Die Bedeutung von Lehre und Forschung für die forensische Psychiatrie

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Zitierfähiger Link (URI): http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-45538
http://hdl.handle.net/10900/44078
Dokumentart: Wissenschaftlicher Artikel
Erscheinungsdatum: 1986
Originalveröffentlichung: Forensische Psychiatrie heute : Ulrich Venzlaff zum 65. Geburtstag gewidmet / hrsg. von H. Pohlmeier .... - Berlin ; Heidelberg [u.a.] : Springer, 1986
Sprache: Deutsch
Fakultät: 9 Sonstige / Externe
Fachbereich: Sonstige/Externe
DDC-Klassifikation: 150 - Psychologie
Schlagworte: Gerichtliche Psychiatrie , Forschung
Lizenz: http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=de http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=en
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Inhaltszusammenfassung:

Die forensische Psychiatrie findet in letzter Zeit national und international zunehmendes Interesse. Sie wird dabei als Teilgebiet der allgemeinen Psychiatrie verstanden, das sich mit allen Fragen befaßt, die in Zusammenhang mit Rechtsproblemen bei psychisch kranken oder gestörten Menschen auftreten können. Als Gebiet einer allgemeinen klinischen und poliklinischen Psychiatrie verfugt sie für ihre Erkenntnisse grundsätzlich über die gleichen methodischen Möglichkeiten wie diese. Für ein sich derart entwickelndes Teilgebiet haben Lehre und Forschung besonderes Gewicht. Dies gilt für die forensische Psychiatrie in besonderem Maße, da in ihr als einem typischen interdisziplinären Fach die Erfordernisse der Lehre und die Methoden der Forschung verschiedener Fächer konvergieren: Psychiatrie/Psychotherapie, Psychologie und Rechtswissenschaft. Praktische und wissenschaftliche Berührungspunkte bestehen daneben zur Kriminologie und zur Sozialpädagogik.

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