische Staatsmann, die Hauptforderungen der Iren zu bewilligen und Irland Homerule, die lange begehrte Selbstverwaltung, zu geben. Sowohl im Jahre 188ti wie 18»3 wurde aber die Bill von dem Parlament abgclchnt. Jetzt hat nnn die liberale englische Regierung, wie berichtet, abermals eine Homerule-Bill ausgcarbcitet, über die das Parlament nächstens zu entscheiden haben wird. Die irische Parlamentspartci hat dem liberalen Kabinett große Dienste geleistet, die Gewährung der Homerulc ist der Gegendienst der Liberalen. Bei der fetzigen Zu sammensetzung des englischen Unterhauses ist die Annahme der Bill wahrscheinlich, wenn auch noch nicht sicher. Es ist immerhin nvch die Frage, ob alle Liberale» für die Bill cintretcn werden. In den protestantischen Kreisen Ir lands, vor allem in Ulster, bekämpft man die Hvmernlc- Bewegnng mit allen Mitteln. Die Protestanten fürchten, vielleicht nicht mit Unrecht, das, ein selbständiges Irland die protestantische Minderheit vergewaltigen konnte, »nd wenn die Iren Gleiches mit Gleichem vergelten würden, so märe die Befürchtung allerdings am Platze. Schon jetzt werden ungeheure Prvtestversaimnlnngen der irischen Pro testanten veranstaltet, die Erregung wächst dort von Tag zu Tag, cs wird sogar berichtet, das, die Protestanten ent schlossen sein sollen, sich der Einführung der Homerulc mit Gewalt zu wibersctzen. Dem liberalen Kabinett stehen alsö noch harte Kämpfe bevor. Tic englischen Kon servativen, die von jeher Gegner der irischen Homerulc waren, werden die Gelegenheit wahrscheinlich benutzen, durch energische Agitation das Kabinett Asnuith zn stürzen, »nd bei der traditionellen Abneigung des britischen Volkes gegen jede Vermehrung der Selbständigkeit Irlands ist diese Agitation nicht aussichtslos. Es besteht allerdings die Möglichkeit, das, ein Teil der Konservativen den Widerstand gegen das Gesetz ansgcben wird ans Gründen der a » s w ärtige » Politik. Es ist Englands Ziel, die Verbrüderung der beiden grasten Nationen britischer Zunge, der Nordamcrikaner »nd der Engländer, zu verwirklichen. Der vielgenannte englisch-amerikanische Schiedsgerichisvertrag sollte der Beginn dieser Ver brüderung sein. Das, dieser Vertrag bisher nicht zustandc- gckommen ist. verdankt England dem Todhast der amerika nischen Iren, mit denen jeder Präsident in Washington rechnen must. Erhält nnn Irland die langersehnte Home rulc, so ist mit Sicherheit anznnehmc». dast die Iren Amerikas ihren Widerstand gegen den SchiedsgerichtSvcr- trag fallen lassen werden. Dieser Gesichtspunkt dürste sicherlich eine groste Rolle spielen bei den kommenden Debatten, »nd cS ist sehr wohl möglich, das, ihm allein dnS Gesetz sein Zustandekommen zu verdanken haben wird. Eine gefährliche Klippe ist freilich die Zolltariffrage. Nach der „DaUn blironicle" soll durch eine Klausel der Fortbestand des FreihandelSsustems zwischen Grostbritan- nien und Irland gesichert sein. Damit dürften die irischen Nationalisten schwerlich zufrieden sein. Irland ist Agrar land »nd besitzt nur eine ganz schwache Industrie, ist also schntzzöllncrisch. Es must Schutzzölle haben, wenn es sich gedeihlich entwickeln soll. An diesem Gegensätze kann die Vorlage scheitern. Anstcrdcm verlangen die Iren dieselbe Freiheit, die die englischen Kolonien haben. Diese haben bekanntlich völlige handelspolitische Freiheit. Erhält Irland Homerulc, so dürste damit der Anfang gemacht sein zu einer völligen Umgestaltung des britischen Weltreiches. Die Selbstverwaltung, die man Irland gibt, wird man Schottland und Wales nicht vvrcnthalten können: England würde damit ans einem Einheitsstaat ein Födcra- tivstaat werden, sicherlich eine eigenartige Entwicklung. Ist dieser Bundesstaat, der also aus Irland. Schottland, Wales und dem eigentlichen England bestehen würde, tatsächlich vorhanden, so würde sich der Beitritt der grostcn englischen Kolonien Kanada, Südafrika, Australien und Neuseeland als gleichberechtigte Bundesstaaten von selber vollziehen. Ein gemeinsames RcichSpartament und ein gemeinsames Oberhaupt würden dann dieses riesige britische Weltreich lenken, das durch das Bündnis mit Nordamerika in der Tat alle Böller britischer Znngc vereinigen würde. Dieses grostartige Ziel, dem Ehambcrlain seinerzeit vergebens suchte die Bahn frctzumachcn, ist in der Tat nicht mehr so fern, wie manche glauben mögen. Die Verleihung der Homerulc an Irland wird der Auftakt z» einem Schau- sptcl sein, wie cS in solcher Grvstartigkeit die Welt noch nicht gesehen hat. Was für »ns Deutsche hierbei aus dem Spiele steht, braucht nicht erst erörtert zu werden. —-e. Neueste vrMmMungen vom 3. Februar. Das neue Reiche« und Staatsangehörig keits-Gesetz. Berlin. Ter vom Bundesrat angenommene Enrwnvs eines neuen Reichs- und Staats a n g e h ö r i g - kcitsgesetzes soll, wie die „Nvrdd. Allg. Ztg." ver nimmt, dem Reichstage alsbald nach seinem Zu sammentritt vorgelegt werden, lieber die wescntli ch e n G r u » d,, ü g e der Vorlage teilt die „Nvrdd. Allg. Zig." n. a. nachstehendes mit: Der Entwurf will eine Aenderuug des gegenwärtigen Nechlsziistandcs namenilich nach zwei Richtungen hcrbeiführcn: Der V crlu st der R eichs- a n g e h ö r i g k e i t soll c r s ch w crt, ihr W jeder- erwcrb erleichtert werden. Demzufolge beseitigt der Entwurf in erster Linie den 8 stl Absatz l des gellen den Gesetzes, wonach ein Deutscher seine Staatsangehörig keit durch zehnjährigen ununterbrochenen Aufenthalt im Anstande verliert, falls er sich nicht in die Matrikel eines Konsuls hat eintragcn lassen. Das Mittel der Eintragung in die Kvusulatsmatrikcl hat im grostcn und ganzen ver sagt, denn teils aus Unkenntnis, teils ans Saumselig keit hat davon nur eine verhältnismästtg kleine Zahl im Anstande lebender Deutscher Gebrauch gemacht. Sv hat die Nichterfüllung einer blosten Formalität den Verlust wertvoller Elemente zur Folge gehabt, darunter auch solcher Personen, die im deutschen Heere gedient, ja sogar an dessen Feldzügen tcUgenommen haben. Die Vorlage geht davon aus, daß der Verlust der Staatsangehörigkeit durch Umstünde bedingt sein muh. die den Willen des Beteiligten, seinem Vaterlande nicht weiter an- zugehörcn, deutlich erkennen lassen. Dieser Wille kann selbstverständlich nicht nur ausdrücklich, also durch einen Antrag aus Entlassung ans der Staatsangehörigkeit, er klärt werden, vielmehr genügt ein Verhalten des Be teiligten, das mit den staatsrechtlichen Verhältnissen zu seinem Vaterlande nicht zu vereinigen uns daher als Ver zicht aus seine Staatsangehörigkeit anzusehcn ist. Ein solches Verhalten erblickt der Gesetzentwurf in dem Er werb einer ausländischen Staatsangehörig keit »nd in der Nichterfüllung der Wehr pflicht. Er bestimmt daher, das, der Erwerb einer aus ländischen Staatsangehörigkeit, wenn er ans Antrag er folgt, den Verlust der deutschen Tlaatsaugehvrigleit zur Folge hat. In den Fällen, in denen der Antrag einer fremden Staatsangehörigkeit durch die Rücksicht auf die (?r- wcrbsverhältiiisse und dergleichen veranlaßt worden ist, können Härten insofern vermieden werden, als die HcimatSbchörde die Beibehaltung der bisherigen Staats angehörigkeit genehmigen kaum Was die Ausbürgerung wegen Verletzung der Wehrpflicht anlangt, so bestimmt der Entwurf, das; ein im Auslände lebender Deutscher, der bis zum Ablauf seines 3l. Lebensjahres seine Militär- oerhäiinisse nicht ins reine gebracht oder sich der Fahnen flucht durch Entfernung oder Fernbleiben von der Truppe schuldig gemacht trat, die Reichsangehörigkcit verlieren soll. Die Vorschriften sind im einzelne» so ausgcstallet, das, der Verlust nur bei Verletzung der wichtigsten ans der Wehrpflicht folgenden Verpflichtungen cintriu, dast der Wehrpflichtige unter Berücksichtigung der Anslaudsver- hältnisse genügend Zeit zur Erfüllung seiner Obliegen heiten behält, endlich, dast der Zeitpunkt des Verlustes unzweifelhaft festgesetzt und möglichst leicht zn ermitteln ist. Die Ausbürgerung wegen Verletzung der Wehr pflicht beruht ans dem ethischen Gedanken, das, staatsburger lichc Rechte nicht ohne Erfüllung cntsprcckrcndcr staats bürgerlicher Pflichten in Anspruch genommen werden dürfen, und dast, wer diese Pflichten nicht erfüllt, damit stillschweigend den Willen kiindgibt. die staatsbürgerliche Gemeinschaft nicht weiter svrtznsetzcn. Neben diesen Ge sichtspunkten sprechen für die Ausbürgcrnna wegen Nicht crsüllnng der Wehrpflicht mtlitüriichc und poli tische Gründe. NiislanbSdcnIsche, die sich ihren mili tärische» Verpflichtungen entziehen, verlieren jetzt ihre Rcichsangchörigkett durch den zehnjährigen Aufenthalt im Auslände, während sie ohne den neuen ^rlustgruns dauernd im Besitze der Reichsangehörigkeit verbleiben würden. De» s ä n m t g e » W r h r p s l i ci> t i H c n würden alsdann, wenn die jetzt tatsächlich bestehende Ausbürgc rung wcgfielc, nur zwei Nachteile drohen, nämlich die ge richtliche Strafe und die nachträgliche Ein stellung. Diese Nachteile erscheinen aber nicht aus reichend. Vom politischen Standpunkte lästt es sich nicht rechtfertigen, dast Deutschen im Anslanbc der Schutz des Reiches und seiner Vertreter gewährt wird, auch wenn sic ihre Pflicht, an der Verteidigung des Reiches teilzu nehmen, nicht erfüllt »nd sich dadurch von ihrem Vater lande losgesagt haben. Das Staatsintercsse erfordert, dast wir weiter Schutzvrrpslichlungen nur zugunsten solcher Personen übernehmen, die auch ihrerseits bereit sind, dem Reiche gegenüber ihre militärische» Pflichten zn erfüllen und dadurch zur Erhöhung seiner Wehrkraft bctzutragcn. Das Prinzip des neuen Vcrlustgrundcs erscheint billig und gerecht, zumal da den Anslandsdcntschen in letzter Zeit wesentliche Erleichterungen tu der Erfüllung -er Wehrpflicht gewährt morden und weitere Erleichterungen in einem gleichzeitig mit üem Reichs- und EtaatSängehörig. ? lv S ld e s L v * ^ 0 2 bo 8 m og H «ML 'UlliNSMZ
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