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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 31.05.1912
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1912-05-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19120531013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1912053101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1912053101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1912
- Monat1912-05
- Tag1912-05-31
- Monat1912-05
- Jahr1912
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 31.05.1912
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86. Jahrgang. ^ 148. Bezog--«ebützr »Ier1e>It>-rI. sllr L»»- gen bei Ulglich jwet- SoNn- und Monlage» mir etnnuch »,bO M., mtPonIr, bi, »,L0 »N. Vel einmaliger Zu. ftölung »«r- bi« ipsft »M.libnev-II'Ugeld». Di« den Lesern von Dresden ». Um,«dun, »m lag« vorher pe- »«stellten Udenb Uu». gaben erhalten die »»»- »tirrlgen ««lieber mit h„ Mvrgcu Äu,,ab« nesammen ,»gestellt. Mchdmck nur mit beut- iicher Quellenangabe <„Dre,d. Nach».") Zu- Wtg. — Unverlangte Manustrtvte u>erd-n nicht ausbewahrt. Freitag, 31. Mal IE GsgvünSot 18S« Druck und Verlag von Licpsch Lc Reichardt in Dresden. Telegramm-Adresse: Nachrichten Dresden. Fernsprecher: 11 » SONS . 3S01. alle mockernen Qewebe Ssicisnliaus vsi'I Svliaililei' ^itmarlck S. Anzeigen-Darif. Annahme von «ntün» bigungen dt, nachm. :i Uhr, Sonntag» nur «tartenftrahe »8 von >> di» >/el Uhr. 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Vi'S»tS!lt8ll8i'Ml'Sii-8li8rigIi!k!l!liS!1 2K ?r2ger Strasse 2K. erkigs ^lefsv» Mutmastlichc Witterung: Westliche Winde, zeit weise ansheiternd. etwas wärmer, geringer Niederschlag. Als Dank für die tatkräftige Unterstützung der Flug sache in Lachsen wird die Generalinspektion sechs bis acht Offiziere mit Flugzeugen zu den Leipziger Flügen abordnc». Dem B il n d c s r a t soll von fünf Staaten der Antrag aus Wicdereinbringiing der Erbschaftssteuer zu- gegangen sein. Der preu bische Kricgsmintster v. H errin gen will nach einer Blättermeldung im Herbst seinen Ab schied nehmen. Die Strafrechtskommission des Reichstags ver öffentlicht weitere Beschlüsse. Im Neichstagsivahlkreise Saarburg-Merzig wurde Werr (Zentr.) gewählt. Die neuen Borschriften für die Funken tele- graphic ans deutschen Seeschiffen treten am 1. Oktober in Kraft. Nach einer klerikalen Wä hlervcr samm ln »g kam es in B r ü s s e l zu schweren Straßen- k r a w a l l e n. Jp London hat eine kleine Zahl von ausstän digen Hafenarbeitern die Arbeitwixber auf. i'kNHmmen. Der Flieger Wilbur Wright ist gestorben. Die kretischen Deputierten haben beschlossen, zur Eröffnung der Kammer nicht nach Athen zu kommen. Fez steht in Gefahr, von den Berbern erobert zu werden. , Das argentinische Kriegsschiff »Usha. waia" ist gestrandet: die Besatzung wurde gerettet. Stimtswirtfchast und Musterwirtschaft. Die am 2. Juni stattsindenden ' a l l g c m c i n c n P a r l a m e n ts w a h l e n in Belgien sind von großer Bedeutung für das Land und auch sür die Nachbarstaaten, unter denen das Dentsche Reich wegen seiner lebhaften und wertvollen Handels- und Geschästsbcziehungcn beson ders interessiert ist. Während von den letzten Wahlen, im Jahre 1010, allein die Zweite Kammer und diese nur mit der Hälfte ihrer Mandate betroffen wurde, finden dies mal auch sür den Senat, von Lessen Vertretern sonst alle vier Jahre die Hälfte auszuscheiden hat. und für die Zweite Kammer vollständige Erncuerungsrvahlen statt. Es ist Lies eine Folge der engen Verbindung des Wahlrechts mit der Vevöllcrungöbewegung. Das belgische Wahl recht hat mit dem deutschen Reichstagswahlrecht die All gemeinheit, nicht aber die Gleichheit gemein. Es ist ein Pluralmahlrccht: auf Grund gewisser Eigenschaften, die den Wert des einzelnen Staatsbürgers für das Staatö- ganze bedingen — Bildungsstufe, Besitz, Gteuerleistung, Seßhaftigkeit —, können dem einzelnen Wahlberechtigten zwei und mehr Stimmen gewährt werden. Noch mehr als das Mehrstimmrnsystem wirkt im Sinne eines un gleichen Wahlrechts die seit 1900 bestehende Verhältnis wahl und die WahlkreiScintetlung mit ihren Begünstigun- gen -er klerikalen Partei, i» Verbindung damit daS System der Minder!,citövertretniig, dem es die klerikale Partei in der Hauptsache zn verdanken hat, wenn sie in den Wahlgängen der letzten zwölf Jahre gegen den Ansturm der Oppositionsparteien sich noch behaupten konnte. Da nach dem Wahlgesetze bei der Listemvahl mit je 10 000 Stimmen das Anrecht auf ei» Mandat, sei es in der Kam mer oder im Senat, erworben wird, mutz bei wachsender Bevölkerung eine Mgndatvcrmehrnng notwendig werden. Nach der Volkszählung von 1010 ist die Zahl der wahl berechtigten 25, bezm. »0 Jahre alten Männer in den letzten Jahren so gestiegen, daß im Senat 10. in der Zweiten Kammer 20 neue Mandate geschaffen werden müßten. Die Bedeutung deS Wahlkampfes erschöpft sich aber keineswegs darin, daß diesmal allgemeine Wahlen vvr- zunehmen »nr> neue Mandate zu gewinnen sind. Viel mehr steht in der gegenwärtigen Wahlbewegung, weit schärfer als jemals zuvor, Weltanschauung gegen Welt anschauung, Staatsau fsassnng gegen StaatS- auffassung. Ans der einen Seite die Weltanschauung des Klerikalismus, der seit 28 Jahren dlirch die »Parti Latholtqnc" das Land beherrscht und seinen eigenen Interessen dienstbar macht: igr gegenüber die Weltanschau ung, die dem freien Spiel der Kräfte im politischen und wirtschaftlichen Leben Raum schaffen und mit der Ge bundenheit. vor allem auf den Gebieten der religiösen Er bauung, des Unterrichts und der Erziehung, brechen will. Dort eine Staatsauffassung, die in dem Staate lediglich das berufene Werkzeug ultramontaner Machtansprüche er blickt: hier eine Staatsauffassung, die in ihrer gemäßigten Form das Lund von dem Druck einseitiger Partei- und Machtinteressen befreien und zugunsten der schassenden Ar beit in Stadt und Land Licht und Schatten gerecht verteilen will. Wird cs diesmal zu einem Ncgicrungs- und Systcmwechsel kommen, nachdem die klerikale Mehr heit in der Kammer von 72 Stimmen i. I. 1898 bis auf 8 in den Wahlen von 1908 und auf 6 in den Wahlen von 1910 zurückgcgangen ist? Das ist die ernste Frage, die zur Ent scheidung steht. Sie wäre wohl zugunsten der Oppositions parteien entschieden, wenn nicht das Hinzutrcten der 20 neuen Kammcrmandate das Ergebnis in Frage stellte. Das ihm drohende Schicksal, in der politischen Ver tretung in -er Kammer ebenso in die Minderheit gedrängt zu werden, wie er nach Maßgabe der Wühlcrstimmen be reits in die Minderheit gedrängt ist. mag also von dem belgischen Klerikalismus auch diesmal noch ab gewendet werden. Zudem haben die Klerikalen bisher im Senat die unbestrittene Mehrheit gehabt und werden sic voraussichtlich auch in den bevorsteheirde« Neuwahlen be haupten. Ein Wahlergebnis, das einem Parteikonglomerat aus liberalen, radikalen, katholischen Demokraten und Sozialisten das Recht zur Kabinettsbildung und zur Füh rung der Geschäfte verschaffte, würde mithin »och keines wegs die klerikalen Einflüsse im Staatslcben beseitigen. Es wäre dann aus zwei Gründen in der inneren Politik Belgiens mit langwierigen und schweren Kämpfen zu rechnen. Die klerikale Partei würde nach Vergeltung verlangen und jede Gelegenheit benutzen, um der neuen Mehrheit Schwierigkeiten zu bereiten, der libe ral-demokratische Regierungsblock aber würde wegen seiner heterogenen Natur schwerlich ein dauerndes Regiment be gründen können. Schon jetzt sind Anzeichen dafür vor handen, daß die Gemeinschaft zwischen Liberalen und Sozialdemokraten den Wahlkampf nicht lange überdauern wird. Die klerikale Parteileitung ist selbstverständlich aufs eifrigste bemüht, schwankende Elemente aus beiden Lagern zu sich herüberzuziehen. Somit dürfte, wenn aus dem Wahlkampfe eine neue Regierungsmehrheit hervorgehen sollte, mit einer weiteren Verschärfung der Partcikämpse zu rechnen sein. Die Klerikale» hätten, wenn die Opposition den seit Jahrzehnten erhofften Sieg diesmal erringt, ihr Schicksal verdient: sic sind cs, die den Sozialismus grvßgezogen und die kleinen bürgerlichen Gruppen zu dem Bündnis mit der Sozialdemokratie, deren parlamentarische Ver treter auch in Belgien von nationalem Ehrgefühl und vaterländischem Pflichtbewußtscin nicht annähernd sv weit entfernt sind wie ihre deutschen Genüssen, geradezu ge zwungen haben. Vor allem durch den Schollaertschen Schnlgcsetzcntwurf, der, durchaus einseitig und ausschließlich auf die Bedürfnisse der katholischen privaten Klosterschulen zugcschnittcn. sehr bedeutende Staatsmittel in Anspruch nehmen, dem Staat nur Pflichten auserlesen, ihm aber keinerlei Rechte zugesteben wollte. Ferner hat in den 28 Jahren der klerikalen Herrschaft die Kloster- wirtschaft ganz außerordentlich an Ausdehnung zu- genvmmen. Die Zahl der Mönche und Nonnen ist nahezu auf das Dreifache gestiegen. Bon Klostcrwirtschast muß man sprechen, denn es ist ein Geschäftsbetrieb im grosten, in dessen Diensten die 86 000 Mönche und Nonnen'stehen, sehr zum Verdruß der selbständigen Landwirte und Ge werbetreibenden, und eS ist leicht einzuschen, daß dieser klerikale Geschäfts- und Erwerbssinn bvscS Blut machen mußte. Ebenso hat das Kabinett de Broaneville erneut zur Geschlossenheit und Stärke der Opposition beigetragcn, als eS mit einem neuen Schulgesetz die gleichen Tendenzen verfolgte. Durchaus begreiflich, daß die belgische Geschäfts welt die unbequeme, vielfach begünstigte Konkurrenz im eigenen Lande beseitigen will. Die Unterbietung mittels billiger Klosterarbeit schädigt auch die ausländische Ware»- einfuhr: somit könnte vom Standpunkt der deut schen Volkswirtschaft ein Systcmwechsel mit Ge nugtuung begrüßt werde». Dahin würde cs schließlich von selbst kommen, wen» der schlimmste Schandfleck iy dem Kulturstaatc Belgien, der niedrige Stand der allgemeinen Bildung — noch heute zählt die wirtschaftliche Großmacht > Belgien SO Prozent Analphabeten! — ausgctilgt ist. Der belgische Klerikalismus hätte in dem Menschen aller. in dem er über die Geschicke des Landes zu be stimmen hatte, Großes leisten können. An Zeit, an Macht, än Mitteln hat es ihm nicht gefehlt. Aber er hat diese Kräfte überwiegend für außerhalb des Staats wohles liegende Interessen aufgewendet, hat sich selbst materiell und machtpvlitisch bereichert, aber das Land kulturell, individuell und sozialpolitisch darben lassen. Das hat sich bitter gerächt, wie es sich immer rächt, wenn eine große Partei von der in ihre Hand gegebenen Macht Gebrauch macht, ohne der Verantwortung zu gedenken, die ihr auserlcgt ist. Tic katholische Regierungspartei in Belgien hat ihre Politik sträflichen Eigennutzes und un gezügelter Machtbcgchr mit schweren Verlusten an parla mentarischer Macht, mit noch empfindlicheren Schädigungen ihres moralischen Ansehens bezahlen müssen. Jetzt sieht sic sich einer demokratischen und sozialistischen Bewegung gegenüber, die recht eigentlich ihr Werl ist. Ter belgische Sozialismus darf mit dem zufrieden sein, was die Kloster- mirtschast zum Schaden der Ltaatswirtschast für ihn ge leistet hat. So arbeiten sich Klerikalismus und Sozialismus ans Kosten der nationalen Stärke und Wohlfahrt in die Hände. * Politische Strabeudemouftratioueu in Brüssel. Eine klerikale Wahlversammlung in Brüs sel. an der fast sämtliche Minister teilnahmcii. gab Anlaß zu ausgedehnten Krawallen. Schon bei ihrer Ankunft vor dem katholischen Vereinöhaus wurden die Parteiführer von der radaulustigcn oppositionellen Menge in der Straße mit betäubendem Zischen und Geheul begrübt. Während der Versammlung, an der hinter verschlossenen Türen und bei strengster Prüfung der Eintrittslcgitimationcn etwa 8000 Personen teilnahmcn, wurde in den Straßen die Massenansammlnng immer stärker. Bürgermeister Max und der Kommandant der Gendarmerie kamen per sönlich, um die Ordnnngsmatzregeln zu überwachen. 50 berittene Gendarmen wurden in Bereitschaft gehalten. Als dann die Minister das Lokal verließen, umringten die katholischen Studenten wie eine Schutzgarde die Minister, damit sie ins Automobil gelange» konnten. Knüppel schwingend ging die Menge gegen die Studenten vor, die von den Universitäten der Provinzstädtc »ach Brüssel gc- kvMinen waren. Dies aab den Anlaß zn wüsten Schläge reien, die sich durch den ganzen unteren Stadtteil bis z»»i dlaixon li» lieuplc, dem sozialistischen Vvlkshause, svrtsetzten. Hier beabsichtigten die katholischen Studenten die großen Spiegelscheiben zu zerschlagen, um die an ihnen hastenden Wahlplakatc zu vernichten, aber die aus dem Gebäude hcraiisstürmendcn Arbcitermassc» schlugen die Angreifer in die Flucht. Polizei mußte an verschiedenen P n n k t c n s ch a r s c i n h a u c ». E i n e A n z a H l N u h c- stürcr wurden verwundet, zahlreiche andere ver haftet. Stuf das Denkmal Ferrcrö wurde von den Klerikalen ein Bombardement mit tturatgcschosien eröffnet, die das Monument völlig besudelten. Drahtmeldungen vom 30. Mai. Weitere Beschlüsse der Strafrechtskommission. Berlin. lPriv.-Tcl.s Aus den Beschlüssen der Lnai^ rcchtskommissivn wird jetzt balbamtlich weiter mitgctcilt: Die Vorschrift über die A u f wiege! » n g ist in drei Para graphen zerlegt morden, deren erster die össcniliche Auf forderung und An-sstatt Aus-frcizung zur Aufleb n u n g gegen Gesetze nsiv. behandelt. Dabei ist die öffentliche Aufforderung zur Auflehnung, die Anreizung aber nur mit der Einschränkung unter Strafe gestellt, dast sic in einer die gesetzliche Ordnung gefährdenden Weise crsolgr. Der zweite Tatbestand rcaelt die öffentliche Aufwiegelung zur Begehung von Verbrechen und Vergehe» — unter Qualifizierung der Aufforderung oder Anreizung zum Mord oder zu einem gemeingefährliche» 'Verbrechen —. der dritte die öffentliche Verherrlichung von Verbrechen unter Beseitigung der Einschränkung aus begangene.Verbrechen. Die Strafe ist sür die Grundtat- beständc Gefängnis bis zn 2 Jahren oder Geldstrafe bis zu 8000 Mark, für den aualisizierten Tatbestand der Ausiviege lung znm Mord oder z» einem gemeingesährlichen Ver brechen, z» denen auch die Sprengstvssverbreche» gehören. Zuchthaus bis zu 10 Jahren, bei mildernden Umstünden Gefängnis nicht unter 8 Monaten. Die Strasnorschrist gegen die Aufforderung zu Verbrechen ist sachlich unver ändert übernommen. Iw Anschluß an sie halte die Kom mission eine neue Strafbestimmung gegen die Verabred»yq eines Verbrechens (Komplott! Und die Verabredung zur fortgesetzten Begehung von Verbrechen (Banden» be schlossen. Beides soll mit Gefängnis bestraft werden. Bei der Verletzung amtlicher B e! a n n t m n ch u n g e n ist durch eine andere Fassung der Vorschrift klnrgestellt. daß der Schutz sich auch aus solche Schriftstücke bezieht, die zwar ihrem Inhalt nach keine Bekanntmachungen find, aber nach gesetzlichen Vorschriften bckanntgemacht werden müssen, z. B. M ä h l c r I t st c n. Wieder ausgenommen wurde eine
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