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02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 02.11.1932
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1932-11-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19321102029
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1932110202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1932110202
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1932
- Monat1932-11
- Tag1932-11-02
- Monat1932-11
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November ISN kll Reue Vemelnbeverordmillg in Preußen BMriinkulig der Gkmkindevarllimknle Feuerlibkriaii mif Rationaliozialißen »Eanschttstl «achttchSn ldr reden ttrrniprecher-Sammelnummer: »»»«» Nur silr Nachlgeiprlchei Nr. »ooit SchrilUeituna «. HauplaeichiiUIIelle: »reibe«-«. 1, Nlarlenstraß« »»/-> Druck «. vettagl Llepsch ck Neichardt, Dretden. dostlched-üto. 10SS Dreiden Nachdruck nur mil deull.OueNenangab« (Dreldn. Rachr.) »ulLIIlg. Unverlangl« Schrillstück« werden nichl aulbeivabrt Berlin, 2. Nov. Wie der Amtliche Preußische Presse dienst mittetlt, hat die kommissarische preußische StaatS- regterung am 1. November aus Grund der ihr durch die Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung der Haus halte der Länder und Gemeinden vom 24. August 1981 ge gebenen Ermächtigung eine Verordnung über die Haus- Haltführung der Gemeinden und Gemeindeverbänbe IGemeindestnanzverordnung), sowie eine Verordnung pber die Ausstellung von Stellenplänen in Ge- ruetuden und Gemetndeverbiinben verabschiedet. Die Gemeindeflnanzverordnung Gegrünöek sZSH »qug»griahr bei Uiglich zweimaliger Zustellung monalllch I.»0 Dir. teinschllestllch 70 Pfg. fllr Drilger- lohn), durch Postbezug «.SO MI. einlchliestllch 5S Big. Postgebühr (ohne Postzustellungrgebahr) bei 7 mal wbchenilichem versand. iiNn,eInummer 10 Pfg. «nieigenpreil«! Die elnIpaINg« »» mm brelie Zeile »» Psg., silr auNvLr» »0 Pfg., die so mm breile NeNamezeile i<X> Plg-, außerhalb r»0 Pfg. ab,, «risenabfchlag l«. Laris, gamillenanielgen und Slellengeluche ohne «abali 1» Psg., außer halb »» Pf» Oslerlengebühr so Pf» «ubwüriige «uflräae gegen vorau»be,ahlung. Aus «in halbes Jahr verboten. Die berüchtigte Wochen schrift „DaS andere Deutschland" ist vom Berliner Polizeipräsidenten für Preußen aus ein halbe- Jahr verboten worben, also hi- SO. April 1SSS, nahm über 50 Verhaftungen vor. Noch vor Mitternacht kam es in der Nähe des Trafalgar- Platzes zu neuen Zusammen rottungen. Berittene Polizei stellte' jedoch mit Hilfe von Gummiknüppeln die Ordnung in kurzer Zeit wieder her. Der dramatische Augenblick bet den Unruhen war der Angriff der Polizei auf das N e ls o n-De n k m a l. Da die Versuche der Polizisten, mit ihren Gummikuitppeln die Menge von dem Denkmal zu verdrängen, keinen Erfolg hatten, wurde die berittene Polizei eingesetzt, die im Galopp heransprengte, die Stufen des Denkmals htnausritt und die Menge unter Zuhilfenahme ihrer Gummikniippel zerstreute. »en einem beuWen Daimler gerettet Stockholm, 2. Roo. Heute nacht um 12,88 Uhr hat der deutsche Dampfer „Bothilda Ruß" die vermißten IS jungen Gotländer, die man schon tot glaubt«, gerettet. Die schwedischen Funkstationen hatten alle Dampfer aus das vermißte Boot ausmerksam gemacht, woraus die „Bothilda Ruß" ihren KnrS sosort geändert hatte. Die Stockholmer Presse zollt der NcttungStat des deut schen Schisses grobe Anerkennung und stellt fest, wie schwierig cS gewesen sein miisse, im Dunkel der Nacht das Boot aufzufinden. Die Freude über die Rettung der Tot geglaubten ist in dem kleinen Hetmatdors auf der Insel Got land unbeschreiblich. Zum Empfang der Schiffbrüchigen hat sich der halbe Ort nach dem Hasen begeben, den der deutsche Dampfer heute vormittag anläust- — Die jetzt Geretteten waren Sonntag mittag aufs Meer htnauSgesahren, um -en Manöver» eines russischen Geschwaders zuzusehen. Mteöer Erdstöße auf Chalkiöike «th - n, 2. Nov. Die Halbinsel Ehalrtdire, auf der in letzter Zett durch Erdbeben schwere Schäden ««gerichtet worden waren, ist wieder von schweren Stößen heimgesnch« worden. Zahlreiche Gebäude stürzten ein. Die Bewohner flüchteten angsterfüllt ins Freie. Das Erdbeben dehnte sich bis nach Salontkihi« ans, «o die Bevölkerung in größte Aufregung versetzt wurde. Die Behörden tu« ihr äußerstes, um die Ruhe ausrechtzuerhallen nnd die Panik in der Bevöl kerung zu mildern. > Schwere Schießerei in Hamburg Hamburg, 2. Nov. Die Polizeipressestclle teilt mit: Am Mittwochmorgen zwischen S und 7 Uhr verteilten am Baum wall Nationalsozialisten und Kommunisten Flugblätter, ohne baß eS zu Zusammenstößen kam. Während sich dann die kommunistischen Flngblattvertetler in Richtung Borsetzen entfernten, begab sich ein Trupp Nationalsozialisten nach der AdmiralttätSstraße, um wettere Flugblätter in der Innen stadt zu verteilen. In der Höhe der Hetltgengeistbrücke traten den Nationalsozialisten Kommunisten entgegen und gaben auf die Nationalsozialisten mindestens 88 bis 40 Schüsse ab. Getroffen wurden insgesamt zwölf Personen, von denen einige keiner Partei angehören und als Passanten in Mitleidenschaft gezogen wurden. Bei den Verletzungen han delt es sich zum größten Teil um Arm-, Bein, und Knie schüsse. Etliche der Getroffenen haben nur leichtere Streif schüsse erhalten. Ein Nationalsozialist erhielt dagegen zwei Arm schlisse und einen Bauchschuß. Ein zwanzig jähriger Schlosseraeselle Erwin V. wurde festgenommen. Er wird beschuldigt, nicht nur auf Nationalsozialisten, son dern anch auf eingeschrtttene OrdnungSpolizet- beamte geschossen zu haben. Weiter wurde ein 22jährtger Matrose festgenommen, welcher der Anttsa angehören soll und einen Knteschnh bet dem Zusammenstoß erhalten hatte. OrdnungSpolizetbeamte ergriffen weiter Personen, von denen noch nicht feststeht, ob sie an dem Zusammenstoß be teiligt waren. Im Anschluß an den Feuerllberfall flüchteten die Kom munisten in daS G « n g e v i e r t e l, wo es zwischen ihnen und den sie versolgenben P oltzeibeamten zu einer Schießerei kam. Polizei wurde aus Schnellwagen ins Gäuge- vtertel geschickt. Um 7,80 Uhr war die Ruhe wiederhcrgestellt und die Polizei begann mit Haussuchungen. Die Razzia der Polizei bat zur Ststcrung einer großen Anzahl von Personen geführt. 290 Personen sollen dem Stadthaus zur Vernehmung vorgeführt worden sein. In Altona hatte man auf der Haupt kirche eine rot« Fahne gehißt. Polizei entfernte di« Fahne und wurde bei ihrer Arbeit mehrfach belästigt. Mer R> »«letzte bei ten LM»ner iiniMn London, 2. November. Bei -en Unruhen anläßlich der Hungermärsche am Dienstagabend wurden insgesamt Uber K) Personen,udarlmt«r «tnig« Polizisten verletzt. Die Polizei Die Rächt ohne Auto-tebstSHIe Berlin, 2. November. WaS seit Monaten noch nicht vor« gekommen ist: Während des ganzen gestrigen Tages nü ber vergangenen Nacht ist der Berliner Polizei kein Autodieb stahl gemeldet worben. Die gestern in Kratt getretene verschärfte Verordnung gegen Autobicbstähle scheint gleich am ersten Tage ihre abschreckende Wirkung bewährt zu haben. Bluttat in einer Gefängniszelle Freiburg sBr.), 2. Nov. In Freiburg erschlug in einer Gemeinschaftszelle des Gefängnisses in einem Anfall von Tobsucht ein Gefangener zwei seiner Mitgefangenen und ver- letzte einen -ritten schwer, verfolgt in erster Linie baS Ziel, eine geordnete und par same HauShaltführung in den Gemeinden sicherzu- tellen und für die Zukunft Mißstände, wie sie in den ver- lofsenen Jahren in der Finanzgebarung der Gemeinden ich gezeigt haben, auSzuschließen. Diesem Zweck dienen die Stärkung der StellungdesGe mein bevor stand eS im Verhältnis zur VertrctungSkürperschaft, die klare Gestaltung der Verantwortlichkeit bet der Ausführung beS HauShaltplaneS, die Einführung einer weitgehenden Publizität aus dem Gebiete des Haus halt- und Rechnungswesens sowie die Neuregelung der Rechnungsprüfung in den Gemeinden. In dem ersten Punkt gibt die Verordnung dem Ge mein bevorstand sowohl bet der Beschlußfassung über bett HttttShaltvlan, al- auch nach dessen Verabschiedung gegenüber solchen Beschlüssen der Bertretnugskvrperschaft, die die Leistung neuer Ausgaben, Mehrausgaben oder die Verminderung von Einnahmen zur Folge haben würben, ein Wider spruchsrecht, soweit durch derartige Be schlüsse der BertretungSkörperschaft der HauShaltauSgleich gefährdet wird. Des wetteren schließt sie die Erörte- rung von Anträgen der obengenannten Art in der Vcr- tretungökürperschast und in dem kollegialen Gemeinde vorstand aus, «en« ihnen nicht gleichzeitig ei« geeigneter «nd rechtlich znläsfiger DecknngSvorschlag beigefttgt ist. In dem zweiten Punkt stellt die Verordnung ausdrück lich die Verantwortung der Gemeinbebeamten fest, die bei Ausführung des HauShaltplaneS Zahlungen leisten oder Maßnahmen treffen, die zwangsläufig zu Haushalt überschreitungen führen oder solche darstellen. Im Inter esse einer weitgehenden Anteilnahme der Bevölkerung gu -en Fragen beS gemeindlichen Haushalt- und Rech ¬ nungswesens ist für alle Gemeinden und Gemeinde verbände die Auslegung des HauShaltplan-Entwurscs, beS HauShaltplaneS und der Rechnung ungeordnet nnd vor- geschrieben, baß Abschriften den wahlberechtigten An gehörigen der Gemeinde gegen Erstattung der Unkosten zu überlassen sind. Eine völlige Neugestaltung ersährt baS gemeindliche Nechnungsprüsnngswesen dadurch, baß die Rechnungsprüfung künftig in größeren Gemeinden durch eine besondere gemeindliche Ver waltungsstelle lNechnungsprüfungSamt) deren Unabhängig keit durch besondere Vorschriften sichergestellt werden soll, und in kleineren Gemeinden durch eine unabhängige über örtliche PrttfnngSstellc bzw. den Land rat zu erfolgen hat. Auch ist eine Nachprüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Organisation der Gemeindeverwal tungen durch besondere außenstehende Prüfungsstellen vor gesehen. Wetter bezweckt die Verordnung durch die Ein führung und Ausgestaltung des sogenannten Ersatz- b e sch l u ß r e ch t eS, bas Eingreifen der Aufsichtsbehörden in Angelegenheiten der Gemeinden, wie eS in den letzten Jahren leider immer häufiger notwendig geworden ist, nach Möglichkeit zu beschränke n. Deshalb ist sowohl für die Festsetzung des HauShaltplaneS wie für sonstige Beschlüsse, die eine geordnete und sparsame HauShaltführung er fordern, die Beschlußfassung im Falle eines BersagenS der BertretungSkörperschaft zunächst dem Gemeinde- Vorstand und gegebenenfalls seinem Vorsitzenden über tragen. Erst wenn auch diese Stellen versagen, soll ein Eingreifen der Aufsichtsbehörden erfolgen. , Die Verordnung über die Stellenpläne will in Anlehnung an die Verordnung des Reichs präsidenten vom 14. Juni 1V82 eine wettere Zurticksührung des gemeindlichen Personalbestandes auf das un erläßliche Maß sicherstellen. Grundlage hierfür werden gemeindliche Stellenpläne sein, die in der Verwaltung ent behrlich werdende Stellen als künftig weg fallend zu bezeichnen haben. Dies hat die Wirkung, daß solche Stellen im Falle ihres Freiwerdens nicht wieder besetzt werden dürfen. Die Durchführung dieser Maßnahmen wirb von der Aufsichtsbehörde überwacht, die bei nicht hin reichender Verringerung der Stellenzahl in den Stellen plänen wettere Stellen in der Gemeindeverwaltung als künftig wcgfallcnd bezeichnen kann. NttWrsttt Segensatz Berlin-MiinKen vratttwolckaiig vnsvror Aorttoor Lvbrlltloltung Berlin, 2. Nov. In der Wtlhelmstraßc wird erneut unterstrichen, daß die Rcichöregicrnng sich außerstande sehe, sich auf den Ton der Rede cinzulassen, die der bayrische Ministerpräsident Held in Stuttgart gehalten habe. Außerdem wird die Ncichsregicrnng bekanntlich auf Grund der schweren Verstimmungen, die durch die Stuttgarter Rede hervor« gerufen worden sind, anordnen, -aß die Beziehungen zur bayrischen Regierung aus daS notwendigste Maß z« beschränken sind. Diese Mitteilungen haben in München erhebliche Er« rcgungen hervorgcrufen, und die bayrische Negierung hat eine offiziöse Stellungnahme verlautbart» in der u. a. der Nclchsrcgierung zentralistische nnd unitaristischc Ten denzen unterstellt werden. Da jedermann weiß, daß der Reichskanzler wie auch die übrigen Ncichsmintster über zeugte Föderalisten sind, ist eine solche Unterstellung völlig abwegig. Zu den wettere» Behauptungen, daß sowohl der Reichskanzler als auch der ReichSinnenininister von Gayl anläßlich ihres Aufenthalts in Bayern der bayrischen Negie rung Versprechungen hinsichtlich der Behandlung -eS Problems Reich—Preußen gegeben hätten, erklärt die NcichSregicrung, daß das nicht zutrisft. Irgendwelche Zu sagen sind der bayrischen Negierung nicht gegeben worden. Sie ReMtmmg »es Rimtzlimks ver »em MKlutz Berlin, 2. November. Die Neuordnung des dentschen Rundfunks wird in organisatorischer Hinsicht binnen kurzem vollständig durchgesührt sein. Am 8. November werden In den Reichsratsauöschüssen die betreffenden Ent würfe ihre abschließende Erörterung finden. Der Aufbau des Rundfunks wird nach Grundsätzen ourchgcführt, die u. a. be sagen: Die Runbsunkgesellschaften stellen ihr Programm selbständig und unter eigener Verantwortung im Rahmen der Richtlinien für die Programmgestaltung auf. Grundsätzliche Programmfragen und solche beS Pro- grammaiwtauschS werden von der Reichsrundfunk- aesell schäft bearbeitet. Als beratende Organe für den Programmdicnst wirken P ro g r a m in b e t r ä te mit. Die Richtlinien für den Programmdienst verpslichten de« Rundfunk zur Aufbauarbeit an Volk «nd Staat, die frei von Partei-Einflüssen und bürokratischem Zwang sein soll. Alle im Rundfunk tätigen Gesellschaften erhalten die Form der G. m. b. H. Die Anteile an der Reichsrundfunk- gescllschaft liegen zu 51 v. H. in den Händen der Deutschen ReichSpost, zu 49 v. H. bei den Ländern, in deren Gebiet sich Sender befinden. An den Sendegcsellschaften sind zu 51 v. H. die ReichSrundsunkgesellschast, zu 49 v. H. die im Sendebezirk liegenden Sender nach einem bestimmten Schlüssel beteiligt. An der Ausübung der Staatsauf sicht sind das Reich sRundsunkkommissar des ReichSpost« Ministers für Verwaltung und Technik, Rundfunkkommissar beS Neichöministerö des Innern für Programmdienstj und die Länder beteiligt. Die Befugnisse der Kommissar« umfassen Fragen der Persvnalpoliiik und des Programm dienstes. Die Kommissare können einzelne Darbietungen aus politischen Gründen verbieten oder von Aenderungen abhängig machen. Außenminister Zalefki zurücksetreten Warschau, 2. Nov. Außenminister Zaleski ist zurückgetreten. Als Nachfolger ist sein bisheriger Mitarbeiter, Oberst Neck, anScrsche«. Beck gilt als Ver trauter des Marschalls Pilsudski, dessen langjähriger Adjutant er früher war. Zaleski begleitete das Amt eines Außenministers seit der Machtübernahme durch Marschall Pilsudski im Sommer 192g und vertrat Polen bei allen internationalen Kon ferenzen. Die Run-reife -er Konttngenttommiffion abgeschlossen Berlin, 2. Nov. Die Kontingentierungskommission ist heute aus Kopenhagen zurückgekchrt. Sie wird den zustän digen Ressorts über die Ergebnisse der Verhandlungen Be richt erstatten. Voraussichtlich wird sich das Kabinett dem nächst endgültig mit der Kontingentierungssrage befassen.
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