Was tun gegen Rechte Gewalt? Forschungsbericht der Arbeitsstelle Jugendgewalt und Rechtsextremismus am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin September 2009

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/65721
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-657218
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-7141
Dokumentart: Teil eines Periodikums
Erscheinungsdatum: 2009
Originalveröffentlichung: Berliner Forum Gewaltprävention ; (2009) 39
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Gewalt , Rechtsradikalismus , Jugendkriminalität , Jugendarbeit , Berlin
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Inhaltszusammenfassung:

Der vorliegende Bericht dokumentiert die Ergebnisse einer Untersuchung zu Arbeitsansätzen in Berlin, die präventiv gegen rechte Gewalt wirken. Die Arbeitsstelle Jugendgewalt und Rechtsextremismus am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin knüpft mit dieser zweiten Studie im Auftrag der Landeskommission Berlin gegen Gewalt (LK) an den 2007 vorgelegten Bericht an (Kohlstruck / Krüger / Münch 2007; Kohlstruck 2009). Diese erste Studie hatte die Berliner Projekte gegen Rechtsextremismus aus der Vogelperspektive hinsichtlich ihrer Hauptzielgruppen, ihrer thematischen Schwerpunkte und ihrer stadträumlichen Verteilungen untersucht. In die damalige Umfrage wurden nur Projekte, also zeitlich befristete Angebote einbezogen, die sich selbst explizit als Projekte gegen Rechtsextremismus verstanden. Der vorliegende Bericht ist der speziellen Aufgabe einer Reduzierung von Rechter Gewalt gewidmet. Im Unterschied zu der ersten Studie werden nun Arbeitsansätze in verschiedenen Arbeitsfeldern und Aufgabenbereichen berücksichtigt, die mit rechter Gewalt zu tun haben, ohne dass deren Bekämpfung das unmittelbare Hauptziel oder ihren exklusiven Inhalt ausmacht. In diesem Sinne kann man von einer funktionalen Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus im Unterschied zu einer thematischen sprechen. Damit rücken Arbeitsfelder in den Mittelpunkt, die – sei es in öffentlicher Trägerschaft oder dauerhafter öffentlicher Förderung – zu den kontinuierlich verfügbaren Regelangeboten gerechnet werden. Dazu gehören generell Schule, Kinder- und Jugendhilfe einschließlich der Jugendgerichtshilfe (JGH) und der Jugendbewährungshilfe (JBH), Polizei und Justiz. Der vorliegende Bericht konzentriert sich auf Arbeitsbereiche innerhalb der Jugendhilfe, der Polizei und der Justiz. Folgende Fragen sollen beantwortet werden: Welche Arbeitsansätze gibt es im Bereich der sekundären und der tertiären Prävention von rechter Gewalt im Land Berlin? Wie sind sie zu bewerten? Welche Veränderungen sind erforderlich?

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