Suche löschen...
01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 13.09.1932
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1932-09-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19320913017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1932091301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1932091301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1932
- Monat1932-09
- Tag1932-09-13
- Monat1932-09
- Jahr1932
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 13.09.1932
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
DienStas, ». September 1»32 » Sah«««. Sir. 432 kl, Druck u. Seilea! Ltepsch ck Nelchartt, Dirtden. Postlcheck-Pto. >0«S Drctdea Nachdruck nur m>t LeuII.Quellrnangab» <Dr««dn. Nachr.) «ulLglg. Underlangl« Schriftstück« werde« lüchl aulbewahrt vr-chlantchrift, Nachrichten Dresden gernIprecher-Sammelnummee: iirsl Nur lür Nachlgewräch«! Nr. eovle Schriftlellun, u. Hauptgelchifttstelle: Dresden-N. l» Martenstra^ »S/s» Gegrunöek 1TS6 Beeuataebühr b«t täglich »weimallger üustellung monatlich ».es Mi. ieinlchllebllch 70 Psz. für Träger lahn), durch v-ftbeju, ä.eo Mt. einlchlledlich rs Big. Postgebühr lohn« Post,uftellun,«gebühr) bei 1 mal wbchentllchem verland, itinjelnummer «o Plg., auberhalb Sachten« lö PIg. ilnjeigenpreti«: Di« einloalttge so mm breite Zeil« »s Psg., lür autwärt, so Plg-, die so mm breite Neklame,eUe roo vtg., aube-halb ,ro Pl». ab,, »rilenabtchlag lt. Laris, ganüllenan,eigen und Stellengeluch« ohne Rabatt »5 PIg., auberhalb »» vl». oilertengebühr so Plg. «ulwärtige «ulträge gegen «or-usd-iahlung. Der Reichstag aufgelöst Vertin, 12. Sept. Die -em ReichstagSprSst-enten am Montag nach mittag um 15,46 Mr vom Reichskanzler v. Papen überreichte Or-vr hat tot- gen-en Wortlaut: Auf Grün- -es Arttkets 25 -er Retchsverfasfung löse ich -en Reichstag auf, wett -te Gefahr besteht, -ab -er Reichstag -te Aushebung meiner Rotveror-nung vom 4. September -s. As. verlangt. Vertin, -en 12. September 1SZ2 Der Reichspr-si-ent: v. Atn-enburg Der Reichskanzler: v. Papen Der Reichsminifter -es Innern: Freiherr v Gayl Ser RrtMmirler nt»» zu Work mkommon Vraktmvlckung uusorar Berlin, 12. Sept. Die NelchstagSauflüsung vollzog sich als lleberraschung für alle beteiligten «reise am Montag- nachmtttag unter dramatischen Umständen. Ausschlaggebend war ein kommunistischer U c b e r r u m p c l u n g S - versuch, auf den weder das Parlament noch die NeichS- regierung gefasst waren. Zu Anfang der Sitzung, die vor überfülltem Hause stattsand, beantragte der Kommunist Torglcr, sofort über einen Antrag seiner Fraktion, die Notverordnung aufzuhcben und der Negierung das Mift- trauc» auözusprechen, abzustimmen. Da im ganzen Hause kein Widerspruch gegen diese Aeüderung der Tagesordnung laut wurde, wäre es unverzüglich zur Ab stimmung gekommen, hätte nicht der nationalsozialistische KraktionSsührer Dr. Frick in letzter Minute eine halbstün dig« Vertagung beantragt. In der Zwischenzeit besorgte sich die Regierung die Ans- lösungsoroer. Als die Sitzung nach -er Panse wieder eröffnet wnrdc, vcr- weigerte -er Ncichslagspräsidcnt Göring dem mit der roten Auslösungsmappe erschienenen Kanzler zweimal das Wort, woraus ihm Herr vou Papen das Auslüsungsschretbcn persönlich aus seiu Pult legte, um dann mit dem gesamten Kabinett das N c i ch s t a g S g c b ä u d e zu verlassen. Der Neichstagspräsident Göring nahm indessen das Schrei ben nicht zur Kenntnis, sondern schritt, obwohl nunmehr verfassungsmässig -er SteichStag als ausgelöst gelten musite, zur Abstimmung über die kommunistischen Anträge, denen das gesamte Haus mit Ausnahme der Dculschnatto- »alen Volköpartei zustimmte. Die Sitzung schlaft mit einer Kampsrede des national sozialistischen Reichötagüpräsidenten, der die Auslösungs order sttr ungültig erklärte, weil sie von inzwischen gestürzten RcgierungSmitglicdcrn unterzeichnet sei, und mit der Einbcrusung einer neuen RcichstagSsitznng für Dienstag. Während Nationalsozialisten und Kommunisten lebhaft applaudierten und die Parteien der Mitte in grvfttcr Verwirrung beharrten, verliehen die Deutschnationalen den Sitzungssaal, wobei es um ein Haar noch zu Tätlichkeiten nationalsozialistischer Abgeordneter gegenüber dem dcutschnationalcn Parteiführer Dr. H » gen- bcrg gekommen wäre. Das ReichSkabtnctt trat hieraus unverzüglich zu Beratungen zusammen. Im Reichstage herrschte eine ungeheure Erregung und Ver wirrung. Jede Minute wurde, da die Negierung -en Stand- Sie StrllmmiMim Vorlluvr Svkrlktlvttung punkt «innahm, daft es sich sozusagen um eine Revolte handele, die Verhängung des militärischen Ausnahme zustandes un- die Räumung des NcichStagsgebäu-es erwartet. Diese Massnahmen wurde» indessen überflüssig, da der nationalsozialistische NcichStagüpräsident Göring schon wenig später zu einem Rückzug gczwungcu war, weil andere grosie NcichStagSparteicn die Ncichstagsauslösung für un anfechtbar erachteten. Daran scheiterte auch der Versuch, im Aeltcstenrat neue Amtshandlungen -es aufgelösten Reichstages zu bcschlieften. Zentrum und Bayrische Volkspartei lehnten es ab, am Aeltestenrat teilzu nehmen. In seiner Eigenschaft als Vorsitzender -es durch -je Auflösung nicht betroffenen sogenannten Ausschusses zur Wahrung -er 21 echte der Volksvertre tung setzte -er Abgeordnete Löbe den NclchStagspräsi-enten -avon in Kenntnis, daft seiner Auffassung nach -ie Funk tionen -cS Parlaments erloschen seien un- daft alle wetteren Fragen vor das Forum dieses Ausschusses, -er auch nach der Auslösung iveiterbesteht, gehörten. Kurz darauf erklärte der Neichstagspräsident Göring in einer Prcssebcsprechung, daft sich der Reichstag bis zur Klärung der rechtlichen Fragen aller Amtshandlungen enthalten werde, und daft von einigen nationalsozia listisch regierten Ländern die Streitfrage vor den Staats gerichtshof zur Austragung gebracht werden solle. In diesem Augenblick war dem Konslikt, der schon weit über die Grenzen der Verfassung hinaus gewachsen war, die Spitze abgebrochen. Weitere politisch bedeutsame Konscgucnzen werden also diese dramatischen Vorgänge vorläufig nicht haben. Noch in den frühen Abendstunden lies dann folgendes Schreiben des Reichskanzlers beim ReichStagSpräsidcntcn ein: „Ich stelle fest, daft Sic entgegen dem Artikel 33 der NeichSvertassung sich geweigert haben, mtr in der heutigen NcichstagSsitzung das Wort zu erteilen. Sie haben mich da durch gezwungen, Ihnen die AuslösnngSurkunde des Herrn Reichspräsidenten zu überreichen, ohne sie verlesen zu können. Mit diesem Augenblick war der Reichstag a u f g e l ö st. Die von Ihnen nachher vcranlafttc Fort setzung der Sitzung und die von Ihnen geleitete Abstimmung waren verfassungswidrig. Auch jede weitere Ver sammlung und Vcschluftsassung des aufgelösten Reichstages mit Ausnahme der im Artikel 3", der Netchöverfassung vor gesehenen Möglichkeiten würden gegen die NeichSversassung verstossen." »er RelMeMims Der Standpunkt der Neichöregierung wnrdc weiter in einer Pressekonferenz geklärt, in der der Ncichsinncnminister Freiherr v. Gayl zu dem Konslikt das Wort nahm. Herr v. Gayl schilderte zunächst den formalen Verlauf der ganzen Angelegenheit und erklärte dann, der Reichskanzler habe zweimal, unterstützt von dem Staatssekretär Planck, um das Wort gebeten, und als Ihm dieses verweigert worden sei, die Zustellung der AuslösungSvrdcr an den RcichStagS- präsidcnten persönlich vollzogen. Die Negierung beruft sich dabei auf den Artikel 33 der NeichSversassung, laut dem die NegieruugSvertretcr während der Beratung, die Vertreter der RcichSrcgierung auch aufterhalb der Tagesordnung gehört werden müssen. Die Regierung steht ferner aus dem Standpunkt, daft der Reichskanzler sich zum Wort gemeldet habe, noch ehe die Abstimmung begann. Dies stehe zeitlich einwandfrei fest, da der Antrag, die Ab stimmung namentlich vorzunehmcn, erst nach der Wort meldung des Reichskanzlers durch Znrus gestellt wurde. Nach 8 133 der Geschäftsordnung des Reichstages kann aber namentliche Abstimmung nur bis zur Eröffnung der Ab stimmung beschlossen werden. Ta die namentliche Ab stimmung nun nach der Wortmeldung des Reichskanzlers beantragt und beschlossen wurde, war die Abstimmung als solche noch nicht im Gange, so daft nach Auffassung der RcichSrcgierung die Weigerung Görings verfassungswidrig gewesen ist. Darüber hinaus steht aber auch die Regierung aus dem Standpunkt, daft sie nach Beginn eines Ab- stimmungSaktcö noch das Recht zu Erklärungen in Anspruch nehmen könne. Der NelchSinnenmtnister führte ferner aus, daft -le Regierung es ausrichtig bedauere, -ab eS ihr -urch -aS Vor ¬ gehen Les NcichstagSpräsidenten nicht einmal möglich ge wesen wäre, ihr Programm zu entwickeln und die Auffassung -es 'Reichstags -azu kennenzulcrncn. Der Reichstag habe aufgelöst werden müssen, da eS nicht angängig sei, das Wirtschaftsprogramm, aus das sich «veite WirtschastSkrcise schon eingestellt hatten, wieder aufter Kraft zu setzen. Was -te Mitteilungen des Reich StagSpräsiöenten die NcichStagSauflösung werde durch Klage einiger Länder vor dem Staatsgerichts Hof bestritten wer-cn, angeht, so bezweifelt -er ReichSlnnenmfnister schon heute -le Aktivlegittmatlon -er Länder in diesem besonderen Falle. Ueber den Termin von Neuwahlen teilte der Ncichsinncnminister weiter mit, daft darüber Er- wägunge» Im ReichSkabtnctt noch nicht stattgesunden hätten. Er stellte aber fest, daft Neuwahlen nicht in Frage kommen könnten, wenn es zu Störungen von Ruhe und Ordnuna kommen sollte. — Die Anfechtung der Begrün dung der AuflösungSorder dnrch den NeichStagspräsidentcn wir- vom Ncichsinncnminister ebenfalls zurückgewiesen mit -em Hinweis, -aft eS In das Ermessen des Reichspräsidenten gestellt sei, auf Grund der Verfassung dicscnige Begründung zu wählen, die ihm notwendig erscheine. Daft eS nicht die Absicht der Neichöregierung war, sich irgendwie einer aus giebigen parlamentarischen Aussprache zu entziehen, beweise neben einer entsprechenden amtlichen Verlautbarung am Sonntag im übrigen noch besonders deutlich eine Auf- lS-rtsetzuug siehe r. Stiles Dv« Konflikt Mit der so dramatisch verlaufenen Auslösung des Reichs tags hat der Machtkampf zwischen den Mchrhcitöpartcten und dem Reichspräsidenten sowie der von ihm berufenen Negierung ganz plötzlich einen vorläufigen Abschluss zu gunsten Hindenburgs gesunden. Fast schien es in den letzten Tagen, als ob die noch ausstehende Aussprache -wischen dem Reichspräsidenten und den MehrhcitSpartcicn Möglichkeiten bieten würde, die Auslösung des Reichstages in die Länge zu ziehen, sa unter Umständen sogar zu ver meiden. Die Umstände, unter denen das Parlament ein ohne Beispiel dastehendes jähes Ende nahm, sind wirklich nicht erfreulich. Durch die letzten Ereignisse hat sich die Krise des Parlamentarismus zu einer Krise unseres ganzen staatlichen Lebens -»gespitzt. Die Negierung hat I» rascher Entschlossenheit ihre Drohung wahrgemacht, aus- -ulöscn, sobald der Reichstag sich gegen sic oder ihr Programm wendet. Die Ereignisse, die sich seit langer Zett zuspitztcn, haben am Montag sowohl die Mchrhcttöparteien als auch die Negierung überrumpelt. Zwischen beiden Teilen nahm seit den Verhandlungen über den Termin der Unterredung beim Reichspräsidenten das Misstrauen überhand und führte schliesslich in die Sackgasse der dramatischen Lösung des Kon- slikteS. Die NcichStagSmehrheit glaubte offenkundig, -ass die Negierung beabsichtige, sie -» überlisten und die Aus lösung an einem Zeitpunkt durchzusührcn, der für die Par teien ungünstig sein musste. So wollte das Parlament rasch handeln, aber cS hat dafür eine Form gewählt, die wenig glücklich war. Der Reichskanzler hat in seiner Rundfunk rede mit deutlicher Eistpörung daraus hingewicsen, bass das Parlament aus taktischen Gründen zwar vor kurzem eine aus Moskau entsandte Agitatorin ruhig anhörtc, sich aber weigerte, das Haupt einer nationalen Negierung sprechen zu lassen. In der Tat wäre cS besser gewesen, man hätte sich auf den kommunistischen MisstraucnSantrag nicht ein gelassen, sondern erst einmal den Rechenschaftsbericht der Regierung über ihre bisherigen Taten cntgcgengcnommcn, hierauf seine eigene Meinung gcänssert und dann die Ent schlüsse gefasst, die der Reichstag glaubt, verantworten zu können. Daö wäre auch gut deshalb gewesen, weil wir zur Zeit vor wichtigen aussenpolitischen Entschei dungen stehen, bei denen cs notwendig ist, dass dem Führer der Regierung Gelegenheit gegeben wird, vor der Volks vertretung, als -em gegebenen Forum, der Welt die Besorg nisse und Forderungen Deutschlands in eindrucksvoller Weise mitzutetlen. Man sollte sa nie vergessen, dass im Kampf um die Gleichberechtigung Gott sei Dank — mit Ausnahme der Kommunisten — das ganze deutsche Volk geschlossen hinter -en Forderungen der Neichßrcgierung steht. Die Vorgänge, die zur Auflösung führten, bergen Konfliktsstoss in Fülle in sich. Der Neichstagspräsident, der dem Anflösungsdckrct zuvorkvmmen wollte, hat sich bekannt lich geweigert, sofort bei Eröffnung der Sitzung dem sich zum Worte meldenden Reichskanzler Ncdcerlaubnis zu geben, mit der Begründung, daft man sich bereits in der Abstimmung über den kommunistischen MifttraucnS- antrag befinde. Nun ist cS zwar im Reichstag üblich, während einer Abstimmung das Wort an Parlamentsmit glieder nicht zu erteilen, aber nach Artikel 33 -er Ver fassung ist cS sehr fraglich, ob das auch für Mitglieder der Regierung gilt. Nach dem klaren Wortlaut muft den Vertretern der RcichSregicrung nicht nur während der Beratungen, sondern auch ausserhalb der Tages ordnung, also in jedem Augenblick, auf ihr Verlangen das Wort erteilt werden. Der Reichskanzler betonte in seiner Rundfunkrede, dass er zweimal bas Wort erbeten habe, um die Auslösung zu verkünden, und dass ihm dies beide Male abgelchnt wurde, ja. daft sich der 'Reichstags präsident sogar geweigert habe, die Order in Empfang zu nehmen. Der 'Reichskanzler kann aber äusser dem Artikel 33 »och für sich geltend machen, dass die Abstimmung überhaupt noch nicht begonnen habe, als er sich zum Worte meldete. Er ist weiter der Ansicht, dass in der Ablehnung der Ent gegennahme der AuflösungSorder ein verfassungswidriger Versuch vorlicgt, die Auslösung -u verhindern. Einen -weiten Verstoss gegen die RctchSvcrsassnng erblickt er ferner darin, dass der bereits aufgelöste Reichstag trotzdem die Abstimmung vornahm, die eine erdrückende Mehrheit gegen -ic RcichSregicrung ergab. Durch diese Abstim mung glaubte sich der Reichstagspräsident befugt, das Auf- lösungSdckret nun seinerseits nicht mehr anzuerkenncn, da eine gestürzte Negierung es nicht mehr gcgcnzcichnen könne. Das Dekret, so folgerte zunächst Göring, sei ungültig und -er Reichstag nach wie vor in der Lage, zu tagen und rcchtSkrästige Beschlüsse zu fassen. Die RcichSregicrung stützt sich demgegenüber auf den Artikel 26, der eindeutig besagt, -ass es das ausschliessliche Stecht des Reichspräsidenten ist, den Reichstag aufzulösen. Die Gegenzeichnung des Reichskanzlers hat lediglich gcschäftSordnungsmässige Bedeutung. Ja, nach der vor herrschenden NcchtSanssassnng können rcchtSwirksame Ver ordnungen des Reichspräsidenten sogar von einer zurück getretenen oder gestürzten Negierung, die ta die Geschäfte so lange zu führen hat, bis eine neue gebll-et Ist, gegen gezeichnet werben. Sie erlangen dadurch unzweifelhaft SiechtSkrast.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite