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02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 29.06.1932
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1932-06-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19320629029
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1932062902
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1932062902
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1932
- Monat1932-06
- Tag1932-06-29
- Monat1932-06
- Jahr1932
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A-en-AuSsa-e r«. gahrsang. Re. so» «iMvoch, 29. smi ISW Dra-iaU<chr<sti Nachrichten Dreien S«ni>pkecher-Eammel»ummei: »d»4t Nu, für Nachla»iprich«! Ar. iOV«t VchNInNkm, u. HauptgeichLsltsteN«: Diraden. U. t, vt artenftraL« »»/II l»hn>, durch Voftte,ug ».»0 V». etnlchltrdltch L« VI». Vostgebllhr (ahne Vastiuftellun,«gebühr» de« ?ma> wichenlltchem verland. (Nnielnummer lv Big. «ngelgenvrelle: Die elnlpalttge »0 mm breit« Zelle »» VI«., lür autwärt« 4» VI«., di« »0 mm bretie »>eName,rt>« »oo Vis-, außerhalb Psz. ab«, «rilrnadlchlag lt. Daril. Familienanjei,en und Steilengeiuche ahne Rabat« IS VI«., »uher halt »» VI«. vslerlengebüh« «o VI«. «uln>irrig« btuttrSge «e«en vorauibeiahlun«. Druck u. Vniag: Lieplch » Reichard«, Dreien. V°Mche-l.»w. »06« Dre«den Nachdruck nur ml« deutt.Quellenangabe lDreidn. Rache.» »ulülltg. Unverlangl« GchrlNftücke «erden nicht aulbewohr» Sie politische Srgänzungsverordnung Sie »MkuMm Unilormvtrbolk aiilgckcken L iümckmmg »es ReWpkMöenien Men peinliche AuSichreilungen Berlin, 2«. Juni. «ns Grund des Artikels 18 Abs. L der RetchSversassung wird solgendes verordnet: 8 1 Bersammlunge» «nter sreiem Himmel «nd Aufzüge dürfe» von den Landesbehörde» wegen unmittelbarer Ge fahr für di« öffentliche Sicherheit verboten werden: 1. allgemein nur für bestimmt abgegrenzte OrtSteile; L im übrigen nnr im Einzelsalle. Weitergehende allgemeine Verbote treten außer «rast. Das Trage« einheitlicher Kleidung, di« die Zugehörigkeit zu einer nicht verbotenen politischen Ber einigung kennzeichnet, darf von de« Landesbehörden nnr im Sinzelsalle bei unmittelbarer Gefahr für di« öffentliche Sicherheit verboten «erden. Bestehende allgemeine Verbote dieser Art trete« ander «rast. Hat der NeichSminister des Inner« gegen ein Verbot nach Absatz 1 Nr. 1 Bedenken, so kann er die Oberste LandcSbehörde nm Rendernng oder Aushebung ersuchen. Entspricht die Oberste Landesbehörde dem Er suchen nicht, so kann er das Verbot ausheben. S - Der NeichSminister deS Innern kann all gemein sür das ganze Reichsgebiet oder ein zeln e Teile Versammlungen unter sreiem Himmel oder Auszüge sowie das Tragen einheitticher Kleidung, die die Zugehörigkeit z« einer politischen Bereinigung kennzeich net, verbieten und sür Zuwiderhandlungen GesängniS» strafe oder Geldstrase allein oder nebeneinander androhen. 8 - Plakate, Flugblätter und Flugschriste«, in denen zu einer Gewalttat gegen eine bestimmte Person oder allgemein zu Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen ansgesordert oder angereizt wird, können polizei lich beschlagnahmt und eingezogen werden. Zustän dig sind, soweit die Obersten LandeSbehörden nichts anderes bestimmen, die OrtSpolizeibehörden. 8 « Di« Verordnung tritt mit ihrer Berkündlgnng in Kratt. Wägungen an die Wand zu malen. In diesem Augenblick entscheidender ausienpolittscher Verhandlungen sind Selbst disziplin und Ruhe notwendiger denn je. Es ist zu hoffen, dast die Ruhe nnd Heftigkeit, mit denen die Neichsrcgicrung diese inncrpolitischcn Fragen heute be handelt, von der deutschen Oesscntlichkcit verstanden und daß sie auch von ihr bewahrt werden. Sie -ieichSrepteriina lockert von Preußen zwei zeiiunnsveckoie vradtruolckung uneoror vorllnor Sodrlttlottuug Berlin, 29. Juli. Die Neichsregierung hat sich nunmehr genötigt gesehen, gegen gewisse linksgerichtete Blätter, die in den letzten Tagen in beispielloser Weise das „Recht aus Schimvssreiheit" sür sich in Anspruch genommen halten, encr» gisch einzuschretten. Der NeichSminister des Inner» hat an die preußische Negierung das Ersuchen ge richtet, das Zentralorgan der Zentrumspartet, die „Köl nische Volkszeitung", und das Zentralorgan der Sozialdemokraten, den „Vorwärts", aus fünf Tage zu verbieten. Begründet wirb dieses Ersuchen damit, dast die „Kölnische Volkszeitung" in beispielloser Weise Reichskanzler v. Papen beleidigt hat, «nd daß der „Vorwärts" die Reichsregierung beschuldigt, sie benutze das durch die sozialen Abstriche Eingelparte zur Finanzie rung und Reuelnkleidung der nationalsozialistischen SA. und ST. Die preußische Regierung hat bisher noch nicht ge antwortet, ob sie bereit ist, diesem Ersuchen zu ent sprechen. Die Neichsregierung kann nämlich selbst direkt ZettungSverbote nicht auSsprechen, da dies Angelegenheit der Länder ist. Sollte Preusten sich dem Ersuchen der RcichSregterung nicht anschltelien. so must die Angelegenheit innerhalb von 48 Stunden vor den Staatsgertchts- ho? nach Leipzig gebracht werden, der dann die Ent scheidung fällt, ob dem Ersuchen der NcichSregierung stattzu geben ist oder nicht. Ser neue ReWeial aw Nviverocknimg Berlin, 29. Juni. Di« Neichsregierung hat sich ent schlossen, den NcichSetat für das lausende EtatSsahr durch Notverordnung zu verabschieden, da angesichts der parlamentarischen Lage eine ordnnngSmästige Erledigung des Etats aller Voraussicht nach noch Monate dauern würde, anderseits aber ein ständiges Verlängern des NotetatS durch aus unzweckmästig erscheint. Die Notverordnung wird wahr scheinlich noch heute, im Laufe des Tage», spätestens morgen, vom Reichspräsidenten unterzeichnet werden. Berliner Polizei prügel» nallonale Slutenien vruktiooliluug uu»«rar SsrIInar Svkrlltlaltuag Berlin, 29. Juni. Im Anschlust an die gestrig« Kund gebung der Deutschen Studentenschaft gegen das Diktat von Versailles kam es in den späten Abendstunden Unter deir Linden und in der Friedrichstraße zu Zula m m enstösten der Studenten kcha»t mit der Polizei. Als die Spitze der abmarschlereuden Studenten die Friedrichstraße erreichte, drängte berittene Polizei in die Reihen der Stu denten und «S kam zu unbeschreiblichen Tumulten Die Studenten brachen in Niederruse aus die von der Polizei mit dem Gummiknüppel beantwortet wurden. Plötzlich tauchten auch mit Karabinern bewattncte Polizisten ani die mit dem Karabiner aui die Demonstranten loSkchlugen. Da bei wurde auch eine Gruppe der deut»chnattonalen St u d e n t e n ich a s t die ihre eingerollte Hahne nach ihren BerbandSräumen bringen wollte und die an den Demon strationen keineswegs tellnahm von Schutzpolizisten mit dein Gummiknüppel und Karabiner bearbeitet Zwei Studenten trugen erhebliche Verletzungen davon. Die Berliner Rechtspresse wendet sich einhellig gegen diese Vorgänge. Nach dein Bericht der ..Deutschen Zeitung" sind die Zusammcnstöste nicht zuletzt daraus zurückzusiihrcn, dast das polizeiliche Vorgehen höchst unzweckmästig war. Die Studentengruppen wurden von der Polizei eingekrcist. die ringsum Absperrungen voraenommcn hatte und zwischen -em Kordon hin und her geprügelt. Man hat «s allo mit einer Wiederholung sener beschämenden Vorgänge zu tun. di« sich schon anlässlich deS Skagerraktags und früherer studentischer AnttversatllcSknndgcbnngcn ereignet haben. Gin -Imertlaner meldet sich als M-rder »es Llndbergh Ktndes Prag, 29. Juni. Das „Prager Tageblatt" meldet auS Waag-Ncustadtl sTschechoslowakeil: Ein Slsähriger Amert- kauer, der seinen Namen nicht angcben will, stellte sich der Gendarmerie von Waag-Neustadtl mit der Selbstbcschul- digung, der Mörder des Lindbergst-BabnS zu sein. Er sei zusammen mit sechs Gangsters nach dem Morde nach London geflüchtet, wohin man ihnen Gelb nackigesandt habe. Sie leien bann nach Parts gelahren. wo Ne sich einen Kraft wagen, Marke „Durand", kauften, und bann über Ant werpen und Brüssel durch Deutschland nnd die Tschecho slowakei reisten, um In die Sowietunton zu flüchten. In Sillein habe man ihm alle leine Dokumente gestohlen. Sein« Genossen hätten die Flucht sortgekebt. Er sei in Sillein in «inen Autobu» gestiegen und mit diesem "gch ^aag-Neu- stadtl aesahren. Der Amerikaner war lehr erschöpft und brach fast zusammen, al» er sich der Gendarmerie stellte. Er spricht nur englisch, allerdings mit fremdem Akzent, hat aber ei« slawische» Aussehen. Ausführungsverordnung des Reichslnnenministers Berlin, 29. Juni. Auf Grund deö 8 4 der Verordnung deS Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932 iNcichögcsctzblatt I Seite 297> wird mit Wir kung für das Reichsgebiet solgendcS verordnet: 81 Oeffentliche politische Versammlungen sowie alle Ver sammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel Nnd späte stens 4 8 Stunben vorher unter Angabe des Ortes, der Zett und des VerhandlnngSgcgenstandeS der OrtSpolizct- behvrde anzumclden. Sie können im Etnzelfall verboten werben, wenn nach den Umständen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu besorgen ist. Statt des Verbotes kann eine Genehmigung unter Aus- lagen ausgesprochen werden. Zuständig sind, soweit die obersten LandeSbehörden nichts anderes bestimmen, die OrtSpolizeibehörden. Oeffentliche politische Versammlungen sowie alle Ver sammlungen und Auszüge unter sreiem Himmel können auf- gelvst werden, wenn sie nicht angemcldct oder wenn sie verboten sind, oder wenn von den Angaben der Anmeldung absichtlich abgewichen oder wenn einer Auslage zuwider ge handelt wird. Ausgenommen sind gewöhnliche Leichenbegängnisse, bi« hergebrachten Züge von Hochzeitsgesellschaften, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten. ErlüuterulMN -er Relchsreglerung Berlin, 29. Juni. Mit der heute in Kraft tretenden zweiten Verordnung des Reichspräsidenten voin 28. Juni 1932 gegen politische Ausschreitungen, haben die Mastnahmen der Neichsregierung aus diesem Gebiete ihren Abschlust ge- funden. Allgemeine Verbote von Umzügen und bas Tragen einheitlicher Kleidung, können htnsort sür baS ganze Reich ober einzelne Teile nur noch vom Reichs minister des Innern erlassen «erben. Die Pflicht nnd das Recht, Mastnahmen zur Sicherung von Ruhe und Ordnung im E t n »c l f a l l e zu treffen, liegen den Ländern ob, welche allein über Poltzetkräste ver fügen, während das Reich Exekutivorganc nicht besitzt. Die notwendigen rechtlichen Grundlagen sind ihnen ausdrücklich gewährleistet. Die Materie ist jetzt abschltestend und gründ- sähltch retchürc chtlich geregelt, die Zuständigkeiten sind klar, und von einem unzulässigen Eingriff in die Rechte der Länder kann bei dieser Sachlage keine Rede sein. Der RetchSminister des Innern hat diese Ausgabe in vollem, nie getrübtem Einvernehmen mit dem Gesamt kabinett burchgcsührt. Es hat dabei kein Schwanken und kein Nachgeben vor Einflttsseu von irgendeiner Seite ge geben. Das einmal klar erkannte Ziel ist mit der in einer so wichtigen Sache unbedingt notwendigen Ruhe und Sach lichkeit erreicht worden. Der Versuch, zunächst im Ber» Handlung»wege zwischen Reich und Ländern eine Ver ständigung zu erzielen, ist mit Unrecht von einem Te«l ber Oesfentltchkett getadelt morden, denn er entsprach nicht nur den bisher in Deutschland üblichen Gepflogenheiten de» Verkehrs zwischen Mich nnd Ländern, sondern war ein Gebot politischer Notwendigkeit. Di« Regierungen der deutschen Länder find keine nach- geordnete« Etellen deS ReichSinnenmiuisterinmS, Denen Befehle «nd Erläge »»gestellt «erden, sondern selb- Eine Anordnung nach Absatz 2/3 kann nach den Be stimmungen des Landesrechtes angefochten werden. 8 r Mit Gefängnis, neben dem aus Geldstrafe er kannt werden kann, wird bestraft: 1. wer ohne die nach 8 1 crsorberltche Anmeldung oder in absichtlicher Abweichung von den in der Anmeldung ge machten Angaben oder unter Zuwiderhandlung gegen ein Verbot oder eine Auflage eine Versammlung ober einen Aufzug veranstaltet oder leitet oder dabei als Redner aus- tritt: 2. wer für eine Versammlung, die entgegen ber Vor schrift deS 8 1 nicht angemcldct oder die verboten ist, den Raum zur Verfügung stellt. Mit Geldstrafe bis zu löll NM. wird bestraft, wer an einer Versammlung oder einem Aufzuge tctlntmm«, die ent gegen ber Vorschrift des 8 1 nicht angcmeldet oder die ver boten sind. Die Vorschriften des Absatz 1,2 sind nicht anzuwenben, wenn ein politischer Zweck mit der Tat nicht verbunden war und eine Störung oder Gefährdung der vssentltchen Sicher heit und Ordnung nicht ctngetreten ist. Mit Geldstrafe VIS 159 NM. wirb bestraft, wer sich nach Erklärung der Auslösung einer Versammlung <8 1, Absatz 8) nicht sofort entfernt. ständige, verfassungsmäßige Organe ber Glieder des Reiches. Erst nachdem ber Weg ber Verhandlung nicht zum Ziel geführt hatte, schien eine reichSgcsetzliche Regelung durch Verordnung am Platze. ES handelt sich dabei nicht um eine angeblich willkürliche Vergewaltigung von Länder rechten, sondern um die reichSrechtltche Regelung einer tnnerpoltttschen Frage für das ganze Reich, wie sie regel mäßig bann vorgenommen werden muß, wenn die Ver schiedenartigkeit der Rechtsverhältnisse untragbar geworben ist. Dieser Zustand war sn der Behandlung großer, über baS ganze Reich verbreiteter Par teien und Verbände zutage getreten und bedurfte bringend der Abhilfe. Nach den Erklärungen der einzelnen Regierungen besteht bei ber Reichsregierung kein Zweisel, baß die ««««« Berordnungen als ReichSrecht auch loyal durchgesührt werden. Die vielfach geäußerten Bedenken gegen die wieder gewährten Freibetten sind übertrieben. ES war vor- auSznsehen, daß in ber UebergangSzett hier und da Schwierigkeiten eintretcn würden, bis die Oesfentltchkett sich an die veränderten Verhältnisse gewöhnt hat. Dieser lieber» gang ist von kommunistischer Seite zu Uebersällen und ört lichen Störung«« der Ordnung planmäßig auSgenutzt worden. Die energisch« Abweisung dieser StörungSversuch« ist allein Sach« der Länder, deren Polizei stark genug ist, diese Aufgabe z« erfüllen. Die ReichSregiernng hat zur Zeit kein« Veranlassung, irgendwelche AnSnahmemaßregeln zu ergreifen. Sie wirb die Entwicklung genau beobachten, und, falls wider Erwarten die Gefahr ernster Ruhestörungen ihre Schatten vorauöwerfen sollte, nicht zögern, da» dann Notwendige zu tun. E» liegt nicht im Interesse Deutschlands, da» Gespenst von' Unruhen tmmer wieder an« partettakttsche« Er-
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