Bedarfe und Rechte von Opfern im Strafverfahren - Informationen und Empfehlungen für Polizei, Justiz und Opferunterstützungseinrichtungen.

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/90520
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-905205
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-905205
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-31901
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2016-02
Sprache: Deutsch
Fakultät: Das kriminologische Repository des <a href="http://www.fidkrim.de">Fachinformationsdienstes Kriminologie</a> enthält forschungs- und fachrelevante Literatur mit dem Schwerpunkt auf "graue Literatur" (Berichte von Ministerien, amtliche Statistiken etc.). Alle Dokumente werden auch in der kriminologischen Literaturdatenbank <a href="https://krimdok.uni-tuebingen.de">KrimDok</a> nachgewiesen.
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Häusliche Gewalt , Strafverfahren , Viktimologie
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Inhaltszusammenfassung:

Wenn die Polizei informiert wird, muss sie bei einem Verdacht auf eine Straftat ein Ermittlungsverfahren einleiten. Einfache Körperverletzungsdelikte werden nur auf Antrag verfolgt (Antragsdelikt), während sexualisierte Gewalt ein Offizialdelikt ist, d.h. es wird ohne Rücksicht auf den Willen des Opfers ermittelt. Allerdings können auch Körperverletzungsdelikte von Amts wegen verfolgt werden, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung feststellt. Die Richtlinien sehen vor, dass bei einer Körperverletzung in einer engen Lebensgemeinschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung zu bejahen ist. Deswegen wird die Polizei bei familiärer Gewalt oder Partnergewalt auch ohne Antrag Ermittlungen anstellen, wenn sie von dem Vorfall erfährt. Bei hinreichendem Tatverdacht wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Vor dem Strafgericht wird dann entschieden, ob eine Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder eine Verurteilung erfolgt. Das Projekt INASC (Improving Needs Assessment and Victims Support in Domnestic Violence Related Criminal Proceedings) stellte die Befunde einer Studie zur Erfahrungen von Opfern häuslicher Gewalt im Strafverfahren vor. Hierbei werden Informationen und Empfehlungen vor allem für Justiz, Polizei und Opferunterstützungseinrichtungen gegeben.

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