Sicherheitsbericht 2013. Kriminalität. Vorbeugung und Bekämpfung. Anhang

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/72389
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-723893
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-13800
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2014
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Österreich , Bericht , Innere Sicherheit , Kriminalität , Statistik
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Inhaltszusammenfassung:

Für die Erstellung des Sicherheitsberichtes fanden folgende statistische Unterlagen Verwendung: Kriminalitätsbericht: Der Kriminalitätsbericht stellt eine Anzeigenstatistik dar und weist die bekannt gewordenen Fälle, die durch Ermittlung eines Tatverdächtigen geklärten Fälle und die als Tatverdächtige einer strafbaren Handlung ermittelten Personen aus. Die Anzeigenstatistik geht Hand in Hand mit den an die Justizbehörden erstatteten Anzeigen und weist die rechtliche Beurteilung durch die Sicherheitsbehörden zum Zeitpunkt der Anzeige aus. Seit 1.2.2000 werden die Daten elektronisch erfasst (Kriminalstatistik Online), in einer Datenbank des Bundesministeriums für Inneres gespeichert, aufbereitet und anschließend vom Bundeskriminalamt verarbeitet. Gerichtliche Kriminalstatistik: Die Gerichtliche Kriminalstatistik erfasst die durch die Strafgerichte rechtskräftig Verurteilten. Ihre Grundlage ist das Strafregister, das von der EDV-Zentrale des Bundesministeriums für Inneres geführt wird. Die Gerichtliche Kriminalstatistik gibt ein Bild vom Personenkreis der rechtskräftig Verurteilten wieder, ist aber keine Deliktsstatistik.

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