Die Inschriften des Enzkreises

Vorwort

Die Vorarbeiten für die Edition der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften des Enzkreises erfolgten in den Jahren 1975–1978. Die Inventarisierung der Denkmäler am Standort betreute in der Hauptsache Frau Dr. Anneliese Seeliger-Zeiss, die auch die meisten Fotoaufnahmen für den Tafelteil neu anfertigte. Für die Orte Gräfenhausen und Neuenbürg wurde sie unterstützt von Dr. Dietrich Lutz (Karlsruhe), für den zahlenmäßig sehr reichen Bestand des Klosters Maulbronn von der Bearbeiterin. Einzelfunde und Sammlungsgegenstände verzeichneten Christa Balharek (Karlsdorf), Heinrich Leicht (Albstadt) und Eugen Mack (Ispringen).

Wertvolle Hilfe bei den vielfachen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Inventarisierung und Bearbeitung der inschriftlichen Quellen des Enzkreises leisteten vor allem das Ephorat des Evangelischen Seminars Maulbronn (Ephorus i. R. Theodor Kiefner) und die Bauleitung Maulbronn des Staatlichen Hochbauamts Pforzheim (Fritz Jeremias), ferner alle Pfarrer und Mesner der Kirchen und Kapellen im Bearbeitungsgebiet, die Bürgermeister und Ortsvorsteher der Gemeinden des Enzkreises. Dank gilt ferner dem Landesdenkmalamt Baden-Württemberg (Außenstelle Karlsruhe), dem Badischen Landesmuseum und dem Generallandesarchiv in Karlsruhe und der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart; sie haben bereitwillig Auskünfte erteilt und uns Akten, Handschriften und Photobestände zur Benützung zur Verfügung gestellt.

Die vorliegende Publikation überschreitet als erste der von der Heidelberger Arbeitsstelle veröffentlichten Inschriften-Editionen den Bereich des alten Landes Baden und greift weit in den württembergischen Raum hinein. Als Symbol für die damit begonnene Grenzüberschreitung, die das Anliegen einer Landesakademie sein muß, beschließt die Abbildung des ‚Herzogsteins’ aus dem Jahre 1604 den Tafelteil dieses Bandes. Sie soll zugleich die Richtung für die zukünftige Arbeit aufzeigen.

Heidelberg, im März 1983

Renate Neumüllers-Klauser

[Druckseite IX]

1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band enthält die Inschriften des Enzkreises und umfaßt die Zeit bis zum Jahre 1650. Das Manuskript wurde 1981 abgeschlossen. Einbezogen sind Gegenstände aus öffentlichen und privaten Sammlungen, soweit ihre Herkunft aus dem Kreisgebiet mit einiger Sicherheit festzustellen war. Berücksichtigt wurden auch jene Inschriften, die nur noch archivalisch oder literarisch überliefert sind. Eine vollständige Erfassung wurde zwar angestrebt, konnte aber nicht zum Ziel gesetzt werden.

Die Anordnung des Bandes ist chronologisch und folgt den für das Inschriften-Unternehmen der Deutschen Akademien erarbeiteten Grundsätzen. Ausgeschlossen bleiben – konsequenter noch als in den vorangehenden Bänden – Runen, Hauszeichen, Steinmetz- und sonstige Meisterzeichen, Goldschmiede- und Beschauzeichen, Zahlen, Monogramme und sonstige Einzelbuchstaben, sofern sie nicht in Verbindung mit einer Inschrift auftreten oder als Erbauungsdaten von Gebäuden oder aus ähnlichen Gründen besonders wertvoll erscheinen. Denkmäler, die ihrer Gattung nach als Inschriftenträger anzusprechen sind – wie z. B. Grabmal-Fragmente –, deren Inschriften jedoch nicht fragmentarisch, literarisch oder durch Bildquellen überliefert sind, wurden nicht aufgenommen; jedoch sind entsprechende Hinweise auf den Standort in die Anmerkungen eingefügt worden. Diese Einschränkung erfolgt zugunsten der Beibehaltung der bisherigen Zeitgrenze von 1650, deren historische Relevanz mit Rücksicht auf die Struktur des Kreisgebietes schwerwiegend genug schien, um eine Zurücknahme auf 1550 auszuschließen.

In der Kopfzeile ist jeweils oben links die laufende Nummer der Inschrift vermerkt. Die verlorenen (kopial überlieferten) Inschriften sind mit einem lateinischen Kreuz neben der laufenden Nummer gekennzeichnet. In der Mitte der Kopfzeile befindet sich die Standortangabe, rechts die Datierung, die in der Regel dem Text der Inschrift entnommen ist. Undatierte Inschriften sind auf ein halbes oder ganzes Jahrhundert eingegrenzt und am Schluß des betreffenden Zeitraums in alphabetischer Reihenfolge eingeordnet. Undatierte Inschriften, die sich zwischen zwei bestimmte Jahre oder Jahrzehnte eingrenzen lassen, stehen jeweils am Ende des ermittelten Zeitraums. Bei Inschriften mit fraglicher Entstehungszeit steht neben der Jahreszahl ein Fragezeichen; bei umstrittenen Datierungen steht die Jahreszahl mit Fragezeichen in runden Klammern. In diesen Fällen wird im Kommentar zur Datierung Stellung genommen.

In den auf die Kopfzeile folgenden Absätzen finden sich die Angaben über die Gattung des Inschriftenträgers und die in der Inschrift genannten Personen, die spezielle Standortangabe (orientiert nach den Himmelsrichtungen) und eine knapp gehaltene Beschreibung des Inschriftenträgers mit Angaben über das Material, die Anbringung der Inschrift und den Erhaltungszustand. Die Beschreibung erfolgt stets vom Beschauer aus; lediglich für Wappenbeschreibungen (Blasonierungen) ist der heraldische Standort maßgebend. Mehrere Inschriften eines Inschriftenträgers sind mit A, B, C usw. bezeichnet. Die Beschreibung schließt mit Angabe der Maße des Inschriftenträgers (in cm) und der Buchstaben und mit genauer Bezeichnung der Schriftart. Die Größe der Schrift ist nach dem Normalwert des Buchstabens N bzw. n angegeben; bei variierenden Schriftgrößen werden kleinste und größte Buchstabenmessungen vermerkt. Die Angabe der Schriftart folgt den Nomenklaturen: gotische Majuskel, gotische Minuskel, Inschriften-Fraktur, Kapitalis bzw. frühhumanistische Kapitalis, humanistische Minuskel. Sonderformen der Schrift werden im Kommentarteil näher beschrieben.

Die Texte der Inschriften sind eingerückt; sie sind aus Gründen der Platzersparnis nicht zeilenweise abgesetzt. Zeilenumbruch auf dem Inschriftenträger ist durch Schrägstrich gekennzeichnet, Übergang auf ein anderes Inschriftenfeld durch doppelten Schrägstrich. Gereimte Inschriften sind nach Möglichkeit zeilenweise abgesetzt, wenn das Original den Reim berücksichtigt. Kopial überlieferte Inschriften nennen vor dem Inschriftentext den Nachweis des Gewährsmannes, nach dem die Inschrift zitiert ist. Abkürzungen werden – entsprechend dem Leidener Klammersystem – aufgelöst und in runde Klammern gesetzt; das Kürzungszeichen fällt weg. Übergeschriebene Buchstaben werden im Druckbild heruntergerückt; dagegen werden übergeschriebene Buchstaben bei Zahlen – die Casus-Endungen bei Ordinalzahlen und dgl. – als kleine übergeschriebene Buchstaben beibehalten und rechts oben nach der Zahl hochgestellt. Ergänzungen zerstörter Textteile werden bei der Wiedergabe der Inschrift in eckige Klammern gesetzt, nicht ergänzbare Lücken sind durch Pünktchen gekennzeichnet. Im Original freigelassene Stellen – nicht ausgefüllte Sterbedaten usw. – werden durch spitze Klammern kenntlich gemacht, ebenso in jüngerer Zeit hinzugefügte

[Druckseite X] Textteile – z. B. nachträglich eingemeißelte Sterbedaten. Über die genauere Natur dieser Textteile gibt der Kommentar Aufschluß. Unmittelbar unter dem Inschriftentext steht bei fremdsprachigen Texten eine Übersetzung. Auf diese wird nur bei formelhaften, häufig wiederkehrenden Inschriften verzichtet.

Im Kommentarteil steht zu Beginn die Auflösung der Datierung, sofern sie nach dem römischen oder dem mittelalterlichen Festkalender erfolgte. Daran schließt sich der Nachweis oder – wenn die Wappen unbekannt sind – die Beschreibung der vorhandenen Wappen in der Reihenfolge, in der sie auf dem Denkmal erscheinen (l. o., r. o., l. u., r. u. usw.). Ein Mittelwappen wird stets als erstes benannt.

Daran schließen sich Angaben zum Inhalt der Inschrift bzw. zu den in der Inschrift genannten Personen, Sachen, Bauten oder Vorgängen. Es folgen ergänzende Angaben zur Form und Technik der Inschriftenanbringung und – wenn möglich – Überlegungen zur Zuweisung an eine bestimmte Werkstatt. Am Schluß stehen Bemerkungen zur Schrift form und Hinweise auf besondere sprachliche oder metrische Formen.

Der kritische Apparat weist in den Buchstabenanmerkungen auf abweichende, fragliche oder ergänzte Stellen, auf orthographische Besonderheiten oder fehlerhafte Stellen im Text hin; die Buchstabenexponenten beziehen sich daher immer nur auf die eigentliche Edition. Die Ziffernanmerkungen dagegen geben Zitatnachweise, Literaturnachweise und zusätzliche Erläuterungen zur gesamten Bearbeitung einer Inschrift, soweit dies erforderlich erscheint.

Die am Schluß jeder Inschriftenbearbeitung angegebenen Quellen- und Literaturnachweise berücksichtigen vollständige Wiedergaben des Inschriftentextes und Erwähnungen; bei letzteren wird keine Vollständigkeit angestrebt. Abbildungen werden jeweils besonders erwähnt.

Die Register am Schluß des Bandes erschließen die edierten Texte nach den verschiedensten Gesichtspunkten, um die Auswertung zu erleichtern. Die Verweise gelten dabei jeweils für die laufende Nummer der Inschrift. Das Register der Personen- und Ortsnamen enthält alle Namen aus den Inschrifttexten. Vornamen als Stichwörter wurden nur aus den früheren Inschriften übernommen, aus späteren Inschriften nur dann, wenn der Familienname zerstört oder unlesbar ist. Namen von weiblichen Personen stehen im Register sowohl unter dem Namen des Ehemannes, als auch unter dem Geburtsnamen. Aufgelöste Monogramme sind beim vollen Namen angegeben, erscheinen jedoch zusätzlich im entsprechenden Register. Das Wappenregister verzeichnet alle vorkommenden Wappen entweder mit dem Nachweis oder – falls das Wappen nicht gedeutet werden konnte – mit einer Kurzbeschreibung. Titel, Stände und Berufe sind zu einem Register zusammengefaßt; ergänzend dazu ist das Register der Epitheta zu Namen und Titeln aufzufassen.

Den Abbildungen liegt kein einheitlicher Abbildungsmaßstab zugrunde. Die photographischen Vorlagen wurden zum größten Teil im Zuge der in den Jahren 1975–81 erfolgten Bearbeitung der Inschriften am Standort neu angefertigt. Auf die Abbildung von Glocken wurde weitgehend verzichtet, weil die Glocken des ehemals württembergischen Gebietes im ersten Band des Deutschen Glockenatlas inventarisiert sind und der vierte Band des Deutschen Glockenatlas (Baden) unmittelbar vor dem Erscheinen steht. Die Reihenfolge der Abbildungen orientiert sich zwar am Katalog der Inschriften, weicht aber von ihm ab, wenn sachliche Gründe (Zuordnung gleichartiger Inschriftenträger) oder die erforderliche Rücksicht auf Ausnutzung des Satzspiegels das zweckmäßig erscheinen ließen.

2. Historischer Überblick

Die geschichtlichen Kräfteverhältnisse im heutigen Enzkreis sind ohne sein Oberzentrum, den heutigen Stadtkreis Pforzheim (eingemeindet Büchenbronn, Brötzingen, Hohenwart, Huchenfeld und Würm) nicht klar zu umreißen. Es wird daher im Rahmen dieser kurzen Einführung auch die Stadt Pforzheim mit einbezogen, deren reiche inschriftliche Quellenüberlieferung in einem gesonderten Band veröffentlicht werden wird1). Rein topographisch ist die enge Verflechtung beider Gebiete schon dadurch dokumentiert, daß das Gebiet des Enzkreises den Stadtkreis Pforzheim nahezu von allen Seiten umschließt. Die Entstehungsgeschichte des Enzkreises ist verbunden mit der am 1. Januar 1973 in Kraft getretenen Großen Kreisreform des Landes Baden-Württemberg, die historisch gewachsene kleinere Gemeinden und Kreise zugunsten größerer Verwaltungseinheiten auflöste und neu konstituierte; aus Teilen der württembergischen Landkreise Calw, Leonberg und Vaihingen und dem badischen Gebiet des Landkreises Pforzheim bzw. des südwestlichen Teiles des Kreises Karlsruhe wurde der neue Enzkreis gebildet2). Sein Gebiet ist [Druckseite XI] durchflossen von Enz, Pfinz und Nagold und Würm, es reicht im Westen bis zu den Höhen des Nordschwarzwaldes bei Neuenbürg und geht im Osten bis dicht an das Stadtgebiet von Vaihingen an der Enz (heute Landkreis Ludwigsburg). Bestimmend für die Namengebung war wohl eher der Rückgriff auf die alte fränkische Gaubezeichnung als die im Landkreis Calw entspringende Enz, die das Kreisgebiet von Süden herkommend nach Nordosten durchfließt.

Die durch die Kreisreform geschaffenen modernen Verwaltungsgrenzen decken sich keineswegs mit den historischen Grenzen des Gebiets; beim Enzkreis wird diese Tatsache schon dadurch evident, daß ehemals württembergische Gebiete und ehemals badische Gebiete in einem Kreis vereinigt wurden. Auch die einzelnen Gemeinden haben durch die Reform teilweise ihr historisches Gefüge verloren; für eine systematische Inventarisierung der Denkmäler wirkt sich der Zusammenschluß mehrerer Gemeinden zu einer neuen Verwaltungseinheit mit anderem Ortsnamen zwangsläufig erschwerend aus. Zur leichteren Orientierung werden bei der vorliegenden Bearbeitung alle Inschriften zunächst unter dem Namen ihrer alten Gemeindezugehörigkeit aufgeführt, während der neue Gemeindename in ( ) hinzugefügt ist; im Registeranhang ist eine Konkordanz der Standorte nach alter und neuer Gemeindezugehörigkeit zu finden3).

Nächst dem natürlichen Zentrum Pforzheim hat sich im Gebiet des Enzkreises kein eigentlicher Schwerpunkt von übergeordneter Bedeutung entwickeln können. Die Stadt Mühlacker hat erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts das benachbarte, ehemals selbständige Dürrmenz überflügelt. Die günstige Verkehrslage und – aus ihr resultierend – eine rasche Industrialisierung sind paradigmatisch für das Heranwachsen einer Siedlung ohne nennenswerte historische Kontinuität und andererseits das Aufgehen eines unmittelbar in ihrem Einflußbereich gelegenen historischen Ortes in der modernen Gemeinde.

Es entspricht den geographischen Gegebenheiten – im Westen und Süden die von Flußtälern durchschnittene Berglandschaft des Nordschwarzwaldes, in der nach Norden angrenzenden Kraichgausenke und im Osten offene und daher die Siedlung begünstigende Randgebiete –, wenn römerzeitliche Besiedlung nur für wenige Orte im nördlichen Kreisgebiet nachweisbar ist. Abgesehen von Pforzheim, das an der Fernstraße Speyer – Ettlingen – Cannstatt früh zu einiger Bedeutung aufstieg (Pforzheim = portus), sind durch Funde Gräfenhausen, Kieselbronn, Königsbach und Wimsheim zu belegen4). Auch die alamannische Landnahme – obwohl westlich bis ins linksrheinische Elsaß vorgetragen – hat im Bearbeitungsgebiet kaum Spuren hinterlassen5). Erst die fränkische Herrschaft hat etwa seit dem Jahre 500 dem Gebiet des heutigen Enzkreises seine siedlungsgeschichtlichen Strukturen gegeben. Merowingische Reihengräberfriedhöfe sind in Dietlingen, Brötzingen, Königsbach, Pforzheim-Altenstadt und Remchingen, bei Dürrmenz, Illingen, Knittlingen und Öschelbronn belegt. Kontinuierlich drang die Besiedlung in der Zeit der Konsolidierung des Frankenreichs in den Flußtälern gegen das Gebirge vor6). Für eine Reihe von Orten lassen sich befestigte Burgweiler als Ausgangspunkte annehmen, so etwa für Enzberg, Neuenbürg und Sternenfels. An Städten im Rechtssinn war der Enzkreis von jeher arm. Neben Pforzheim hatten nur Heimsheim (1295 erstmals als Stadt erwähnt, Privileg wohl Anfang des 14. Jahrhunderts) und Neuenbürg (Verleihung des Stadtrechts Anfang des 14. Jahrhunderts?) im Mittelalter Stadtrecht erhalten; Knittlingen galt durch Marktrecht und Gerichtssitz zwar als Stadt, wurde aber offiziell erst 1840 in diesen Rang erhoben. Maulbronn und Mühlacker erhielten erst im 19. bzw. im 20. Jahrhundert Stadtrecht.

Die schriftlichen Quellen des 8. und 9. Jahrhunderts lassen erkennen, daß ein relativ großer Teil der in Mittelalter und Neuzeit bekannten Orte des Enzkreises bereits auf fränkische Siedlungen zurückgeht. Die alte fränkische Gaueinteilung – heute teilweise noch als Landschaftsbezeichnung erhalten – überschneidet die Grenzen des Enzkreises mehrfach. Im Norden erstreckte sich die Grenze des Kraichgaues bis nahe an Pforzheim heran, das selbst keinem bestimmten Gau zugewiesen werden kann, im Westen und Süden erfaßte der Pfinzgau den Einzugsbereich der Pfinz und des Kämpfelbachs, während die Grenzen des Enzkreises im Osten schärfer umrissen scheinen. Kraichgau und Enzgau waren zeitweise unter der Herrschaft einer Grafenfamilie Zeizolf-Wolfram – im Hochmittelalter lehensabhängig von den Saliern – vereinigt7). Schon seit dem Frühmittelalter besaßen das elsässische Kloster Weißenburg, die Reichsabtei Lorsch [Druckseite XII] und das Kloster Reichenau bedeutende grundherrliche Rechte in den verschiedensten Orten des Bearbeitungsgebietes. Königsbesitz kann für Königsbach (ausgehend vom Namen), für Heimsheim, für Pforzheim und einige kleinere Stützpunkte mit Sicherheit angenommen werden8). Die kirchlichen und die königlichen Grundherrschaften gingen aber sehr bald wieder in die Hände des Adels über, der durch die der Grafschaftsverfassung eigenen stellvertretenden Kräfte der Reichsgewalt eine beherrschende Stellung erreicht hatte. Den Weißenburger, Lorscher und Reichenauer Besitz brachten fast ausnahmslos die Kraichgaugrafen an sich; nach ihrem Aussterben um 1100 fiel er an verschiedene Nachfolgegeschlechter und damit wurde der Aufsplitterung der Herrschafts- und Besitzrechte im Enzkreis in der Zeit des Hochmittelalters der Weg gebahnt. So sind die älteren Grafen von Vaihingen mit Besitz um Dürrmenz nachweisbar, außerdem fiel ihnen ein Teil des ehemals Lorscher Besitzes, der Weißenburger Güter und Reichenauer Lehen zu. Im Raum von Gräfenhausen lassen sich die Grafen von Malsch nachweisen, die Speyerer Hochstiftsvögte mit dem Leitnamen Eckbert waren in Niefern, Pforzheim und Stein begütert. Als weitere hochadelige Nachfolgegeschlechter sind im 12. Jahrhundert die jüngeren Grafen von Vaihingen aus dem Hause der Grafen von Calw und die Herren von Eberstein zu nennen. Aus den Oberhoheitsrechten der Staufer leitet sich der frühe Besitz des schwäbischen Herzogshauses und der rheinischen Pfalzgrafen ab, die wiederum im Heimsheimer Gebiet die Pfalzgrafen von Tübingen belehnten.

Nur im Nordosten des Kreisgebietes wuchs seit dem 12. Jahrhundert mit der Gründung des Zisterzienserklosters Maulbronn durch den Edelfreien Walter von Lomersheim (1138 zunächst in Eckenweiher bei Mühlacker angesiedelt) ein geschlossenes Herrschaftsgebiet heran, das nach der Verlegung nach Maulbronn 1147 durch die großzügigen Schenkungen seines Mitstifters, des Speyerer Bischofs Günther von Henneberg, durch Zuwendungen des Adels und später durch systematischen Zukauf von Gütern beträchtlichen Umfang erreichte9). Der Schwerpunkt des Besitzes lag um Maulbronn mit Knittlingen, Illingen, Ötisheim, Diefenbach, erstreckte sich aber auch südlich über Mühlacker hinaus nach Iptingen, Wiernsheim und Wimsheim. Die Schirmvogtei hatte sich zunächst Friedrich Barbarossa bei der Bestätigung der Neugründung in Maulbronn vorbehalten; sie ging 1255 an den Speyerer Bischof über, dem sie von den Herren von Enzberg bestritten wurde10). Zwischen 1361 und 1366 übertrug dann Karl IV. durch kaiserlichen Spruch den Pfalzgrafen bei Rhein den Klosterschutz; damit war den Pfalzgrafen bei ihren Bestrebungen nach der Südausdehnung ihres Territoriums die Gewinnung eines bedeutenden Stützpunktes gelungen, der in der Folgezeit zu heftigen Auseinandersetzungen führen sollte.

Im weiteren Bearbeitungsgebiet setzte sich nach und nach auch der niedere Adel durch, dem im Erbgang, durch Lehensvergabung, Tausch oder Kauf Herrschafts- und Besitzrechte zufielen. Die zunehmende Schwächung der Reichsgewalt und der allmähliche Niedergang der zunächst mit politischen Aufgaben betrauten hochadeligen Grafengeschlechter ermöglichte es den einstigen Dienstleuten und Lehnsmannen, in das entstehende Vakuum vorzudringen und vorwiegend kleinräumige Herrschaftsgebiete an sich zu bringen. Zu nennen sind hier vor allem die Herren von Dürrmenz und von Straubenhart, die Enzberg und Steinegg und die Mönsheim, später auch die Herren von Gemmingen.

Diese sehr kompliziert strukturierten Herrschaftsverhältnisse wichen erst im späteren Mittelalter klareren und einfacheren Bezügen, als die kräftig aufstrebenden Territorialmächte des Südwestens zunehmend an Boden gewannen. Im Betrachtungsgebiet gilt das einerseits für die Markgrafen von Baden, andererseits für die Grafen von Württemberg, nur mit Einschränkungen noch für die rheinischen Pfalzgrafen. Das Gebiet des Enzkreises lag gewissermaßen im Schnittpunkt der Interessenkreise aller drei Kräfte: von Norden her hatten die rheinischen Pfalzgrafen sich im Kraichgau festgesetzt und strebten nach weiterer Ausdehnung, von Westen her bemühten sich die badischen Markgrafen um Erweiterung ihres oberrheinischen Machtzentrums und von Südosten her waren die Grafen von Württemberg zielbewußt dabei, den Ausbau ihrer Landesherrschaft voranzutreiben.

[Druckseite XIII]Die Markgrafen von Baden hatten bereits nach 1220/27 den ersten Schritt zur systematischen Erweiterung ihres oberrheinischen Machtzentrums wagen können, als Pforzheim nach dem Tod des rheinischen Pfalzgrafen Konrad im Erbgang über dessen Tochter Agnes an die Gemahlin Irmengard des Markgrafen Hermann V. von Baden fiel11). Der Erwerb Pforzheims sicherte den Markgrafen einen wichtigen Stützpunkt für die Verbindung vom badischen Stammland zu den Besitzungen im mittleren Neckargebiet um Backnang (damals noch Grablege des badischen Hauses), Besigheim und Lauffen12). Von Pforzheim aus faßten sie Fuß in den umliegenden Dörfern, so in Remchingen (seit 1301) und Stein (seit 1309), den späteren Amtsorten der badischen Markgrafschaft. Weitere Besitzanteile fielen ihnen als Erben der Grafen von Eberstein zu, deren Kernbesitz im Nordschwarzwald allerdings außerhalb des Betrachtungsgebietes liegt.

Die Pfalzgrafen bei Rhein hatten ihre Südausdehnung mit dem Erwerb der Landvogtei im Elsaß und der Hälfte der Ortenauer Landvogtei unter Pfalzgraf Ruprecht III. (1398–1410, deutscher König als Ruprecht I. seit 1400) sozusagen präjudiziert. Mit dem zunehmenden Aufblühen der Residenzstadt Heidelberg nach Gründung der Universität 1386 entwickelte sich ein politisches und kulturelles Machtzentrum im Bereich des nördlichen Oberrheins, das zwangsläufig den Vorstoß nach Süden forderte; die Gewinnung der Schutzvogtei über Kloster Maulbronn und die Jahre der pfälzischen Vormachtstellung unter Kurfürst Friedrich I., dem Siegreichen (1451–76) schienen vorübergehend erfolgversprechend. In der Schlacht bei Seckenheim (1462) konnte Friedrich die gegen ihn verbündeten Fürsten Markgraf Karl I. von Baden, Graf Ulrich V. von Württemberg und Bischof Georg von Metz gefangennehmen13). Aber mit dem für die Pfalz unglücklichen Ausgang des Landshuter Erbfolgekriegs (1504) und dem Kölner Spruch von 1505 war das Bemühen um die Ausdehnung der pfälzischen Herrschaft endgültig gescheitert14). Zusammen mit der Schirmvogtei über Maulbronn gingen auch eine Reihe anderer Besitz- und Lehnsrechte an Württemberg über15).

Die württembergischen Grafen und späteren Herzöge waren bei der Ausdehnung ihres Territoriums im Bereich des heutigen Enzkreises ohnedies am meisten vom Erfolg begünstigt. Im beginnenden 14. Jahrhundert konnte Graf Eberhard I. (1279–1325) zunächst Neuenbürg erwerben (1315/20) und sich wenig später auch in Birkenfeld, unmittelbar vor den Toren von Pforzheim festsetzen (1322). Weiterer Erwerb von Besitzrechten in Dietlingen (1334) und Gräfenhausen (seit 1335) zeichnet bereits die zukünftige Entwicklung voraus: die Markgrafen von Baden hatten zwar in Pforzheim ihre feste Basis gewonnen, scheiterten aber in ihrem Bemühen um weitere Gebietsausdehnung vor allem an der konsolidierten Macht der Pfalzgrafen und späteren Kurfürsten bei Rhein, während die württembergischen Grafen und Herzöge – begünstigt durch lange Regierungszeiten und die Vermeidung von Erbteilungen – sich zunehmend in den Besitz weiterer Herrschaftsrechte bringen konnten. Bereits im ausgehenden 13. Jahrhundert waren die badischen Gebiete am Neckar (Backnang 1297) an Württemberg übergegangen; seit der Mitte des 14. Jahrhunderts gleicht die Lage Pforzheims mit den beiden Amtsorten Remchingen und Stein einer breiten Landbrücke badischen Gebietes, die sich von Karlsruhe aus östlich bis nach Niefern erstreckt, aber ringsum sozusagen von württembergischem Besitz eingekreist ist. Diese Situation hat sich im Grunde bis in die Neuzeit hinein nicht mehr wesentlich verändert und erst die Gründung des Landes Baden-Württemberg im Jahre 1952 hat die alten Grenzen aufgehoben16). Kondominate in einzelnen Orten (so in Birkenfeld, Dietlingen, Niebelsbach, Rudmersbach, Schwann) wurden 1528 durch einen Vergleich aufgelöst.

Die Konsolidierung der Territorialgewalten ging eindeutig zu Lasten des niederen Adels, der zwar versuchte, sich gegen die aufstrebenden Landesherren zur Wehr zu setzen, dabei aber keine dauernden Erfolge erringen konnte. Kriegerische Verwicklungen im Gefolge des Überfalls auf Graf Eberhard den Greiner von Württemberg in Wildbad im Jahre 1367 hatten die Auflösung der Schmalensteinischen und Straubenhartschen Herrschaft im Südwesten des Bearbeitungsgebietes (Straubenhart, Langenalb, Conweiler, Gräfenhausen) zur Folge, wobei zunächst Baden, auf die Dauer aber Württemberg die meisten [Druckseite XIV]Besitzrechte an sich brachte17). Im Kampf gegen die 1394 gegründete Rittergesellschaft der Schlegler unterstützten Baden und Pfalz im Interesse der gemeinsamen Sache Graf Eberhard von Württemberg und belagerten gemeinsam mit ihm die feste Stadt Heimsheim, um deren aufständische Stadtherren und die drei ‚Schleglerkönige’ (zwei Herren von Enzberg und Wolf von Stein) zu bezwingen; Heimsheim wurde fast völlig eingeäschert, die Schleglerkönige gefangengenommen. Der Bund löste sich bald darauf auf. Eine indirekte Folge dieses Aufstandes gegen die Territorialherren wurde allerdings die Konzentration einer niederadeligen Herrschaft im Südosten des Kreises, die unter badischer Oberhoheit nahezu 400 Jahre Bestand haben sollte: einer der Heimsheimer Ortsherren, Jakob von Stein, verkaufte 1407 seinen Anteil an der gebrandschatzten Stadt, Anteile an der Herrschaft Steinegg, Tiefenbronn, Lehningen und Mühlhausen an Dieter (V.) von Gemmingen; damit wurde die Familie von Gemmingen mit der sog. Hagenschießer Linie südlich von Pforzheim ansässig. Unter Dieter (VI.) gewannen die Gemmingen weitere Rechte hinzu (Neuhausen, Friolzheim). 1439 wurde das gesamte neuerworbene Gebiet der Gemmingen an Markgraf Jakob I. von Baden für 4200 fl veräußert, 1461 aber bereits von Markgraf Karl von Baden den Gemmingen als Erblehen wieder übereignet18). Der Verkauf des Jahres 1439 war vermutlich ein politisch begründeter Schachzug: Dieter von Gemmingen hatte sich in eine Fehde mit einem Zollern verwickelt, für den als sein Lehensherr Graf Ulrich V. von Württemberg Klage erhob, die schließlich den Gemminger zum Einlenken zwang, ihm aber auch die Anlehnung an die mit Württemberg rivalisierende Territorialmacht Baden geraten erscheinen lassen mochte. Tatsächlich blieb der Besitz der Gemmingen im Hagenschieß unter der Erblehenschaft der badischen Markgrafen bis in die Neuzeit hinein unangetastet erhalten, geteilt in die Linien Tiefenbronn, Steinegg und Mühlhausen. Die Orte waren dem Ritterkanton Neckar-Schwarzwald eingegliedert19).

Die bedeutende Besitzkonzentration des Klosters Maulbronn im Enzkreis dürfte als Ursache dafür anzusehen sein, daß andere geistliche Institutionen nur in bescheidenem Umfang Herrschafts- und Besitzrechte an sich bringen konnten. Kirchenrechtlich gehörte der Enzkreis zum Bistum Speyer, dessen Grundbesitz aber durch die Schenkungen Bischof Günthers von Henneberg an Maulbronn überging; indirekt blieb freilich durch die Orientierung Maulbronns nach Speyer das Klostergebiet noch unter dem Einfluß des Hochstifts. Die ebersteinischen Gründungen Kloster Frauenalb (Großkreis Karlsruhe) und Herrenalb (Landkreis Calw) waren mit Herrschafts- und Besitzrechten u. a. in Bilfingen und Ersingen, in Dietenhausen, Neulingen und Nußbaum ausgestattet, hatten aber auch noch anteilige Rechte an der Grundherrschaft und am Zehnten in einigen anderen Orten (Birkenfeld, Weiler, Rudmersbach). Kloster Hirsau (ebenfalls Landkreis Calw) besaß Kirchenpatronate in Friolzheim (davon abhängig die Tochterkirche Tiefenbronn) und in Ellmendingen (mit Weiler), war aber auch in Schellbronn an der Grundherrschaft beteiligt. Kleinere Rechte hatten auch Pforzheimer Klöster unter badischem Schirm erwerben können.

Die Einführung der Reformation folgte der Entwicklung in den beiden Territorialherrschaften Baden und Württemberg. Nach der Erbteilung der badischen Markgrafschaft 1535 war Pforzheim zunächst Residenz der Ernestinischen Linie und damit Hauptstadt der unteren Markgrafschaft geworden. Markgraf Karl II. (1553–77) führte in seinem Landesteil unter tatkräftiger Mitwirkung seines Kanzlers Martin Achtsynit das evangelische Bekenntnis ein. Im Herzogtum Württemberg leistete Herzog Ulrich seit 1534/35 der Reformation offen Vorschub, wurde aber durch den Ausgang des Schmalkaldischen Krieges und die Einführung des Interims zunächst an weiteren Aktivitäten gehindert, so daß auch im württembergischen Teil des Enzkreises die evangelische Lehre erst seit 1556 Eingang fand. Die reformatorischen Bemühungen Herzog Ulrichs waren so eng verflochten mit seinen politischen Zielen und seinem Bestreben um die Ausweitung der landesherrlichen Rechte, daß erst seinem Nachfolger Herzog Christoph (1550–68) eine durchgreifende kirchliche Neuordnung gelang. In Maulbronn und seinen Klosterorten war die Lehre Luthers ebenso wie in den badischen und württembergischen Herrschaften schon früh eingedrungen; Klosteraustritte sind seit 1525 nachzuweisen20). Die offizielle Verlegung des Konvents von Maulbronn nach Pairis datiert vom Jahre 1537, aber erst am 28. Februar 1558 wurde als erster evangelischer Abt Valentin Vannius (Wanner) investiert, nachdem der Herzog 1556 seine Klosterordnung erlassen hatte21). Maulbronn war von nun an wie die anderen württembergischen Männerklöster eine Prälatur, die Äbte waren in einer [Druckseite XV] Person Verwalter der Klostergüter und Vorsteher der Klosterschule, sie waren Landschaftsverordnete und Mitglieder des Kirchenrats22). An den Rechten und Einkünften der evangelischen Äbte änderte die neue Ordnung also vorerst kaum etwas, die Abgaben aller Güter flossen weiter nach Maulbronn und dienten der Bestreitung des Unterhalts für Klosterschüler und Präzeptoren; nur der Überschuß mußte nach Stuttgart abgeführt werden. Klösterliche Lebensformen und sogar klösterliche Tracht blieben noch lange erhalten; in Maulbronn überdauerte auch die gesamte Klosteranlage fast unversehrt. Alle beweglichen Güter, insbesondere den Kirchenschatz und die Urkunden hatte allerdings Abt Johannes IX. bereits 1534 auf seiner Flucht mit sich geführt, die von Maulbronn zunächst nach Speyer und weiter nach Lützel bei Basel führte und von der er nicht mehr in sein Kloster zurückkehrte.

Als einziges Herrschaftsgebiet im heutigen Enzkreis blieb der Bereich der Gemmingen im Hagenschieß von der Reformation unberührt. Tiefenbronn und die umliegenden Ortschaften hielten sich unter dem Einfluß ihrer Ortsherrschaft weiter an die Ausübung des katholischen Kultus.

Die kriegerischen Verwicklungen des 16. Jahrhunderts haben im Betrachtungsgebiet nur geringfügige Spuren hinterlassen. Der um 1525 ausbrechende Bauernaufstand führte zwar vom Zabergäu aus zu einem Einfall des Stocksberger Haufens in den nördlichen Teil des Kreisgebiets, insbesondere auch in Maulbronn, richtete aber keine größeren Schäden an. Nachhaltiger wirkte sich nach 1556 die durch die Landesherrschaften verordnete Purifizierung der Gotteshäuser im Sinne der evangelischen Lehre aus: Retabel, Glasgemälde und kirchliches Gerät wurden entfernt, Wandgemälde übertüncht. Der Verlust dürfte aber – verglichen mit anderen Bereichen – relativ gering sein, weil außer Maulbronn kein Kloster im Enzkreis lag – Pforzheim bleibt hier außer Betracht –, und in den wenigen Städten kaum bedeutendere Kirchenausstattungen vorhanden gewesen sein dürften.

Der Dreißigjährige Krieg, mit dessen Ende die Zeitgrenze der hier vorgelegten Edition nahezu zusammenfällt, hat das Gebiet des Enzkreises wiederholt berührt. Stark zu leiden hatten vor allem Pforzheim und Knittlingen, während Maulbronn zwar von wechselnden Besatzungen heimgesucht, von Zerstörungen und Brandschatzungen aber verschont wurde. 1629 erfolgte aufgrund des kaiserlichen Restitutionsediktes die Rekatholisierung des Klosters, das von Mönchen aus der Abtei Lützel neu besetzt wurde. Sie wurden zwischen 1632 und 1634 im Zuge der schwedischen Besatzung erneut aus dem Kloster vertrieben; auch nach der Rückführung 1634 war ihr Aufenthalt im Kloster nicht mehr von langer Dauer. Mit dem Westfälischen Frieden 1648 wurde Württemberg erneut und endgültig im Besitz des Klosters und seiner Güter bestätigt.

3. Die Inschriftenträger

Der Enzkreis ist – gemessen an seinem räumlichen Umfang – außerordentlich inschriftenreich23). Im vorliegenden Band werden 385 Inschriften veröffentlicht, von denen 308 im Original erhalten sind; der Anteil der verlorenen und nur in Kopialüberlieferung erhaltenen Inschriften ist mit einem Fünftel der Gesamtzahl relativ gering. Dieses Zahlenverhältnis entspricht aber der Beobachtung, daß ländlich orientierte Bearbeitungsgebiete mit kleinteiligen Herrschaftsverhältnissen nur in Ausnahmefällen systematische Sammler für die Zeugnisse ihrer Vergangenheit finden, während kulturelle Zentren schon im 17. und 18. Jahrhundert um deren Erhaltung, zumindestens in schriftlichen Aufzeichnungen, bemüht waren. Maulbronn hat solche Überlieferungen bewahrt; ihr Gewicht wird deutlich, wenn man das Zahlenverhältnis ohne die Maulbronner Inschriften betrachtet; als Anteil der kopial überlieferten Inschriften läßt sich dann nur noch etwas mehr als ein Siebtel errechnen.

Die Quellenzeugnisse des Bearbeitungsgebietes setzen erst (sicher zu datieren) mit dem beginnenden 13. Jahrhundert ein24). Die fränkisch-karolingische Herrschaft hat ebensowenig wie die folgenden Jahrhunderte Quellengut hinterlassen, weil es an den kulturellen Zentren – Städte, frühe Klostergründungen – fehlte, als deren Ausstrahlung Schriftlichkeit (in welcher Form auch immer) sich hätte dokumentieren können. Auch [Druckseite XVI] hier wieder ist die Situation in ähnlich strukturierten Bearbeitungsgebieten vergleichbar25). Nach der vorstehend gegebenen Skizzierung der historischen Entwicklung des Raumes ist einleuchtend, daß sich die inschriftlichen Quellen der späteren Jahrhunderte ganz auffallend auf zwei Schwerpunkte sehr verschiedenen Charakters konzentrieren: zum einen auf das Kloster Maulbronn mit 133 Inschriften (rund ein Drittel des Gesamtbestandes!), zum anderen auf die Herrschaft der Gemmingen im Hagenschieß mit 74 Inschriften. Damit vereinigen diese beiden Orte die Hälfte der gesamten Überlieferung auf sich; das berechtigt dazu, sie in ihren charakteristischen Gegebenheiten – soweit sie im Quellengut ihren Niederschlag gefunden haben – etwas näher zu untersuchen, um den Aussagewert der edierten Quellen herauszustellen.

Die Gründungsgeschichte des Zisterzienserklosters Maulbronn ist gut bezeugt: eine erste Niederlassung von Mönchen erfolgte 1138 auf dem Eigengut des Edelfreien Walter von Lomersheim in Eckenweiher bei Mühlacker. Der Ort erwies sich jedoch als ungeeignet, und 1147 wurde der Konvent nach Maulbronn auf Speyerer Grund und Boden verlegt; Bischof Günther von Henneberg leistete bei der Transferierung tatkräftige Unterstützung und gilt deshalb als zweiter Gründer des Klosters26). Rund 50 Jahre nach dieser Verlegung ist 1201 der Baubeginn der steinernen Klausurbauten an einer Lisenenbasis an der Westseite datiert (nr. 3), eine der ältesten Bauinschriften, die sich im Land Baden-Württemberg nachweisen lassen27). Seit dieser Zeit sind nahezu ununterbrochen inschriftliche Zeugnisse aus dem Klosterbereich überliefert. Sie sind zum überwiegenden Teil noch im Original erhalten (90 erhalten, 43 abschriftlich überliefert). Die Traditionspflege der evangelischen Klosterschule hat im 18. Jahrhundert mehrere umfangreiche Sammlungen von Abschriften und Abzeichnungen entstehen lassen, die auch die Texte der durch Baumaßnahmen im Kapitelsaal beseitigten und im Paradies der Klosterkirche durch Abtretung unleserlich gewordenen Grabplatten noch bewahrt haben28). Ein Vergleich mit dem inschriftlichen Quellenmaterial zeigt, daß Maulbronns Überlieferung außergewöhnlich reich ist: aus dem Zisterzienserkloster Schulpforta bei Naumburg sind 79 Inschriften nachweisbar, aus Kloster Ebrach im Landkreis Bamberg 80 Inschriften, aus Bronnbach im Taubertal 61, aus dem benachbarten Herrenalb insgesamt nur rund 4529).

Von den im Original erhaltenen oder in kopialer Überlieferung zu erfassenden Inschriften sind rund 50 als Bauinschriften zu klassifizieren. Sie sind an Gebäuden, Bauteilen oder an Ausstattungsgegenständen angebracht (Chorgestühl, Altäre, Altarbaldachin, Steinkruzifix). Bauten aus klösterlicher wie aus nachklösterlicher Zeit werden durch ihre Aussagen datiert, am Bau oder an der Ausstattung beteiligte Mönche, Konversen oder Laien werden namentlich genannt (nrr. 1, 19, 20, 21, 58, 122, 178). Die Namen der Äbte, die als Auftraggeber fungierten, lassen sich seit dem 15. Jahrhundert durch Inschriften belegen (nrr. 58, 70, 72, 78, 112, 122, 125, 152, 161, 171). Stifter von kirchlichen Ausstattungsgegenständen ließen sich mit Namen und Wappen verewigen (nrr. 151, 209) und in nachklösterlicher Zeit werden auch die Namen der für den Bau verantwortlichen weltlichen Klosterverwalter genannt (nrr. 247, 296, 357). Die Vogteirechte des Klosters sind in einer Inschrift am Tympanon und in einer Brunneninschrift mit Wappen dokumentiert (nrr. 15, 83), die veränderten Herrschaftsrechte nach der Reformation bezeugt die Bauinschrift am herzoglichen Jagdschloß im Klosterareal von 1588 (nr. 262). Gleichzeitig spiegeln diese Inschriften aber auch das geistige Leben im Kloster wider, sei es durch die Abfassung in leoninischen Distichen (nrr. 4, 58, 70) oder in den nur noch kopial überlieferten Schriftsteller-Zitaten, die den Wänden der Klosterräumlichkeiten aufgemalt waren; offenbar wurden mit diesen Ermahnungen zu frommer Betrachtung und Lesung nicht nur die klösterlichen Insassen, sondern auch noch die evangelischen Scholaren erbaut: für Hinweise auf Gregor von Nazianz und Bernhard von Clairvaux (nrr. 292, 293) läßt sich zwar mit einiger Sicherheit eine Entstehung in der ersten Hälfte des Jahrhunderts (oder früher?) annehmen, aber das Vergil-Zitat (nr. 294) kann ebensogut einem gelehrten Mönch wie einem evangelischen Präzeptor die Anregung zu seiner Anbringung verdanken. Eine erst in jüngster Zeit aufgedeckte Wandinschrift im Obergeschoß des herzoglichen Jagdschlosses (nr. 370) belegt durch die Beifügung des Datums 1630, daß die Tradition solchen Wandschmucks in evangelischer Zeit nicht abgerissen ist. [Druckseite XVII]Zahlenmäßig bilden die Grabinschriften die größte Gruppe in der Maulbronner Überlieferung; sie setzen bereits in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts ein. Da die Bestattung in den Klöstern nicht nur den Angehörigen der Mönchsgemeinschaft vorbehalten war, sondern auch Weltgeistlichen und Laien offen stand, lassen sich neben Äbten und Mönchen auch Speyerer Geistliche in hohen Ämtern und Würden nachweisen (nrr. 6, 8, 12, 37), Heidelberger Universitätsgelehrte (nrr. 52, 56) und auswärtige Geistliche, die das Begräbnis im Kloster begehrten (nrr. 55, 67). 1225 wurde das Begräbnisrecht im Kloster an Abt und Konvent übertragen, sie konnten frei (d. h. unter Berücksichtigung der Ordensstatuten) entscheiden, wer sein Grab im Kloster erhalten sollte30). Bestattungsorte waren die Klosterkirche – nach den Generalkapitelsstatuten des Ordens von 1152 den Königen, Königinnen, Erzbischöfen und Bischöfen vorbehalten31)–, der Kapitelsaal, der vorwiegend den Äbten des Klosters und den Stiftern als Grablege dienen sollte, der Kreuzgang und schließlich der sogenannte ‚Herrenkirchhof’ der Mönche, in Maulbronn hinter dem Chor gelegen. In der Klostervorhalle, dem Paradies, war offenbar keine Zuweisung an eine bestimmte Personengruppe vorgesehen. Die heutigen Standorte der Grabsteine entsprechen nicht mehr immer der früheren Ordnung, zahlreiche Steine wurden im Zuge baulicher Veränderungen an andere Plätze verlegt. Die handschriftliche Überlieferung läßt teilweise noch die alte Ordnung erkennen. Danach wurde in Maulbronn zumindestens in den ersten zwei Jahrhunderten des Klosterlebens die vorgeschriebene Ordnung beachtet: in der Klosterkirche sind nur die beiden Bildnisgrabsteine der Speyerer Bischöfe Günther und Ulrich im Chor nachzuweisen, beide erst rund hundert Jahre nach dem Tode der Bischöfe entstanden (nrr. 9, 11). Die zugehörigen Gruftplatten im Boden des Chores unter dem Triumphbogen ersetzten wohl im 15. Jahrhundert nach dem Umbau der Klosterkirche abgetretene Steine des 12. Jahrhunderts32). Im Kapitelsaal lassen sich neben 5 Abtsgrabsteinen zahlreiche Stiftergrabsteine nachweisen, darunter vor allem Speyerer Geistliche und zwei Frauen, ebenfalls aus Speyer (nrr. 6, 8, 12, 37; 10, 16). Kreuzgang und Paradies waren anscheinend die bevorzugten Grabstätten für Adlige der Umgebung, die sich durch Stiftungen um das Kloster verdient gemacht hatten. Der Herrenkirchhof war – seinem Namen entsprechend – die Begräbnisstätte der Mönche; die Steine waren offenbar alle gleichartig, sie trugen ein eingeritztes Kreuz und den Namen (nr. 23). Auch bei den Abtsgrabsteinen wurde die zisterziensische Regel beachtet, die äußerste Einfachheit und Verzicht auf figürlichen Schmuck gebot. Bis auf einen einzigen Stein des 14. Jahrhunderts (nr. 27) zeigen alle Abtsgrabsteine nur eine einfache Umschrift oder zeilenweise Schrift und einen eingeritzten Abtsstab (nrr. 7, 33, 36, 49, 60, 62, 74 u. ö.). Ähnliches gilt für die Grabsteine der Weltgeistlichen und adeligen Gönner: sie zeigen – bis auf drei Ausnahmen (nrr. 27, 36, 52) – keine figürlichen Darstellungen der Verstorbenen, sondern beschränken sich auf symbolische Darstellungen (Lilie, Leuchter), bei Adligen auf das Wappen. Auch ganz schmucklose Steine sind vorhanden, die nur die Namensbezeichnung tragen (nrr. 16, 82, 135).

Das Formular der Inschriften dagegen weicht von dieser vorgeschriebenen Schlichtheit in einem Punkte ab: wie bei den Bauinschriften wurden auch bei den Grabsteinen schon seit dem 13. Jahrhundert die Inschriften mit Vorliebe versifiziert, zumeist für die Äbte und Weltgeistlichen (nrr. 8, 9, 33, 60, 62, 67, 73, 74, 92, 106), aber auch gelegentlich für Laien (nrr. 10, 17, 45). Diese Praxis ist um so bemerkenswerter, als noch 1199 die Ordensstatuten das Abfassen von Versen als überflüssigen Luxus verdammt hatten33). Diese Eigentümlichkeit läßt Rückschlüsse auf das geistige Leben im Kloster zu, zumal sie in anderen Niederlassungen des Ordens (soweit die zugänglichen Überlieferungen einen Vergleich erlauben) weit weniger verbreitet war34). Die Tradition versifizierter Inschriften bricht nach der Mitte des 15. Jahrhunderts ganz plötzlich und unvermittelt ab. Aus ihrem Nachleben (und aus dem neu belebten Studium der Antike?) heraus scheint es verständlich, wenn 1602 in der nun evangelischen Klosterschule einem durch eine Katze zu Tode gekommenen Star ein Denkstein mit einem lateinischen Distichon gesetzt wurde (nr. 307). Die nachreformatorische Zeit hat keinen regelrechten Bruch im Leben des Klosters mit sich gebracht, das geht aus den inschriftlichen Quellen eindeutig hervor. Die Grabsteine der evangelischen Äbte sind zwar – der Zeit entsprechend – schmuckfreudiger, aber sie bleiben ohne Aufwand. Zum Abtsstab tritt das persönliche Wappen hinzu (nr. 273), später erscheint auch das Wappen allein in Relief (nrr. 335, 361). Die weltlichen Verwalter, die Präzeptoren und Klosterschüler erhielten wie ihre Angehörigen einfache Schriftplatten (nrr. 243, 246, 250, 260, 267, 285, 313, 325), von denen sich wiederum die Grabsteine der Mönche der Restaurationszeit [Druckseite XVIII] allenfalls durch ein eingeritztes Emblem (Kelch mit Hostie) unterscheiden (nrr. 373, 374, 377, 378, 379, 380). Epitaphien lassen sich nur in drei Fällen sicher belegen: zwei wurden für Klosterschüler gestiftet (nrr. 261, 285), ein drittes, offenbar ein hölzernes Bildepitaph, galt dem evangelischen Abt Michael Volz (nr. 362). In zwei Fällen sind (vielleicht zurückgehend auf Verfügungen aus vorreformatorischer Zeit?) Angehörige des Adels noch nach der Reformation im Kloster bestattet worden (nrr. 235, 241). Während des Dreißigjährigen Krieges fanden zwei Angehörige der kaiserlichen Truppen ihre Grabstätte in der Klosterkirche (nrr. 381, 382).

Von besonderer Aussagekraft für die Geschichte des Klosters ist der Komplex der ‚Stifterdenkmäler’ in seiner Gesamtheit, auf den hier nur kurz hingewiesen werden soll35). Die auffallende Häufung von Denkmälern für Bischof Günther von Speyer (nrr. 11, 75, 80), seinen Nachfolger Bischof Ulrich (nrr. 9, 76) und den Gründer Walter von Lomersheim (nrr. 79, 81), die Beischriften des Wandgemäldes im Querhaus der Klosterkirche (nr. 58) und die ‚Fundationstafel’ aus dem Jahre 1450 (nr. 78) bezeugen eine bemerkenswerte Pflege historischer Überlieferung. Solche Traditionspflege ist auch für andere Klöster nachweisbar36), aber in ihrer Intensität scheint sie in Maulbronn außergewöhnlich zu sein. Die vielfältigen Formen sind zu erklären aus den Wünschen des jeweils auftraggebenden Abtes und seinen Intentionen, sicher aber auch bestimmt durch den wechselnden Kreis der Adressaten, den die Anschauung der Denkmäler erreichen sollte.

Völlig anders, aber nicht weniger charakteristisch stellt sich die Tiefenbronner Inschriftenüberlieferung dar. Die Entstehungsgeschichte der im Jahre 1347 erstmals genannten Kapelle mit dem Patrozinium der Gottesmutter Maria ist noch immer nicht hinreichend geklärt37). Sie war der Pfarrkirche von Friolzheim inkorporiert und stand damit unter dem Patronat des Klosters Hirsau, bis sie 1455 von der Mutterkirche gelöst und zur selbständigen Pfarrkirche erhoben wurde38). Der jetzige Kirchenbau geht auf die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts zurück, mithin in die Zeit, als noch die Herren von Stein in Tiefenbronn die Ortsherrschaft besaßen. Ein in Zweitverwendung am Bau eingesetzter Stein mit ihrem Wappen spricht für die Baubeteiligung des Geschlechtes. Grabsteine der Herren von Stein sind nicht erhalten und auch bei den umfangreichen Arbeiten der letzten Jahre im Bereich der Kirche nicht gefunden worden. Offenbar bevorzugten sie als Grablege die Pfarrkirche des benachbarten Heimsheim (nrr. 24, 30, 42). Trotzdem muß die Kapelle Tiefenbronn auch unter den von Stein schon eine gewisse überörtliche Bedeutung gehabt haben, da anders der großzügige Bau kaum zu erklären ist. Die zum größten Teil noch erhaltenen Glasmalereien mit Stifterscheiben Graf Eberhards von Württemberg (1344–1392) und Markgraf Rudolfs VI. von Baden (1344–1372) gelten als Stiftung der beiden Fürsten nach Beendigung der württembergisch-ebersteinischen Fehde und dem Abschluß des ‚Ewigen Friedens’ von 137039). Um 1430 wurde die Kirche mit Wandgemälden ausgestattet; eine Szene (Christus als Weltenrichter) konnte in jüngster Zeit freigelegt werden (nr. 63).

Die älteste datierte Inschrift aus der Tiefenbronner Kirche ist die mit dem Namen des Malers Lucas Moser aus Weil der Stadt verbundene und viel diskutierte Beschriftung des Retabels des Maria-Magdalenen-Altars aus dem Jahre 1432 (nr. 65). Bei den Diskussionen um die Echtheit der Inschriften wurde die Diskrepanz zwischen der Entstehungszeit (Ortsherrschaft der Gemmingen!) und den an der Predella angebrachten Wappen Stein und Maiser von Berg als gewichtiges Argument ins Feld geführt40). Im Zusammenhang mit den Stifterscheiben Württemberg und Baden und der doch außergewöhnlichen Ausstattung der Kapelle ist aber eine Stiftung des Altars durch die Herren von Stein – vielleicht noch auf eine frühere Verpflichtung zurückgehend und erst verspätet eingelöst? – keineswegs unmöglich41).

[Druckseite XIX] Die nächsten Belege aus der Tiefenbronner Kirche führen in die Zeit nach ihrer Erhebung zur Pfarrkirche 1455: im Jahr 1463 wird eine Sakristei durch Balthasar von Horrheim angebaut (nr. 94); damit in Zusammenhang steht die Stiftung eines großen Sakristeischrankes (1464: nr. 95). Für 1469 ist die Aufrichtung des Hochaltars durch seine Inschrift bezeugt (nr. 100). Durch die Wappen sind die beteiligten Stifter ausgewiesen. Aus der gleichen Zeit sind auch die ersten Grabsteine von Geistlichen der neuen Pfarrkirche erhalten (1460, 1468: nrr. 90, 97), darunter der eines Kaplans am St. Georgenaltar42).

Mit dem Jahr 1478 setzt die Reihe der Gemmingenschen Grabsteine und Epitaphien ein43). Die jetzt an den Wänden der Kirche aufgerichteten Steine mit eingeritzten oder in flachem Relief herausgearbeiteten Wappen und eingemeißelten Umschriften waren früher alle im Boden als Gruftplatten verlegt; sie wurden teilweise schon 1783 bei einer Kirchenrenovierung aufgenommen. Die Denkmäler mit vollplastischen Figuren und die Epitaphien waren für die Aufstellung an den Wänden gearbeitet. Schon für Diether VI. von Gemmingen und seine Ehefrau Agnes von Sickingen ist eine Sandsteinplatte mit erhabenen Wappenschilden erhalten, die als Epitaph anzusprechen ist (nr. 110); sie trägt eine lateinische Inschrift, während die deutschen Inschriften von den Grabsteinen der Eheleute (nrr. 105, 116) nur aus kopialer Überlieferung bekannt sind. Ein noch als Fragment erkennbares Votivbild neben dem Triumphbogen im Chor der Kirche läßt sich ebenfalls mit dem Ehepaar in Verbindung bringen (nr. 116a); es nennt in der Beischrift den Todestag der Ehefrau. Ein Grabstein und ein Epitaph mit der fast vollplastischen Figur des Ritters sind für den 1518 verstorbenen Bernhard von Gemmingen erhalten (nrr. 173, 174). Das Epitaph war offenbar unmittelbar neben der im Boden verlegten Gruftplatte aufgerichtet worden44). Für den 1586 verstorbenen Dietrich IX. von Gemmingen ist die Überlieferung von drei Denkmälern – zwei Wappenplatten und ein figürliches Epitaph – bemerkenswert (nrr. 253, 254, 255); hier kann die zweite Wappengrabplatte, die etwas aufwendiger in der Ausführung ist als die erste, nur dadurch erklärt werden, daß sie bis zur Anfertigung des figürlichen Epitaphs (nach 1601, gemeinsam mit dem Epitaph für Wolf Dietrich von Gemmingen nr. 301) vorübergehend als Denkmal mit Epitaphcharakter aufgerichtet war. Für die Ehefrauen der Gemmingen sind figürliche Epitaphien in der Tiefenbronner Kirche nicht erhalten und vermutlich auch niemals aufgestellt worden; die entsprechenden Grabplatten zeigen mehrfach das Bild der Verstorbenen in flachem Relief mit Eckwappen und Umschrift oder mehrzeiliger Grabschrift im unteren Drittel der Platte (nrr. 221, 227, 240, 242). Unvollständigkeit der Überlieferung ist kaum anzunehmen.

Im Pfarrhaus von Tiefenbronn sind noch die Reste eines Bildepitaphs für Christoph von Neuneck († 1567) und seine Ehefrau Ursula von Wallstein († 1613: nr. 326) vorhanden; beider Tochter war mit Wolf Dietrich von Gemmingen vermählt. Die Inschriften dieses Bildepitaphs sind verloren, die Darstellung des Ehemannes mit 4 Söhnen und der Ehefrau mit 3 Töchtern ist nur durch die Wappen zu identifizieren45). Früherer Standort war der Chor der Pfarrkirche (Eingang zur Sakristeitreppe). Damit ist bezeugt, daß Bildepitaphien in Tiefenbronn bekannt waren; möglicherweise sind diese aus vergänglichem Material gefertigten Denkmäler für Familienangehörige der Gemmingen zerstört worden oder bei Kirchenrestaurationen beseitigt worden. In Mühlhausen wurde ein Doppelepitaph für das 1566 verstorbene Ehepaar Hans Dietrich von Gemmingen und Magdalena Muntprat von Spiegelberg errichtet (nr. 230), in Neuhausen ein ähnliches Denkmal für Johann Pleickard von Gemmingen und Maria von Freyberg (1603: nr. 309). In Tiefenbronn ist nur – allerdings in sehr ruinösem Zustand – ein Epitaph für Johann Conrad von Gemmingen und Margaretha von Stein († 1627 bzw. 1636) erhalten (nr. 376). Unter dem Kruzifix stand neben einer Marienfigur die der Margaretha von Stein als Stifterin des Epitaphs.

Mehrere Kindergrabsteine in Tiefenbronn stammen aus der Wende des 16. zum 17. Jahrhundert; sie sind in kleinen Abmessungen gehalten und dürften in der gleichen Werkstatt entstanden sein (nrr. 266, 272, 297, 310) entsprechen drei Kindergrabsteine, die 1979 bei der Renovierung der Kirche von Neuhausen aufgefunden wurden (nrr. 328, 344, 345).

Bei einer ganzen Reihe der Tiefenbronner Grabsteine wurden die abgetretenen Schriften zu unbekannter Zeit erneuert; die Texte waren in der Chronik des Reinhard von Gemmingen oder in anderen handschriftlichen [Druckseite XX] Aufzeichnungen überliefert46). Die Schrift folgt nicht immer den originalen Linien, sie hält sich auch nicht in allen Fällen an den genauen Wortlaut (nrr. 227, 242, 264, 270, 300, 365). Als Zeugnis der genealogischen Interessen der Familie bleibt dieses Bemühen um die inschriftlichen Quellen zur Familiengeschichte erwähnenswert, selbst wenn seine Resultate heute fragwürdig erscheinen müssen47).

Von den in der Tiefenbronner Kirche noch vorhandenen Vasa sacra lassen sich die große Turmmonstranz aus Weißsilber (nr. 148) und ein silbernes Rauchfaß (nr. 190) mit der Familie Gemmingen in Verbindung bringen. Die Monstranz – nach stilistischem Befund als Augsburger Arbeit um 1500 anzusprechen – wird in archivalischen Quellen des 17. Jahrhunderts (Speyerer Visitationsprotokoll) als Stiftung eines Eichstätter Bischofs aus dem Geschlecht der Gemmingen bezeichnet48). Die frühere Annahme, dieser Stifter müsse der Mainzer Erzbischof Uriel von Gemmingen sein, wurde inzwischen aufgegeben49). Als Stifter kommt nur Johann Conrad von Gemmingen, seit 1595 Fürstbischof von Eichstätt, in Betracht. Er war vor seiner Ernennung zum Fürstbischof Domdekan von Augsburg, wo eine Erwerbung der Monstranz aus ehemaligem Kirchenbesitz leicht denkbar ist. Als Sohn Dietrichs IX. von Gemmingen und der Leia von Schellenberg hatte er zu seiner Heimatgemeinde Tiefenbronn enge Beziehungen. Das silberne Rauchfaß, um 1520/30 entstanden, ist durch die eingravierten Wappen am oberen Fries der Feuerschale als Stiftung der Eheleute Dietrich VIII. von Gemmingen und Katharina von Neuhausen gesichert.

Verglichen mit diesen beiden Überlieferungsschwerpunkten in Maulbronn und Tiefenbronn (mit Mühlhausen und Neuhausen) ist die Funddichte der inschriftlichen Quellenzeugnisse eher als punktuell zu charakterisieren, obwohl sich unter den 308 erhaltenen Inschriftträgern rund 6o Erstveröffentlichungen (ohne Fragmente) finden. Von den 28 Gemeinden des Enzkreises haben nur 12 mehr als 5 Inschriften aus dem Mittelalter oder der frühen Neuzeit noch bewahren können. Dabei ist aber der ursprüngliche Bestand sicher weitaus höher gewesen. Heimsheim ist – gemessen an seiner historischen Tradition – mit 3 verlorenen Inschriften auffallend schlecht belegt; hier haben vielleicht schon die Zerstörungen während des Schleglerkrieges, aber auch Brandkatastrophen des 17. und 19. Jahrhunderts wahrscheinlich viele Zeugnisse vernichtet. In Remchingen, dem ehemaligen badischen Amtsort, sind alle 9 Grabsteine aus der abgetragenen Kirche (und das Kircheninventar?) verschwunden. Ein heute noch erhaltener und ‚ortsfremd’ aufgestellter Stein stammt aus Wössingen (Großkreis Karlsruhe), wurde aber der Vollständigkeit halber hier nochmals publiziert (nr. 40). Aus Stein sind noch 8 Inschriften erhalten, während die Überlieferung von Königsbach mit 19 Inschriften (17 erhalten, 2, verloren) beträchtlich reicher erscheint. Hier fallen die Bauinschriften der Venningen am Schloß und die Grabdenkmäler des Geschlechts ins Gewicht, während Kirchenausstattungsstücke aus vergänglicherem Material vielleicht einem Brand im 17. Jahrhundert zum Opfer gefallen sind. Niefern ist mit 21 Inschriften (19 erhalten, 3 verloren) in ähnlicher Größenordnung zu belegen. Das spätgotische Gotteshaus hat noch reiche Wandmalereien mit Beischriften bewahrt. Von der Ausstattung haben sich im Badischen Landesmuseum Karlsruhe die Predella des Hochaltars und Fragmente eines spätgotischen Sakristeischranks erhalten (nrr. 146, 147). Bemerkenswert ist der Bestand der heutigen Stadt Mühlacker: die Überlieferung der ehemals selbständigen Orte Großglattbach (7 Inschriften), Lienzingen (7 Inschriften), Lomersheim (5 Inschriften) und Mühlhausen (6 Inschriften) bleibt jeweils nur geringfügig hinter der von Mühlacker-Dürrmenz zurück (8 Inschriften), die sich auf Dürrmenz und Sammlungsstücke im Heimatmuseum Mühlacker verteilt; unter den letzteren sind der ‚Herzogstein’ aus dem Jahre 1604 (nr. 311) und ein Fragment einer früheren Wandvertäfelung mit einem wörtlichen Seneca-Zitat (nr. 168) besonders beachtenswert. Neuenbürg hat 10 erhaltene Inschriften überliefert, darunter aber nur 3 aus dem 15. Jahrhundert; alle anderen stammen aus dem Beginn des 17. Jahrhunderts. Die mittelalterliche Burg ist nur als Ruine erhalten, das Schloß des 16. Jahrhunderts stark verändert. Die Stadtkirche wurde 1789 durch einen Neubau ersetzt. Die Gemeinden Gräfenhausen (6 erhaltene Inschriften), Mönsheim (6 erhaltene Inschriften) und Weiler (4 erhaltene Inschriften) überliefern nur Einzelfunde.

[Druckseite XXI] Auffallend ist der sehr geringe Bestand des Enzkreises an älteren Glocken. In Maulbronn ist zwar die kleinste und älteste Glocke des Conrad von Fulda noch erhalten (nr. 4), zwei andere wurden 1832 umgegossen; ihre Inschriften sind aus der nicht-originalen Überlieferung bekannt (nrr. 70, 157). Außerdem sind nur noch in Eisingen (nr. 124), in Schützingen (nr. 155), in Friolzheim (nr. 165) und in Ersingen (nr. 340) Glocken aus den umliegenden Werkstätten in Speyer, Heilbronn und Durlach erhalten. Gerade diese sehr lückenhafte Überlieferung läßt mit einiger Wahrscheinlichkeit auch Schlüsse auf das Schicksal anderer Inschriftenträger zu. Umbau und Neuausstattung vieler Gotteshäuser im Bearbeitungsgebiet im 18. und 19. Jahrhundert haben den Denkmälerbestand – soweit er nicht ortsfest war wie etwa Bauinschriften – stark dezimiert. Von den alten Adelssitzen wurden die Schlösser in Bauschlott, Mönsheim, Schwann, Steinegg, Sternenfels und Weiler weitgehend abgetragen oder durch Neubauten ersetzt. Gelegentliche Funde im Zusammenhang mit Kirchenrenovationen in jüngster Zeit bestätigen diese Vermutungen; bei durchgreifenden Erneuerungen und Umgestaltungen der Innenräume konnten mehrfach bislang vermauerte oder durch festeingebautes Gestühl verdeckte Inschriften wieder freigelegt werden. Mit Sicherheit kann auch im Enzkreis noch an einigen Orten mit Neufunden gerechnet werden50).

4. Die Quellen der nicht-originalen Überlieferung

Wie bei allen bisher bearbeiteten Bereichen mit vergleichbarer historischer Struktur kann man auch bei dem hier vorgelegten Band nicht auf eine systematische handschriftliche oder gedruckte Quelle mit Inschriftenüberlieferungen zurückgreifen. Ländliche Gebiete ohne nennenswerte kulturelle Schwerpunkte bieten wenig Anreiz für derartige Sammlungen51). Kirchenbücher aus älterer Zeit sind nicht überliefert. Eine Ausnahme bilden auch hier wieder die Schwerpunkte Maulbronn und Tiefenbronn. Hier bewirkten die Pflege historischer Tradition und genealogischer Interessen die Anlage chronikalischer Aufzeichnungen mit wörtlicher Übernahme von inschriftlichen Quellen und spezieller Sammelbände mit Zeichnungen.

a) Monumenta Maulbronnensia. Geschichtliches nebst Abtsliste, Grabmälern und Inschriften. Cod. hist. 2° 311 Württembergische Landesbibliothek Stuttgart. Die Papierhandschrift mit 141 gez. Blättern übernimmt die geschichtlichen Nachrichten aus der Chronik des Caspar Bruschius nach einem Druck von 158252). Die Abtslisten und die Abschriften und Zeichnungen der Inschriftträger wurden von Eberhard Friedrich Jenisch, einem Alumnen der Klosterschule zusammengetragen; Jenisch wurde 1752 als Sohn des Pfarrers von Kayh geboren und trat 1768 von Denkendorf nach Maulbronn über. Die Handschrift entstand 1769.

b) Monumenta monasterii Mulifontani. Ältere Epitaphia welche sich in der Closters-Kirch, dem Paradieß, dem Kreutzgang, dem Flagellatorio und inneren Kirchhof, wie auch im Prelatur-Garten befinden und meistentheils auf dem Boden liegen. Nebst allen denen darauf gehauenen Figuren und Wappen. Cod. hist. 4° 56 Württembergische Landesbibliothek Stuttgart. Die Papierhandschrift mit 252 gez. Seiten ist speziell den Inschriften gewidmet. Sie verzeichnet zunächst die Stifterdenkmäler, danach die Grabsteine der Äbte und Wohltäter und bringt auch alle Grabsteine, auf denen nur die Wappen noch kenntlich waren. Am Schluß auf p. 197 überliefert sie ‚Neuere Epitaphia’ (bis 1753), die Beischriften zu den Wandgemälden in der Klosterkirche, die Inschrift der Stiftertafel, Bau- und Glockeninschriften.

c) Monumenta monasterii Mulifontani. Unter dem gleichen Titel wie die vorhergehende Handschrift ist ein zweiter Sammelband mit 129 Blättern in der Ephoratsregistratur in Maulbronn erhalten (ohne Signatur). Er entspricht in der Anlage dem vorhergehenden, hält die gleiche Reihenfolge ein und ist das Konzept-Exemplar für die jetzt in Stuttgart befindliche Handschrift. Beide Handschriften stammen ebenfalls aus der Feder von Jenisch; das Konzept-Exemplar entstand 1769, die Reinschrift wurde bis 1774 fortgeführt bzw. nachgetragen (Zitiert: Jenisch, Jenisch II)53).

d) Epitaphia im Closter Maulbronn. Cod. hist. 4° 217 Württembergische Landesbibliothek Stuttgart. 18 gez. Blätter. Auf dem vorletzten Blatt nennt sich als Verfasser C. F. Jaeger, der die Handschrift 1767 zusammenstellte. [Druckseite XXII]

f) ‚Usus ordinis fratrum Cisterciensium in Bebenhusen’ Cod. Guelf. 76.8 Aug. der Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel. In einem Anhang dieser Handschrift, der zwischen 1595 und 1608 zu datieren ist, sind die Inschriften der Grabsteine, der Wandgemälde-Beischriften und der Stiftungstafel überliefert54). Ob es sich um eine in Maulbronn entstandene Abschrift handelt, die dem Codex aus Bebenhausen angebunden wurde, läßt sich nicht klären. Die Handschrift überliefert singulär eine verlorene Inschrift (nr. 43) und hat an einigen Stellen abweichende Lesarten.

g) Der ‚Thesaurus Palatinus’ des Johann Franz Capellini, Reichsfreiherr von Wickenburg gen. Stechinelli, zwischen 1744 und 1751 entstanden und heute im Bestand des Geheimen Hausarchivs im Hauptstaatsarchiv München verwahrt, verzeichnet im zweiten Band einige Abschriften von Maulbronner Grabsteinen, die aber weitgehend den Abschriften in Cod. hist. 2° 311 entsprechen; danach ist anzunehmen, daß Jenisch für seine Sammelhandschrift eine in Maulbronn vorhandene Aufzeichnung benutzt hat, aus der auch Wickenburg seine Texte übernahm, während Jenisch das spezielle Denkmälerbuch weitgehend neu erarbeitete55).

Weniger gewichtig ist die nicht-originale Überlieferung für die Gemmingensche Herrschaft im Hagen-schieß. Sie verdankt ihr Entstehen den genealogisch-historiographischen Interessen ihrer Angehörigen. Hier ist vor allem die Arbeit des Reinhard von Gemmingen (1576–1635) zu nennen, die unter dem Titel ‚Gemmingischer Stammbaum, das ist: Neun Bücher von dem uralten Adelichen ... Geschlecht derer von Gemmingen’ 1630 oder 1631 abgeschlossen wurde56). Das Original befindet sich im Privatbesitz der Familie von Gemmingen, mehrere Abschriften des 18. und 19. Jahrhunderts besitzen die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart, das Generallandesarchiv in Karlsruhe und die Universitätsbibliothek in Heidelberg57). Die inschriftlichen Quellen sind jeweils bei den einzelnen Linien des Hauses ausgewertet, häufig mit dem originalen Wortlaut zitiert, mitunter auch nur dem Inhalt nach wiedergegeben.

Sehr präzise und wirklichkeitsgetreu hat im 19. Jahrhundert Eduard von Gemmingen in seinem 1861 abgeschlossenen ‚Denkmalheft’ (Band 1) die Inschriften von Tiefenbronn, Mühlhausen und Neuhausen abgezeichnet58). In einem Beiblatt hat der Verfasser die Tiefenbronner Denkmäler ausführlich charakterisiert: ‚Die Grabsteine in der Kirche zu Tiefenbronn sind größtentheils früher auf dem Boden gelegen und von Franz Dietrich v(on) G(emmingen) 1783 bey der Kirchen Restauration an die Wand gestellt worden. Auffallend ist, daß mehrere darunter 2. ja sogar 3. verschiedene Grabmale einer und derselben Person sind und daß viele nicht wörtlich übereinstimmen mit einem nach meiner Aufnahme aufgefundenen alten Verzeichniß von 1704–12. Notorisch ist, daß einige bey der früheren Restauration der Kirche verdorben wurden und die vorhandenen sind theils schlecht, namentlich mit Schreibfehlern gefertigt welche ich grundsätzlich beybehielt und mit anderer Dinte in der Zeichnung verbessern werde, theils sind einige abgewittert und vertreten. An solchen Stellen ist Zeichnung und Schrift von mir unterblieben und wird auch mit anderer Dinte nachgetragen werden, sofern dieß thunlich ist. Auf einige ausgetretene Stellen sind beliebige Stellen aus einem Gesangbuch geschrieben. Diese blieben natürlich auch leer. Andere waren mehrfach übertüncht und neue schwarze Schrift darüber geschmiert, so daß ich um sicher zu gehen überall mit dem Grabstichel untersuchen mußte. Auf nr. 24 fehlen mehrere Wappen. Der Stein ist grober Sandstein, die Wappen sind von Alabaster und die fehlenden herausgefallen und zertrümmert. Da ich eigentlich nicht zeichnen kann, scheute ich anfangs vor der Aufgabe zurück, die Zeichnungen ganz zu liefern und wollte mich nur auf die Inschrift und Angabe der Wappen beschränken. Da ich aber bald einsah, wie unzulänglich diese Arbeit werden müßte entschloß ich mich die Aufgabe zu lösen so gut ich konnte. Für historische Treue garantiere ich; die Schönheit der Ausführung ist am Ende weniger wichtig und die Nachkommen mögen den guten Willen für das Werk ansehen’59).

Die hier geäußerte Bescheidenheit des Eduard von Gemmingen hinsichtlich seiner Fähigkeiten ist nicht [Druckseite XXIII] ganz berechtigt; künstlerische Ausführung war nicht beabsichtigt und die Genauigkeit der Zeichnungen in der Wiedergabe von Wappen und Inschriften erfüllt alle Ansprüche, die zu erwarten sind. Die Arbeit scheint nicht ganz zu Ende gekommen zu sein, denn der Verfasser bemerkt selbst: ‚Es fehlen noch einige Grabmale aus der Kirche zu Neuhausen, welche zwar aufgenommen, aber noch nicht ins Reine gezeichnet sind. Ferner sind einige zerstreute Steine von Kirchen und Schlößern und von außen, welche von historischem Werth sind’.

Die nicht-originale Überlieferung für das übrige Bearbeitungsgebiet ist auf Zufallsfunde beschränkt. Die Grabsteine der 1785 abgetragenen Kirche von Remchingen waren 1743 anläßlich einer Kirchenvisitation mit ihren Inschriften verzeichnet worden; diese Abschrift blieb erhalten, während die Denkmäler selbst verschollen sind60). Die historiographischen Werke des 17. und 18. Jahrhunderts für die Markgrafschaft Baden bzw. das Herzogtum Württemberg haben nur dann auf Inschriften als Quelle ihrer Darstellung zurückgegriffen, wenn sie in unmittelbarer Beziehung zur Geschichte des regierenden Fürstenhauses standen, dessen Interessen die Darstellung dienlich sein sollte. Das in dieser Sicht ‚randständige’ Gebiet des Enzkreises konnte kaum ergiebige Funde versprechen. Ausnahmen, wie etwa die Aufnahme der Bauinschriften des badischen Kanzlers Martin Achtsynit an der Niefernburg in die Geschichte der badischen Markgrafschaft von Sachs, können diese Beobachtung nur unterstützen61).

5. Die Schriftformen

Frühe Majuskelschriften

Im Kloster Maulbronn ist eine der bis zum Hochmittelalter noch seltenen datierten Bauinschriften an einer Lisenenbasis der Westseite des steinernen Klausurgebäudes eingemeißelt; sie bezeichnet den Baubeginn mit dem Jahre 1201 (nr. 3). Schriftgeschichtlich ist sie bemerkenswert, weil sie den Übergang von der romanischen Majuskelschrift zur späteren ausgebildeten gotischen Majuskel deutlich erkennen läßt62). Die Inschrift ist sehr feinstrichig ausgehauen, ihre Buchstaben sind schmal und gestreckt. Sie orientieren sich am Alphabet der Kapitalis, ohne deren klassische Formen anzustreben. A hat einen langen Deckstrich mit zwei abschließenden Querstrichen und ist einmal bereits in einer Form ausgehauen, die zum halbunzialen A überleitet: die linke Haste ist gewellt und leicht ausgebaucht, ihr Ende schneckenförmig eingerollt. Das M hat die unziale Form mit dem links geschlossenen Bogen, N ist einmal der Kapitalis entnommen, das folgende N dagegen der Unzialis. Bei M, N und R sind die Enden der Hasten eingerollt, fast alle Buchstaben haben Serifen an den Enden oder an dem Winkel, den zwei aufeinandertreffende Hasten bilden. Ausgehend von dieser datierten Inschrift läßt sich auch die Nachzeichnung der Inschrift am romanischen Portal der ehemaligen Wallfahrtskirche in Bilfingen (nr. 2) beurteilen: sie zeigt eine ganz ähnliche Feinstrichigkeit der Schrift und gibt vergleichbare Serifen an den Hasten von M und N wieder. Alle Buchstaben haben Kapitalis-Charakter; das berechtigt dazu – soweit eine Nachzeichnung als verläßliche Grundlage angesehen werden darf – die Inschrift noch ins 12. Jahrhundert zu datieren.

nr. 2 Bilfingen

Die Inschrift der Maulbronner Glocke des Conrad von Fulda ist ebenfalls noch als romanische Majuskel anzusprechen (nr. 4). Die Buchstaben sind in zwei Zeilen untereinander in den Mantel eingeschnitten, sie folgen (mit Ausnahme von D und E) immer dem Alphabet der Kapitalis, haben breite Sporenansätze und gelegentlich Doppelstriche. Der Gedenkstein für Bischof Ulrich von Speyer in Maulbronn (nr. 9) steht ebenfalls noch in der Tradition der romanischen Majuskel; die Schrift ist feinstrichig ausgeführt, die Tendenz zur Flächigkeit der Einzelbuchstaben ist aber bereits deutlich erkennbar. Das C ist einmal durch einen vorderen Abschlußstrich geschlossen. Als neue Unzialbuchstaben treten E, T und U (je einmal) auf. Die Aufschwellung der Bögen bei C, (unzialem) N, O, P und S und der Hastenenden bei E, H. I und V verraten die neu eindringenden Stilelemente. Im Ganzen wirkt die Schrift noch sehr linear. Dabei zeigt eine genaue Betrachtung Ungleichheit in den einzelnen Wörtern. Die Beschriftung der rechten Leiste verwendet keinen einzigen unzialen Buchstaben. Möglicherweise waren zwei verschiedene Steinmetzen an der Arbeit beteiligt.

[Druckseite XXIV]

Die gotische Majuskel

Im Verlauf des 13. Jahrhunderts geht die Entwicklung der Monumentalschrift deutlich zur ausgebildeten gotischen Majuskel weiter. Sie ist im Bearbeitungsgebiet mit 24 erhaltenen Beispielen bis zum Ende des 14. Jahrhunderts gut zu belegen, obwohl in Maulbronn gerade die ältesten Grabsteine aus dem Kapitelsaal (insgesamt 10) bei Baumaßnahmen verloren gingen, die nachweislich in gotischer Majuskel beschriftet waren. Das starke Gewicht der Maulbronner Überlieferung im Hinblick auf die Geschichte der Monumentalschrift verdeutlicht ein Vergleich mit der Überlieferung des benachbarten Bearbeitungsgebietes: im Großkreis Karlsruhe setzt die Überlieferung datierter Inschriften erst mit 1358 ein, die gotische Majuskel ist nur mit 9 Beispielen zu belegen63). Die günstige Überlieferungslage erlaubt einen Überblick über die verschiedenen Formen dieser Schriftart.

nr. 3 Maulbronn

nr. 9 Maulbronn

nr. 11 Maulbronn

Die Figurengrabsteine der Speyerer Bischöfe können dabei als Ausgangsbasis herangezogen werden64). War der Gedenkstein für Bischof Ulrich noch in romanischer Majuskel beschriftet, so erweist sich demgegenüber die Schrift des Günther-Steins (nr. 11) als deutlich fortgeschritten. Alle Buchstaben sind dem unzialen Formenkanon entnommen; die ‚Ausrundung’ von innen her und damit die Verselbständigung des Einzelbuchstabens ist augenfällig. C und E sind nunmehr durch Abschlußstriche rechts abgeschlossen. M ist symmetrisch und hat einen Fußstrich, der beide Bögen zusammenschließt, das unziale U hat einen Deckstrich. Die Tendenz der Entwicklung ist an dem unzialen T im Namen des Bischofs besonders gut sichtbar: der an sich nach rechts offene Bauch des T ist mit einem Abschlußstrich versehen, so daß eine dem unzialen U sehr ähnliche Kontur entstanden ist, von ihm zu unterscheiden im Grunde nur durch den leicht geschweiften Deckstrich des T. Damit ist um 1275/80 in Maulbronn die gotische Majuskel voll ausgebildet. Weitere undatierte Denkmäler aus dem Klosterbereich lassen sich nach den beschriebenen Kennzeichen der Schrift ebenfalls noch in die letzten Jahrzehnte des 13. Jahrhunderts einreihen. Die mit sichtbarem Bemühen um ornamentale Wirkung gemeißelte Grabschrift für die Ritter Conrad und Ludwig von Luneburg (letzterer urkundlich 1241 genannt), läßt sich vom Schriftbefund her am ehesten um oder kurz nach 1270 datieren (nr. 17). Neigung zur Flächigkeit wird in den sehr stark betonten Dreieckssporen an den Enden der Hasten oder an deren Schnittpunkten sichtbar, weit ausschwingende Auf- und Abstriche (L, M, R, vs-Kürzung) zeichnen auch den einzelnen Buchstaben als ornamentales Gebilde nach. Eine sehr stark verwitterte oder abgetretene Grabplatte für Conrad von Bernhausen (nr. 6), durch sein Todesjahr auf 1271 festzulegen, zeigt in den noch erkennbaren Schriftzügen starke Ähnlichkeit mit der Inschrift des Figurengrabsteins für Bischof Günther von Speyer. Fortgeschrittener ist die Schrift der Baumeisterkonsolen im Kreuzgang (nrr. 19, 20). Alle Möglichkeiten unzialer Formen werden – auch mit Abwandlungen – ausgenutzt, [Druckseite XXV]  die Wirkung der Schrift als oberes Abschlußband der Konsole ist deutlich berechnet. Einzelne Buchstaben zeigen bereits die Tendenz zur Streckung, die später zur hohen Form der gotischen Majuskel führt. Die dadurch bedingte ungleichmäßige Höhe der Schrift ist offensichtlich nicht Unvermögen, sondern soll Bewegung in das Schriftbild tragen, um so eine Art bandförmiges Ornament zu schaffen. Stellvertretend für die hohe Form der gotischen Majuskel, bei der das Verhältnis von Höhe zu Breite fast 2 : 1 beträgt, stehen in Maulbronn die Grabsteine des Johannes Hormich aus Speyer (nr. 29) aus dem Jahre 1358 und der Pela, Guta und Irmela (Phennerin?) aus dem Jahre 1387 (nr. 39). Die schmalen Buchstaben haben verdickte Schaftenden, I einen Knoten in der Mitte des Schaftes, P erscheint mit weit herabgezogenem Bauch, die Buchstaben C und D sind spiegelverkehrt nahezu identisch gebildet. Kapitale Buchstabenformen neben möglichen Unzialen sind nur noch bei T und V verwendet. Gleiche Eigentümlichkeiten lassen sich in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts fast überall in der Monumentalschrift nachweisen, eine gewisse Vereinheitlichung setzt sich durch65). Abweichend davon zeigen aber Denkmäler aus Heimsheim (1366, nr. 30), Kieselbronn (1383, nr. 35) und Königsbach (1386, nr. 38) noch eine eher breite Form der Majuskel bei durchaus flächiger Ausführung der Einzelbuchstaben.

Die Gewölbemalereien in Schützingen und Großglattbach, für deren Beischriften gotische Majuskel verwendet wurde, können allein von der Schrift her kaum zuverlässig datiert werden (nrr. 13, 48). Gemalte Schriften unterliegen bei der Freilegung und Restaurierung leicht einer Veränderung, die spezifische Schrifteigentümlichkeiten ungewollt verwischt. Kunsthistorische Gesichtspunkte sprechen bei der Ausmalung in Schützingen für Entstehung noch im 13. Jahrhundert. Da Freskeninschriften in der Entwicklung den Steininschriften – durch die Technik bedingt – immer um einige Jahrzehnte vorangehen, widerspricht die schon voll ausgebildete gotische Majuskel diesem Zeitansatz nicht66). Deutlich später ist die Schrift der Großglattbacher Malereien, für die eine Entstehung in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts wahrscheinlich ist. Kennzeichnend sind vor allem die tropfenartigen Verdickungen an den Bögen und Hasten. Die Beischriften des Maulbronner Wappenfrieses im Langhaus der Klosterkirche (nr. 41) sind mehrfach übergangen und entziehen sich deshalb schriftgeschichtlicher Beurteilung.

Die gotische Minuskel

Das früheste Denkmal mit einer Inschrift in gotischer Minuskel findet sich im Bearbeitungsgebiet wiederum in Maulbronn. Es ist die in einen Strebepfeiler des Chores außen eingemeißelte Grabschrift des Abtes Johannes von Rottweil, der 1377 verstorben ist und die Beisetzung auf dem Herrenkirchhof hinter dem Chor wünschte (nr. 33). Der Anbringungsort ist ebenso ungewöhnlich, wie die Einmeißelung der Schrift in mehrzeiligem Block – mit Rücksicht auf die Versform – und die Wahl der Schrift. Zwar ist die Verwendung der gotischen Minuskel seit dem zweiten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts in der Monumentalschrift nachweisbar, aber ihre weitere Verbreitung setzte erst in den siebziger Jahren des Jahrhunderts ein. Bis zu diesem Zeitpunkt wird sie eher singulär für Denkmäler von hohem Rang und künstlerisch hervorragender Qualität benutzt: so 1320 und 1328 in Mainz, 1340 im mainzischen Fritzlar, 1341 in Lübeck und 1342 in Göttingen67). Auch die weiteren Daten bis über die Jahrhundertmitte hinaus (1342 Frauenburg, 1349 Erfurt, 1351/53 Lauf/Pegnitz, 1354 Freiburg) stehen im Zusammenhang mit Weihe- oder Bauinschriften, die Bauten von besonderer Bedeutung bezeichnen68). Das muß als Indiz dafür gewertet werden, daß die Rezeption einer neuen Schriftart in der Monumentalschrift nicht unabhängig von der Frage nach dem Material und der handwerklich-künstlerischen Technik zu betrachten ist. Für Maulbronn dürfte die noch relativ frühe Anwendung der Minuskel unmittelbar auf die Anregung aus der Buchschrift zurückzuführen sein. Charakteristisch ist bei der Strebepfeilerinschrift die deutliche Einbindung in ein Zweilinienschema, wie es der gotischen Majuskel entsprochen hätte; bei einer Minuskel bedingt es den fast völligen Verzicht auf Ober- und Unterlängen, wie es bei den Buchstaben d, g, p, q und t deutlich sichtbar ist. Die eingemeißelten Zeilenbegrenzungen erzwingen diese Einschränkung noch zusätzlich. Versalien sind nicht verwendet, [Druckseite XXVI] die Worte stehen eng aneinandergedrängt, sind aber durch Punkte in Zeilenmitte voneinander getrennt.

Bis zum Ende des Jahrhunderts bleibt die Minuskel noch auf vereinzelte Anwendung beschränkt (1386 in Maulbronn; nr. 37, nicht erhalten; 1393 in Remchingen; nr. 40). Unmittelbar nach der Jahrhundertwende ist die Rezeption der Minuskel in der Monumentalschrift fast übergangslos vollzogen. Die in Maulbronn zeitlich folgenden Denkmäler mit Minuskelbeschriftung zeigen eine meist eng gedrängt stehende Schrift ohne Versalien, sie ist stark gekürzt. Diesen Typus vertreten die Denkmäler aus den Jahren 1408 (nr. 52), 1414 (nr. 55) und 1419 (nr. 56). Erst nach 1420 ist eine freiere Umsetzung der aus der Buchschrift übernommenen Minuskel in die Monumentalschrift zu beobachten; in den Jahren 1427, 1428 und 1429 (nrr. 59, 60, 61) finden sich Versalien verwendet, zunächst in der Form vergrößerter Minuskelbuchstaben (M), dann aber auch in Formen, die auf zeichnerische Vorlagen hinweisen könnten (E, S), die aber in einer Minuskel fast als Fremdkörper wirken. Versalien aus der gotischen Majuskel kommen in nr. 61 zur Anwendung. Für alle drei Schriften kann vielleicht der gleiche Steinmetz in Anspruch genommen werden. Typisch ist das Majuskel-A mit links weit ausgreifender Haste und das Minuskel-s, dessen rechter Bauch weit vorgeschoben ist. Danach könnte auch der Stein für den Abt Boyngus von Menterna (nach 1432, nr. 67) in die gleiche Reihe gehören. Eine völlig ungewohnte Schriftanordnung wurde bei einem Grabstein des Jahres 1438 (nr. 68) gewählt: der Name ist in drei überdimensionalen Zeilen auf die Plattenfläche verteilt, zwischengeschoben sind jeweils zweizeilig in kleinerer Minuskel Sterbetag, -jahr und -ort. Bei einem Maulbronner Sühnekreuz von 1422 (nr. 57) bedeckt eine erhaben herausgemeißelte Inschrift zwischen Linien kompakt die ganze Plattenfläche. Ober- und Unterlängen der Minuskeln sind weitgehend weggefallen oder zwischen die Zeilen gedrängt, die Buchstaben sind mit außergewöhnlicher Sorgfalt gearbeitet. Eine ähnliche Schrift in der gleichen erhabenen Technik zeigt der Grabstein des Priesters Conrad Sunlin aus dem Jahre 1438 in Schützingen (nr. 69); Werkstattgleichheit scheint nicht ausgeschlossen. Die Bauinschriften aus Großglattbach und Ellmendingen (1403 und 1404; nrr. 50, 51) schließen sich in der geringen Ausbildung der Ober- und Unterlängen noch dem frühen Typus der Minuskel in der Denkmalschrift an. Die Großglattbacher Schrift ist erhaben gemeißelt, sie verwendet bereits eine Versalie aus dem Alphabet der gotischen Majuskel; die Oberlänge des h unterbricht – bei sonst fast gleichbleibender Schrifthöhe – auffallend die Zeilenbegrenzung des eingetieften Inschriftenfeldes. Eine im Formular eher knappe Inschrift auf dem Wappengrabstein des Conrad Gilt (von Gültlingen) aus Neuenbürg (1412; nr. 53) schließt sich mit einer sehr gepreßten Schrift ganz diesen Vorbildern an; die Buchstaben sind in nahezu einheitliche Zeilenhöhe gestellt.

Etwa um die Jahrhundertmitte wird das Schriftbild der Minuskel deutlich bewegter und aufgelockerter. Die Verwendung von Versalien aus der gotischen Majuskel wird häufiger (nrr. 77, 84, 92, 93), die Buchstaben werden eng aneinandergeschoben und zeigen vielfach Ligaturen (nrr. 77, 79). Typisch für Steininschriften aus der Maulbronner Werkstatt sind zahnschnittartige Verzierungen an den Hasten der Buchstaben am Wortbeginn (nrr. 79, 98, 102, 111).

Wie bei der gotischen Majuskel gehen auch bei der gotischen Minuskel die Beischriften von Wandgemälden infolge einer der Schreibschrift verwandteren Technik den gemeißelten Inschriften in der Entwicklung voran. Das ist deutlich sichtbar an dem auf kurz nach 1424 zu datierenden Stifterfresko und dem zugehörigen Dreikönigsbild mit Beischriften im Querhaus der Maulbronner Klosterkirche (nr. 58): die durchgehende Verwendung von Versalien zur Hervorhebung der Versanfänge korrespondiert mit gut ausgeprägten Ober- und Unterlängen und zahlreichen Abkürzungen, die schreibschriftlichem Gebrauch folgen. Die Versalien entstammen ausnahmslos der gotischen Majuskel und zeigen deren ausgebildete Formen69). Die Minuskelbeischriften der Fresken in Niefern, Kieselbronn und Gräfenhausen (nrr. 71, 142, 143) lassen in ihrem derzeitigen Erhaltungszustand, der durch Restauration teilweise entstellt ist, nur über den allgemeinen Schrifttypus eine Aussage zu. Versalien kommen nur hin und wieder zur Anwendung, sie wurden offenbar selbst bei den Eigennamen kaum benutzt. Die fadenförmigen Anschwünge bei den Buchstaben a, r, t bei den Beschriftungen in Gräfenhausen (nr. 43) sprechen für eine Entstehungszeit um die Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert. Deutlich noch später entstanden ist die Lettner-Ausmalung der Kirche in Niefern; die Minuskel ist ornamental aufgelockert durch weit ausschwingende und aufgespaltene Hasten (g, h, l, p, s). Die Versalien haben den Charakter der gotischen Majuskeln, zeigen aber auch schon Kapitalis-Einflüsse. Dabei kann nicht sicher entschieden werden, wie weit gerade die Großbuchstaben durch Zutaten der Restaurationen Veränderungen erfahren haben.

Im beginnenden 16. Jahrhundert übernimmt die Minuskel der Steinschrift zunehmend fremde Einflüsse. Die Schrift auf einem Priestergrabstein des Jahres 1501 (nr. 150) läßt diesen Prozeß der ‚Aufweichung’ der [Druckseite XXVII] Textura in den gemeißelten Schriften gut deutlich werden. Nicht nur die Versalien (Grundformen der Kapitalis) zeigen Veränderungen durch ornamentale Zierlinien, sondern auch die Gemeinen der Minuskel werden dem strengen Rhythmus der gleichmäßigen Hasten entfremdet: die Oberlängen sind gabelförmig aufgespalten, das runde s bekommt durchgehend einen fadenförmigen Diagonalstrich, gerade Hasten sind mit fein auslaufenden Haarstrichen besetzt. Ähnlichen Charakter zeigen die Schriften der Grabsteine in Langenalb (1521: nr. 175), Dürrmenz (1524: nr. 184) und Königsbach (1535: nr. 196). Nur in Maulbronn hält sich eine zwar aufgelockerte und durch Fraktur-Versalien bereicherte Minuskel, bei der diese Tendenzen noch in einen strengen Formenkanon gebunden sind (1506: nr. 156, 1521: nr. 176; 1525: nr. 186). Auch in Tiefenbronn sind die Schriften der frühen Denkmäler der Gemmingen in sehr klassischer gotischer Minuskel gemeißelt (nrr. 110, 159, 174). Bemerkenswert ist eine Schrift von 1510 (nr. 159) mit feinfädiger Schleifenbildung an den Enden der Hasten und Versalien der Fraktur in ornamentaler Ausführung; das zweite n im Wort Anno ist bei dieser Schrift in Form der frühhumanistischen Kapitalis mit Ausbuchtung im Schrägstrich gemeißelt. Völlig aufgelöst erscheinen dagegen Minuskelschriften aus der Jahrhundertmitte: zu den Versalien aus der Kapitalis treten Gemeine, die auf die Grundform reduziert erscheinen (Gräfenhausen 1544: nr. 200). Solche Übergangsschriften, denen man – ohne terminologische Festlegung – eher den Charakter einer Notula zusprechen möchte, haben zwar die formalen Kennzeichen der gotischen Minuskel nicht aufgegeben, das a bleibt einstöckig, f und langes s stehen auf der Zeile, aber in der weiteren Ausführung weichen sie weit von der Grundform der Minuskel ab. Nach der Jahrhundertmitte findet sich in Stein eine Schrift, die fast schon Elemente kursiver Buchstaben hat (1564: nr. 226): auch hier ist a noch einstöckig gebildet, rundes r und das sog. Schulter-r wechseln regellos, f und langes s stehen meist auf der Zeile, schneiden sie aber auch. Wie weit bei solchen Schriften der Spätzeit gerade in abgelegenen Orten auch Unkenntnis oder Unbeholfenheit des ausführenden Handwerkers eine Rolle gespielt haben, wird sich kaum je entscheiden lassen, muß aber immer mit in Betracht gezogen werden.

Die Fraktur

Als Monumentalschrift hat die Fraktur – obwohl sie seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts die meist verwendete Type des Buchdrucks für deutschsprachige Texte wurde – niemals eine der Kapitalis gleichrangige Stellung erreichen können70). Die sehr individuelle und differenzierte Form dieser Schrift stellte an den ausführenden Handwerker oder Künstler besonders hohe Anforderungen. Angesichts dieser bereits mehrfach hervorgehobenen Situation ist die Anzahl von Fraktur-Schriften im Bearbeitungsgebiet des Enzkreises überraschend hoch: für 44 Denkmäler wurde die Fraktur für die führenden Texte verwendet, weitere 6 geben deutschsprachige Bibeltexte oder Wappen-Beischriften in Fraktur wieder, die Haupt-Texte in Kapitalis. Dieser Bestand übertrifft die Zahl der im benachbarten Großkreis Karlsruhe – bei fast gleicher Zahl an erhaltenen Inschriften – ganz beträchtlich71). Kennzeichnend ist wiederum ein Blick auf die räumliche Verteilung: Maulbronn ist an der Überlieferung nur mit einer einzigen Fraktur-Inschrift beteiligt (1605: nr. 313), während der Bereich der Gemmingenschen Herrschaft im Hagenschieß (Tiefenbronn-Neuhausen) allein 15 erhaltene Fraktur-Inschriften aufzuweisen hat. Im Kloster war mit der Umwandlung in eine evangelische Schule die künstlerische Tradition der Mönche und Konversen zum Erliegen gekommen, während die Gemmingen gerade um diese Zeit ihre Herrschaft ausbauten und in den Familiengrablegen zu Tiefenbronn und Neuhausen ihren Verstorbenen Grabsteine und Epitaphien setzen konnten, für die qualifizierte Werkstätten herangezogen wurden72).

Die Rezeption der Schrift im Bearbeitungsgebiet setzt erst 1562 ein (nr. 218); bis nach der Jahrhundertwende bleiben Fraktur-Inschriften eher selten. Von den überlieferten Inschriften sind nur insgesamt 8 noch vor der Jahrhundertwende entstanden, für zwei weitere ist die Entstehung nach diesem Datum wahrscheinlich zu machen. Eine Bauinschrift aus Mühlhausen aus dem Jahre 1553 (nr. 211) hat zwar bereits das für die Fraktur kennzeichnende einstöckige a, kann aber nicht als Fraktur angesprochen werden, sondern steht insgesamt noch in der Tradition der gotischen Minuskel: f und langes s sind nicht über die Zeile nach [Druckseite XXVIII] unten geführt, o hat deutlich die gebrochenen Schäfte73). Ganz anders die Mühlhausener Fraktur von 1562 auf einem Epitaph für einen früh verstorbenen Sohn der Thumb von Neuburg: die Schrift ist hervorragend ausgeführt; ihre Proportionen wurden durch vorgezogene Begrenzungslinien (für den Buchstabenkörper bzw. Ober- und Unterlängen) genau festgelegt. Die Unterlängen von g und h zeigen Schleifenbildung, ebenso die Oberlängen von b, h, k und l. Die Versalien, insbesondere das S in Form einer abwärts gekehrten Schleife (s. Abb.), haben ihre Muster in zeitgenössischen Schreibmeisterbüchern. Zu denken ist vor allem an die Arbeiten von Johann Neudörffer aus Nürnberg von 1533 und 153874). Auch im Versalien-Alphabet des Neudörffer-Schülers Wolfgang Fugger (1553) ist diese Variante des S angeführt75). Eine Bauinschrift aus Bruchsal aus dem gleichen Jahr 1562 zeigt eine ganz ähnlich gestaltete Fraktur76). Dagegen wurde in der Bauinschrift der Niefernburg des badischen Kanzlers Martin Achtsynit (nach 1592: nr. 271) bei der Fraktur auf eine Stilisierung im Sinne einer Monumentalschrift fast ganz verzichtet. Die Schrift macht den Eindruck, als sei sie aus einer handschriftlichen Vorlage unmittelbar in Stein umgesetzt worden. Der im Vergleich zu anderen Bauinschriften der Zeit wenig repräsentative Inhalt – im Grunde nur eine Art von Protokoll über Bauhergang und -vollendung nach dem Tode Achtsynits – könnte die Form mitbestimmt haben.

Kurz vor der Jahrhundertwende sind im Bereich des Enzkreises die ersten aufwendigen Grabmäler und Epitaphien entstanden, deren deutschsprachige Inschriften vorwiegend in Fraktur ausgeführt wurden. Hier sind einzubeziehen die Denkmäler der Thumb von Neuburg in Mühlhausen (nrr. 284, 346), der Leutrum von Ertingen in Niefern (nrr. 318, 329, 332), der Gemmingen in Tiefenbronn und Neuhausen (nrr. 255, 301, 309) und der Venningen in Königsbach (nr. 305). Auch die Grabsteine dieser Familien zeigen zahlreiche Texte in Frakturschrift. Für die Gemmingen lassen sich in Tiefenbronn und Neuhausen aufgrund der dekorativen Elemente vier Kindergrabsteine der gleichen Werkstatt zuweisen (nrr. 328, 344, 345, 350): sie zeigen die gleiche Ausführung mit einem breiten Beschlagwerkrahmen, einem Kreuz im Mittelfeld in flachem Relief und zeilenweise angeordneter Schrift im Feld, die jeweils das Kreuz ausspart. Zwei Grabsteine in Niefern für Ehefrauen der Leutrum von Ertingen (nrr. 331, 339) in ausgewogener Komposition sind ebenfalls unter sich werkstattgleich; die Fraktur dieser beiden 1615 und 1617 entstandenen Denkmäler ist schmal und gestreckt mit leichten Schwellungen der Schäfte und weiten Anschwüngen bei den Versalien. Die lateinische Devise in nr. 339 ist in einer humanistischen Minuskel wiedergegeben, die sich sonst im Bearbeitungsgebiet nicht findet.

Für die großen Denkmäler mit vollplastischen Figuren stehen Werkstattzuweisungen (Jakob Müller in Heilbronn, Jeremias Schwarz aus Leonberg) zur Diskussion; endgültige Aussagen können bisher noch nicht gewagt werden, weil nur eine eingehende Untersuchung aller vergleichbaren Werke im weiteren Umkreis verläßliche Kriterien erbringen könnte77). Die Frakturen dieser Denkmäler sind in ihren Grundelementen alle eng miteinander verwandt, sie zeigen in den Formen kaum Unterschiede und divergieren nur in der Ausführung der Versalien und Gemeinen. Die Benutzung gleicher Schriftvorlagen in den verschiedenen Werkstätten könnte diese Ähnlichkeiten erklären. Auffallend ist eine auf den Denkmälern des Enzkreises mehrfach wiederkehrende Variante der Fraktur-Versalie D, die in der Form nahezu dem einbauchigen S der Fraktur in umgedrehter und spiegelverkehrter Ausführung gleicht (s. Abb.).

1562 Fraktur-Versalien D und S 1597–1617

[Druckseite XXIX] In den sehr zahlreichen Fraktur-Inschriften der Nürnberger Grabschriften und Epitaphien ist diese Variante bisher nicht nachweisbar78). Sie findet sich aber in einem ‚Fundamentbuch’, das der Neudörffer-Schüler Jacob Jacobelli 1575 in Heidelberg im Druck erscheinen ließ79). In der Monumentalschrift der Denkmäler des Enzkreises wurde sie benutzt für das Grabmal der Agatha Thumb von Neuburg (1597: nr. 284) in einer recht eng gedrängten und ohne großen Aufwand gearbeiteten Fraktur, ferner für die beiden mit Sicherheit werkstattgleichen Gemmingen-Epitaphien in Tiefenbronn (nach 1601 entstanden: nrr. 255, 301), deren Schrift sehr gut proportioniert und dekorativ wirkt und wenig später für das große Doppel-Epitaph der Eheleute Wolf Ulrich von Venningen und Barbara von Flersheim in Königsbach (1602: nr. 305) in einer ausgesprochen großzügig und fließend angelegten Fraktur mit eingestreuten Kapitalis-Versalien, die insgesamt der für die lateinischen Texte verwendeten Kapitalis an Feinheit der Ausführung und Ebenmäßigkeit der Ausführung nicht nachsteht80). Die gleiche Form des D findet sich auch in Niefern auf Denkmälern der Leutrum von Ertingen (1614, 1615: nrr. 329, 331, 332). Diesen Frakturen ist auch ein in Königsbach nur fragmentarisch erhaltener Grabstein für Raphael von Helmstatt (1610: nr. 322) anzureihen. Die Schrift ist nur auf der rechten Längsseite noch erhalten. Die Versalien und Gemeinen stehen der Schrift der Tiefenbronner Epitaphien sehr nahe. Eine generelle Werkstattidentität läßt sich für die genannten Denkmäler nach kunsthistorischen Stilkriterien nicht vertreten; die enge Verwandtschaft ihrer Frakturschriften muß sich aus den verwendeten Musterbüchern oder -blättern herleiten, die für größere Werkstätten mit entsprechendem Auftraggeberkreis vorausgesetzt werden können. Das läßt sich deutlich an zwei ganzfigurigen Epitaphien für wohlhabende Frauen aus dem bürgerlichen Stand in Lomersheim (1616: nrr. 336, 337) belegen, deren Schriften mit den beschriebenen Frakturen nahezu identisch sind, die aber in den Figuren wie im dekorativen Detail eher wie karg-bescheidene Nachahmungen der reichen Adelsdenkmäler wirken. Wieweit Steinbildwerkstätten des 16. und 17. Jahrhunderts eine Arbeitsteilung kannten – getrennte Arbeitsgänge für dekorative Architektur und Plastik und für Schrifttafeln – ist bisher ungeklärt; ein Beleg über die Entlohnung nach der Zahl der angefertigten Buchstaben läßt aber diese Trennung durchaus möglich erscheinen81).

Deutlich zu unterscheiden von den Frakturen der monumentalen Epitaphien des Adels sind die Schriften der Bürgerdenkmäler, deren meist deutsche Texte an sich für die Fraktur prädestiniert waren. Ein Epitaph für den Bürger und Gastwirt Johannes Pfeifer aus Mönsheim (1589: nr. 286) folgt in seiner Darstellungsweise durchaus dem Typus der Adelsepitaphien – Kruzifix mit Darstellung der Familienmitglieder im Adorationsgestus, als Hintergrund eine Stadtsilhouette –, die Schrift ist aber weit weniger dekorativ gestaltet. Ihre Zeilenlängen sind ungleichmäßig, die Wörter teils eng gedrängt, teils weit spationiert. Sehr regelmäßige, wenn auch im Gesamteindruck einfachere Frakturschriften zeigen die Denkmäler für evangelische Geistliche in Großglattbach (1612: nr. 324) und Niefern (1635: nr. 372). Soziologische Gegebenheiten dürften bei diesen Differenzierungen mitsprechen, weil die Schriftformen das spezifische Können des ausführenden Handwerkers oder Künstlers (und damit letzten Endes die Höhe ihrer jeweiligen Vergütung!) in der Ausführung ihrer Arbeit widerspiegeln.

Drei Gemälde-Epitaphien aus Stein und Neuhausen aus den Jahren 1601 (nr. 303) und 1614 bzw. 1619 (nrr. 327, 343) haben längere Frakturinschriften. Ihre weitgehende Überarbeitung macht jedoch eine Beurteilung der Schrift fragwürdig.

Singulär in der hervorragenden Schriftgestaltung ist schließlich die Schrift des ‚Herzogsteins’ der als Flurdenkmal auf dem Enzvorland bei Mühlacker seinen ursprünglichen Standort hatte (nr. 311). Die Inschrift datiert Beginn und Ende einer Grenzbereisung Herzog Friedrichs I. von Württemberg. Das erklärt die Qualität der enggestellten und nach besten Vorbildern gemeißelten Fraktur.

Die Kapitalis

Seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert vollzieht sich in der Monumentalschrift im deutschen Sprachbereich die Rezeption einer Kapitalis, die an den klassischen Schriften der Antike orientiert ist. Diese Rezeption erfolgt frühzeitig überall da, wo Anregungen aus humanistisch gebildeten Kreisen einerseits und die [Druckseite XXX] Berührung mit der Kunst des Buchdrucks andererseits wegbereitend waren82). Von daher ist die in Maulbronn auf das Jahr 1493 datierte Bauinschrift am Wendeltreppenturm im Parlatorium (nr. 122) durchaus als Zeugnis des geistigen Lebens im Kloster zu werten, dessen Niederschlag in der Bibliothek oder im Skriptorium kaum faßbar wird83). Die vollendet geformte Kapitalis nach besten antiken Vorbildern einer Capitalis quadrata zeigt ein kreisrundes O, ganz leicht konisch gebildetes M, dessen Mittelteil unten die Zeile erreicht, ein E mit nahezu gleich langen Balken; der Bogen des P ist nicht ganz geschlossen, alle Hasten haben Dreieckssporen. Die naheliegende Frage nach der Vermittlung für die Vorbilder solcher Schrift führt mit einiger Gewißheit zu Conrad Leontorius, der um 1480 als Mönch in Maulbronn eingetreten war, später Generalsekretär des Ordens wurde und in dieser Eigenschaft 1489 in Rom nachzuweisen ist84). Ihm könnten sowohl die sprachliche Formulierung wie auch die Vorlage für die Bauinschrift in ihrer äußeren Gestaltung zuzuschreiben sein. Dabei dürfte Leontorius als Schriftmuster die Nachzeichnung einer römischen Inschrift gedient haben. In seiner Baseler Zeit (Beichtvater im Zisterzienserinnenkloster Engental 1503–1511) war er Lehrer des Bonifatius Amerbach und Mitarbeiter in den Druckerwerkstätten von Johann Petri und Johannes Amerbach; sein Interesse für humanistische Schrifterneuerung ist belegt85). Auf die gleichen Anregungen wird auch die griechische Inschrift zurückgehen, die einem – im heutigen Zustand unscheinbaren und bisher völlig unbeachteten – Sockel für ein Steinkreuz eingemeißelt ist (nr. 127). Die Buchstaben zeigen deutlich die gleiche Schlagweise wie die der Bauinschrift (H, I, N, O, T). Mit diesen Zeugnissen einer ganz klassisch geprägten Kapitalis rückt Maulbronn unter die Orte, in denen die Renaissance-Kapitalis schon gegen Ende des 15. Jahrhunderts in der Monumentalschrift rezipiert wird. Die Annäherung an antike Vorbilder ist allerdings weder in Augsburg (1482) noch in Mainz (1484) so weit geführt wie in Maulbronn86).

Über die weitere Rezeption der Schriftart im Bearbeitungsgebiet ist mit diesem singulären Vorkommen nichts ausgesagt. Sie vollzieht sich schrittweise und erst in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts wird die Kapitalis zur Gebrauchschrift, die bei lateinischen Texten fast generell, bei den deutschen Texten weitgehend die gotische Minuskel ablöst; die Fraktur bleibt demgegenüber immer in einer untergeordneten Stellung. Ähnlich wie bei der gotischen Minuskel sind auch die vor der Mitte des Jahrhunderts vorkommenden Kapitalisschriften deutlich an künstlerisch hervorragende Ausführung des Inschriftenträgers gebunden. Das gilt für die Bauinschrift des Hans Wunderer (?) von 1513 in Iptingen (nr. 167), die trotz eines ovalen O und eines Minuskel-d deutlich das Bemühen um eine auch in den Proportionen gereinigte Renaissance-Schrift zeigt; es gilt ebenso für die Maulbronner Bauinschriften vom Jahre 1521 (nr. 177), die sich durch das Steinmetzzeichen als das Werk des gleichen Meisters ausweisen, während Schnitzinschriften aus diesem Umkreis von 1514 und 1526 eher die Charakteristica einer frühhumanistischen Kapitalschrift haben87). Vor der Mitte des Jahrhunderts ist das silberne Rauchfaß der Pfarrkirche in Tiefenbronn entstanden (nr. 190), das gravierte Kapitalisinschriften trägt88). Auf dem Epitaph seines Stifters Dietrich VIII. von Gemmingen (nr. 199) wurde das Sterbedatum des Jahres 1542 in Kapitalis im Bildfeld eingemeißelt, während die Umschrift in gotischer Minuskel ausgeführt ist.

Aus dem Jahr 1551 ist die Bauinschrift des Erasmus von Venningen am Schloß Königsbach datiert (nr. 258), die den Baubeginn bezeichnet. Sie ist in einer Kapitalis ausgeführt, die sich bereits an den Formenkanon der Renaissance hält; nur das Minuskel-q wirkt als Fremdkörper. Dabei zeigt diese Schrift bereits viele charakteristische Einzelheiten der späteren qualitätvollen Kapitalisschriften des Bearbeitungsraumes89). Das O ist kreisrund, E hat kurzen Mittelbalken und betont längere Deck- bzw. Fußbalken, M ist geradegestellt [Druckseite XXXI] und hat einen kurzen Mittelteil, die Hasten sind mit Dreieckssporen versehen. Deutlich ungelenker und tastender in der Formgebung einer neuen Schrift bzw. ihrer Umsetzung auf den ‚Beschreibstoff’ Stein sind die zeitlich folgenden Denkmäler: Grabinschriften aus Tiefenbronn aus den Jahren 1553 (nr. 208), 1562 und 1564 (nrr. 219, 225); in der ersteren fallen gestreckte Proportionen auf, das A hat einen geknickten Querbalken, ovale Form des O und das D einen beidseitig über die Haste hinausgreifenden Bogen; auch der Gebrauch des unzialen M für das Zahlzeichen zeigt noch eine gewisse Unsicherheit in der Stilisierung, die auch bei den beiden Steinen von 1562 und 1564 augenfällig ist. Einzelne Buchstaben (D und S) sind schräg nach rechts geneigt, M ist stark konisch gestellt, A hat über spitzem Winkel einen Deckstrich, G ist unten eckig geführt. Sehr bizarr wirken zwei vermutlich werkstattgleiche Steine aus den Jahren 1563 und 1568 (nrr. 223, 231): die Buchstabengröße variiert, die Schriften stehen schmal und enggedrängt, D kommt häufig spiegelverkehrt (in Form eines G) vor, N hat eine sehr dünne und fadenförmige Schräghaste, T einen gewellten Schaft. Noch die Beschriftung des Straubenhardt-Epitaphs in Weiler (1569: nr. 233) schließt sich dieser Reihe an, die bei der Rezeption der Kapitalis mit Schwierigkeiten – vielleicht begründet durch den Mangel an geeigneten Vorlagen? – zu kämpfen hat. Bei der weiteren Verbreitung der Kapitalis seit etwa 1570 ist eine Differenzierung deutlich zu machen: die Denkmäler des Adels folgen in ihrer Schrift mit gewissen individuellen Abweichungen dem Typus einer ausgewogenen Renaissance-Kapitalis. Das gilt für die Gemmingen in Tiefenbronn (1572: nr. 240; 1573: nr. 142; 1586: nrr. 254, 255, 256), für die Schöner von Straubenhardt in Weiler (nr. 239: 1571), für Hans Sebold von Siglingen in Stein (1570: nr. 236, nr. 237) und für die Venningen in Königsbach (1586: nr. 258). Der Buchstabenverlauf aller dieser Schriften ist sehr ebenmäßig, A, M und N haben immer spitze Scheitel, M ist entweder gerade oder ganz leicht konisch mit kurzem Mittelteil, O leicht oval oder kreisrund, E hat kurzen Mittelstrich und längere Deck- und Fußbalken; alle Hasten tragen Dreieckssporen. Auffallend ist das G, dem der nach innen gezogene Querstrich im unteren Teil fehlt. Ein Maulbronner Abtsgrabstein aus dem Jahre 1594 (nr. 273) läßt sich dieser Reihe ebenfalls zuordnen, der Grundtypus ist nur geringfügig variiert; so hat das R eine nach innen gebogene Cauda, und der obere Bogen des B ist kleiner als der untere. Auch die großen Epitaphien in Tiefenbronn (1586 mit späterer Entstehungszeit: nr. 255; 1601: nr. 301) und Königsbach (1602: nr. 305) halten sich an diesen Schrifttypus; erhöhte Anfangsbuchstaben und I mit Punkt sind gelegentlich verwendet.

Eine abweichende Stilisierung hat die Kapitalis auf dem Epitaph des Eitel Dietrich von Gemmingen (1586: nr. 257) erfahren: das O ist spitzoval, M und N haben stumpfe Scheitel und A eine weit ausgreifende, leicht geschwungene linke Haste; große und spitz hochgezogene Dreieckssporen und Punkte in Rautenform verstärken den Charakter einer etwas unruhigen und gewollt dekorativen Schrift.

Der Schlußstein der Niefernburg des Martin Achtsynit (durch Chronogramm datiert auf 1553, vermutlich aber 1558 entstanden: nr. 210) ist in einer gestreckteren Kapitalis gemeißelt. A hat einen Deckstrich, Sporen sind nur in Ansätzen sichtbar, der Schrägstrich des N ist fadenförmig dünn und hat dreimal einen Knoten in der Mitte des Schaftes.

Die bürgerlichen Denkmäler zeigen eine sehr viel größere Variationsbreite der Kapitalis. Die Annäherung an das klassische Schriftbild ist selten erreicht. Ein Grabstein von 1571 in Nöttingen (nr. 238) hat zwar alle Buchstabenformen in Kapitalis ausgeführt, verrät aber im spitzovalen O, A mit Deckstrich und unregelmäßiger Sporenbildung deutliche Ungewandtheit. Ein Maulbronner Stein von 1583 (nr. 250) setzt eine gestreckte Kapitalis mit vielen Ligaturen eng gedrängt ins Mittelfeld; A hat einen auffallenden Deckbalken, X eine durchgebogene rechte Haste, B und R sind mehrmals abgesetzt und nicht zusammenhängend gemeißelt. Nach jedem Wort ist ein Punkt als Trennzeichen gesetzt, der Kürzungsstrich hat einen Siculus. Möglicherweise gaben hier ältere Schriften auf Maulbronner Steinen Anregungen.

Die meisten Auftraggeber bürgerlichen Standes für Inschriftträger – seien es Bauinschriften oder Grabsteine – begnügten sich sicher mit der Arbeit eines ortsansässigen Handwerkers, dessen Werkstatt nicht über Schriftmuster verfügte, der sich daher mit den Vorzeichnungen seines Auftraggebers oder mit eigenen Schriftnachzeichnungen behelfen mußte, vielfach sicher ohne eigene Kenntnis des Lesens und Schreibens. Für diese Kapitalisschriften ist bis in die ersten Jahrzehnte des 17. Jahrhunderts (1563: nr. 222; 1591: nr. 268; 1604: nr. 312; 1615: nr. 333; 1617: nr. 341) eine ungelenke Ausführung charakteristisch, die Buchstaben und ihr Verlauf sind ungleich, N steht häufig retrograd, M ist meist konisch geformt. In Neuenbürg ist seit 1602 eine Werkstatt zu lokalisieren, die offenbar in Serienfertigung Grabsteine lieferte, deren Kapitalis zwar um eine regelmäßige Schriftführung bemüht ist, deren Einzelbuchstaben aber die verschiedensten Formen zeigen: A kommt mit geknicktem und geradem Querbalken vor, mit geraden oder leicht durchgebogenen Hasten, M ist gerade oder konisch. Alle erhaltenen Steine (1602: nr. 298; 1609: nr. 319; 1609: nr. 321; 1610: nr. 323; 1615: nr. 334; 1620: nr. 348; 1627: nr. 366; 1629: nr. 368) folgen in der dekorativen Ausstattung einem ähnlichen Typus: die auf dem Rand umlaufende Grabschrift setzt sich nach Bedarf im Mittelfeld fort, das gewöhnlich ein oder zwei Wappen in Flachrelief zeigt. Bei ausreichendem Platz ist die Grabschrift durch einen Bibelvers ergänzt. Auf Gemmingen’sche Kindergrabsteine, die sich einer gemeinsamen Werkstatt zuweisen lassen, wurde bereits in anderem Zusammenhang hingewiesen90). [Druckseite XXXII]

Die skizzierten Beobachtungen lassen sich durch einen Vergleich mit der Schrift auf dem Epitaph des Heinrich Schidel in Großglattbach (1595: nr. 276) – sozusagen als Gegenprobe – stützen: die für ein bürgerliches Grabdenkmal noch ungewöhnliche Gattung zeigt eine im Ganzen sehr sorgfältig geschlagene Kapitalis mit überhöhten Versalien, das I hat durchgängig einen Punkt, das M steht gerade. Nur in der variierenden Buchstabenhöhe (erste Zeile klein und gedrängt) und den ungleich hohen Versalien verrät sich eine gewisse Unvertrautheit des Handwerkers mit seinem Auftrag, der auch in der Naivität der bildlichen Darstellung zum Ausdruck kommt.

Eine Sonderstellung – schon vom Material her gesehen – nimmt das Epitaph des Klosterschülers Friedrich Besthlin in Maulbronn (1597: nr. 285) ein, dessen Eisenguß in einer Hütte des Brenztals entstanden sein wird, wo der Vater des Verstorbenen Pfarrer war. Die gegossene Kapitalis ist sehr regelmäßig geschnitten, die Buchstaben sind mit knappen Wortzwischenräumen gleichmäßig auf die Zeilen verteilt.

Die frühhumanistische Kapitalis

Diese Schriftgattung ist für ihre Übernahme in die Epigraphik im weitesten Sinne an Voraussetzungen gebunden, die ihre geringe Verbreitung und ihre zeitliche Eingrenzung ebenso erklären wie ihre bevorzugte Verwendung in Werken der Malerei, der Goldschmiedekunst und der Holzplastik. Steindenkmäler mit Beschriftungen in frühhumanistischer Kapitalis sind selten belegt91). Die Schrift knüpft einerseits an die Formen der erneuerten Renaissance-Kapitalis an, zeigt aber anderseits auch deutliche Reminiszenzen an die gotische Majuskel. Kenntnis beider Schriftarten ist daher immer Voraussetzung, wenn es zu einer Anwendung in der Monumentalschrift kommen soll. Dabei sind die Indizien nicht so sehr in der Form einzelner Buchstaben zu sehen, sondern im Charakter der Übergangsschrift, die das Bemühen um Schrifterneuerung dokumentiert92).

In Maulbronn zeigt die gemalte – stark verblaßte und daher nicht abbildungsfähige – Inschrift des gotischen Dreisitzes im Chor der Klosterkirche (nr. 113) eine solche Schrift: A hat einen breiten Deckbalken und gebrochene Querhaste, E ist sechsmal in der runden Form der gotischen Majuskel wiedergegeben (auch rechts mit Abschlußstrich), zweimal zeigt es epsilonförmige Bildung. C und O haben Bogenschwellungen. Die Schnitzinschrift des Sakristeischrankes in Niefern (jetzt Badisches Landesmuseum Karlsruhe; nr. 146) mit ihren sehr mageren Proportionen, der durchgehenden Verwendung eines Minuskel-b und der VS-Ligatur ist dem gleichen Schriftbereich zuzuordnen. Die geschnitzte Inschrift der Sakristeitür in Mühlhausen (nr. 188) aus dem Umkreis des Hans Wunderer (?) hat ebenfalls sehr gestreckte Buchstaben, epsilonförmiges E neben Kapitalis-E, leichte Schwellformen der Bögen. Werkstattgleich ist vermutlich die auf den Resten einer ehemaligen Wandvertäfelung (?) in einem langen Spruchband eingeschnittene Inschrift eines Seneca-Zitats (1514: nr. 168). Auch hier wechseln epsilon-förmiges E und Kapitalis-E, N hat eine Ausbuchtung in der Mitte des Schaftes. Außer Betracht bleiben hier die Inschriften der Altarretabel, deren Bestand durch Restaurierungen beeinträchtigt ist (nrr. 66, 100, 172, 178). Die Beschriftungen des Maria-Magdalenen-Altares in Tiefenbronn (1432; nr. 65) haben in ihrer Vielfältigkeit singulären Charakter, auf den im Katalogteil näher eingegangen wird.

Zur besseren Orientierung sind die im Bearbeitungsgebiet vorkommenden Schriftformen in der folgenden Übersicht nach Jahrhunderten aufgeschlüsselt. Dabei sind auch die Beschriftungen eines Objekts in zwei verschiedenen Schriftgattungen berücksichtigt, wenn es sich nicht um Einzelbuchstaben oder vereinzelte Worte handelt.

Schriftart vor 1300 1300–1400 1400–1500 1500–1600 1600–1650
Romanische Majuskel 4
Gotische Majuskel 4 20
Gotische Minuskel 2 76 41
Fraktur 10 34
Frühhumanistische Kapitalis 2 2
Kapitalis 3 73 55

Zitationshinweis:

DI 22, Enzkreis, Einleitung (Renate Neumüllers-Klauser), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di022h008e002.

  1. Die Inschriften des Stadtkreises Pforzheim sind bereits inventarisiert und photographisch erfaßt; ihre Bearbeitung ist eingeleitet. »
  2. AmtlKreisbeschreibung V 520–585; hier jeweils auch die Nachweise für die detaillierten Herrschaftszugehörigkeiten der einzelnen Ortschaften, auf die hier summarisch verwiesen wird. – Allgemeine Einführung bei K. S. Bader, Der Deutsche Südwesten in seiner territorialstaatlichen Entwicklung, Sigmaringen 1978²»
  3. Vgl. S. 204. »
  4. Zusammenfassende Übersicht: Die Römer in Baden-Württemberg, hg. von P. Foltzinger, D. Planck, B. Cämmerer, Stuttgart u. Aalen 1976²»
  5. Historischer Atlas von Baden-Württemberg, Lfg. 3 (1974) Karte III 6: Die frühe Alamannenzeit. Dazu Erläuterungen von R. Christlein u. G. Fingerlin, Zur alamannischen Siedlungsgeschichte des 3. bis 7. Jahrhunderts (Die Alamannen in der Frühzeit. Veröffentlichungen des Alemannischen Instituts Freiburg 34) (1974) 45–88. »
  6. H. Keller, Fränkische Herrschaft und alamannisches Herzogtum im 6. und 7. Jahrhundert, in: ZGO. NF. 85 (1976) 1–30. »
  7. Zur Gaueinteilung vor allem M. Schaab, Die Reichsabtei Lorsch, Festschrift zum Gedenken an ihre Stiftung 764, Bd. 1, Darmstadt 1973, 539 ff. – Über den Kraichgau speziell immer noch F. Metz, Der Kraichgau (= Abhandlungen zur badischen Landeskunde 4), Karlsruhe 1922. »
  8. Vgl. Codex Laureshamensis, hg. von K. Glöckler, 3 Bde. Darmstadt 1929–1936. 1964². – Traditiones possessionesque Wizenburgenses ed. C. Zeuss. Speyer 1842. – Für Heimsheim ist 965 ein Treffen Kaiser Ottos I. mit seinen Söhnen König Otto (II.) und Erzbischof Wilhelm von Mainz zu belegen: Böhmer, Regesta Imperii II nr. 371 a; das zeugt mit einiger Sicherheit für Königsbesitz. – Zu den späteren Schicksalen der Weißenburger und Lorscher Besitzungen vgl. A. Schäfer, Das Schicksal des Weißenburgischen Besitzes im Uf- und Pfinzgau, in: ZGO. NF. 72 (1963) 77f. – Ders., Staufische Reichslandpolitik und hochadlige Herrschaftsbildung im Uf- und Pfinzgau, in: ZGO. NF. 78 (1969) 169ff. – Für den nördlichen Schwarzwaldanteil auch F. Hofmann, Adel und Landesherrn im nördlichen Schwarzwald (Darstellungen aus der württembergischen Geschichte 40), Stuttgart 1954. »
  9. Historischer Atlas von Baden-Württemberg, Lfg. 5 (1975) Karte VIII 4: Der Besitz der südwestdeutschen Zisterzienserabteien um 1340/50. Erläuterungen von M. Schaab u. a. »
  10. W. Rösener, Südwestdeutsche Zisterzienserklöster unter kaiserlicher Schirmherrschaft, in: ZWLG. 33 (1974) 24ff. – K. Schreiner, Altwürttembergische Klöster im Spannungsfeld landesherrlicher Territorialpolitik, in: Blätter für dt. Landesgeschichte 109 (1973), 196ff., insb. 207ff. »
  11. G. Haselier, Die Markgrafen von Baden und ihre Städte, in: ZGO. NF. 68 (1959) 263ff. – Pforzheim kam 1125 mit dem salischen Erbe an die Staufer, von diesen wiederum an den Welfenherzog Heinrich von Braunschweig, der mit Agnes von Staufen vermählt war. »
  12. Backnang war um 1000 aus dem Besitz der Grafen von Calw an die Markgrafen von Baden übergegangen, Besigheim im Jahr 1153, Lauffen kam nach dem Aussterben des gleichnamigen Grafengeschlechtes an die Markgrafen: Sütterlin I 244. »
  13. Vgl. dazu Häusser I 368ff. und Sütterlin I 303ff. »
  14. K. Müller, Die politischen Beziehungen zwischen der Kurpfalz und der Grafschaft Württemberg im 15. Jahrhundert. – Schreiner a. a. O. (wie Anm. 10) 210. »
  15. Müller a. a. O. (wie Anm. 14) 95f. »
  16. AmtlKreisbeschreibung I 261ff. »
  17. Dazu W. Hofmann a. a. O. (wie Anm. 8) 19ff. »
  18. Ebd. 48ff. »
  19. D. Hellstem, Der Ritterkanton Neckar-Schwarzwald 1560–1805 (= Veröffentlichungen des Stadtarchivs Tübingen 5). Tübingen 1971. »
  20. E. Baßler, Beiträge zur Reformationsgeschichte von Maulbronn, in: Blätter für württ. Kirchengeschichte NF. 10 (1906) 1ff. – Klunzinger, UrkGeschichte Reg. 66. »
  21. Über Valentin Vannius zuletzt H. Ehmer, Valentin Vannius und die Reformation in Württemberg. Stuttgart 1976. – Vannius wird in vielen Abtslisten nach Johannes Epplin gen. Senger als zweiter evangelischer Abt geführt, eine Zählung, die darauf zurückgeht, daß Johannes Epplin zwar offen evangelische Gesinnung an den Tag legte, aber den Übertritt niemals vollzogen hat: Klunzinger, UrkGeschichte 125. »
  22. W. Grube, Altwürttembergische Klöster vor und nach der Reformation, in: Blätter für dt. Landesgeschichte 109 (1973) 139ff. »
  23. Vgl. das räumlich angrenzende Gebiet des Großkreises Karlsruhe, das flächenmäßig nahezu doppelt so groß ist wie der Enzkreis, dessen Inschriftenbestand mit 421 Nummern jedoch nur geringfügig über dem des Enzkreises liegt. Die Verlustrate dürfte im Großkreis Karlsruhe allerdings erheblich über der des Enzkreises liegen; vgl. DI. XX (Großkreis Karlsruhe) S. XVII ff. »
  24. Die Bauverewigung an der Klosterkirche Maulbronn (nr. 1) bleibt unberücksichtigt, weil ihre zeitliche Einreihung ungewiß ist; sie kann nur auf den Terminus post quem 1147 festgelegt werden. Unberücksichtigt bleiben ferner die Bilfinger Inschriften nr. 3 und nr. 5, da sie nicht im Original erhalten bzw. undatiert sind. »
  25. Vgl. DI. XX (Großkreis Karlsruhe) über die Situation im dortigen Bearbeitungsgebiet und im angrenzenden Rhein-Neckar-Kreis. »
  26. Eine neuere Bearbeitung der Maulbronner Klostergeschichte fehlt. Zu vergleichen ist noch immer Klunzinger, UrkGeschichte (s. Literaturverzeichnis); wichtig auch der Beitrag von E. Gohl, Die Entstehung des Klosters, in: Katalog Maulbronn (1978) 25ff. »
  27. Früheste Bauinschrift (angezweifelt!) 984 in Gingen an der Fils; 1083 Weiheinschrift der Grabkapelle auf dem Wirtemberg (jetzt Stuttgart-Rotenberg) vgl. Decker-Hauff, Stuttgart 105; 1128 Weiheinschrift der Kirche in Rötenberg (Gern. Aichhalden Landkreis Rottweil). »
  28. Dazu ausführlich der Abschnitt über die nicht-originale Inschriften-Überlieferung S. XXIf. »
  29. Die Angaben belegt in DI. IX (Landkreis Naumburg), DI. I (Wertheim-Tauberbischofsheim), DI. XVIII (Landkreis Bamberg); für Herrenalb ist das gesammelte Material im Archiv der Inschriften-Kommission zugrundegelegt. »
  30. Klunzinger, UrkGeschichte Reg. 8. »
  31. J. M. Canivez, Statuta capitulorum generalium ordinis Cisterciensis ab anno 1116 ad annum 1786, Tom. I. (Louvain 1933) 47. –J. Saur, Der Cistercienserorden und die deutsche Kunst des Mittelalters, in: Studien u. Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens u. seiner Zweige 34 (1913) 475f, 660f. »
  32. Neumüllers-Klauser, Maulbronner Stifterdenkmäler 34f. »
  33. Canivez, Statuts capitulorum Tom. I (1933) 232. »
  34. Durchgesehen wurden die Überlieferungen von Schulpforta, Ebrach, Bronnbach und Herrenalb, vgl. Anm. 29. »
  35. Dazu ausführlich Neumüllers-Klauser, Maulbronner Stifterdenkmäler. »
  36. Vgl. H. Keller, Die Entstehung des Bildnisses am Ende des Hochmittelalters, in: Römisches Jahrbuch für Kunstgeschichte 3 (1939) 227ff., insb. 246ff. und Anhang II. – In Schöntal an der Jagst (Filiation von Maulbronn) hat man 1415 dem 1157 verstorbenen Stifter Wolfram von Bebenburg einen Gedenkstein (Figurengrabstein in Hochrelief) im Laienbrüderchor aufgerichtet: Die Kunstdenkmäler im ehemaligen Oberamt Künzelsau, bearb. v. G. Himmelheber, Stuttgart 1962, 335ff. (Abb. 322). »
  37. KdmBaden IX 7, 209ff. – Dazu Piccard, Magdalenenaltar 59ff. – Auf die Kontroversen anläßlich des Erscheinens des letztgenannten Buches kann hier nur insoweit Bezug genommen werden, als sie inschriftlich überlieferte Quellen direkt angehen. »
  38. Urkunde im Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 191 U 815; Faksimile bei Piccard, Magdalenenaltar Taf. 28. »
  39. Zur Datierung der Glasfenster zuletzt R. Becksmann, Die mittelalterlichen Glasmalereien in Baden und der Pfalz (ohne Freiburg im Breisgau) (= CVMA Deutschland II, Baden und Pfalz I). Berlin 1979, 231ff. »
  40. Piccard, Magdalenenaltar 125ff. (über die Wappen, Schildform, Annahme einer Fälschung). »
  41. In diese Richtung geht auch die Vermutung von Hansmartin Decker-Hauff (Colloquium München 1971), der die Wappen Bernhard von Stein zu Steinegg und Agnes Maiser von Berg zuweist; vgl. R. Hausherr, in: Kunstchronik Jg. 24 (1971) 177–212. »
  42. Johannes Nichinger (?), gest. 1468 (nr. 97). Damit ist für dieses Jahr die Existenz einer St. Georgenpfründe bezeugt; vgl. dazu Piccard, Magdalenenaltar 85ff. »
  43. Anders Piccard, Magdalenenaltar 51; er bezieht das Epitaph für die Eheleute Diether von Gemmingen und Agnes von Sickingen fälschlich auf die Ehefrau allein und berücksichtigt die kopialen Überlieferungen der Grabsteine nicht. »
  44. Piccard, Magdalenenaltar geht auf diese Duplizität S. 51f. ein, m. E. aber mit irriger Schlußfolgerung; wenn der figürliche Stein die Aufschrift trägt ‚hie lit begraben ...’, so folgt daraus nicht notwendig die Bestattung unter dem Stein, wohl aber die Aufstellung in nächster Nähe der Grabstelle; vgl. (statt zahlreicher anderer Belege) DI. XXI (Kärnten 1) nrr. 211 , 221 mit dem entsprechenden Wortlaut unter Gemäldeepitaphien, nr. 506 mit dem gleichen Wortlaut zur Einleitung unter einem Familien-Epitaph aus Rotmarmorstein. »
  45. Vgl. KdmBaden IX 7, 242. »
  46. Vgl. dazu den Abschnitt über die nicht-originale Inschriftenüberlieferung unten S. XXIf. »
  47. Eine Nachbearbeitung noch zur Zeit des Reinhard von Gemmingen (1576–1635) ist ziemlich unwahrscheinlich, weil die Inschriften damals noch verhältnismäßig gut erhalten gewesen sein müssen. Eduard von Gemmingen berichtet in seinem 1861 angelegten ‚Denkmalheft’ (vgl. unten S. XXII) von der 1783 erfolgten Aufnahme der Grabsteine aus dem Kirchen-Fußboden und erwähnt dabei auch, daß Inschriften verdorben, abgewittert oder vertreten seien; das spricht für eine Nacharbeitung vor seiner Zeit, vielleicht im Zusammenhang mit der Neuaufstellung. »
  48. Vgl. dazu I. Weber, Die Tiefenbronner Monstranz und ihr künstlerischer Umkreis, in: Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums 1966, 7–87 mit Nachweisen der älteren Literatur. »
  49. Zuerst angezweifelt von Roemer, Steinegg 26f., der auch bereits die Stiftung auf Johann Conrad von Gemmingen bezogen hat. »
  50. Das gilt im Bearbeitungsgebiet etwa für Ellmendingen, wo in der Kirche unter dem Holzfußboden noch alte Grabplatten als Belag verwendet sind. Hier werden bei einer Kirchenrenovierung noch Funde zu erwarten sein. »
  51. Vgl. DI. XX (Großkreis Karlsruhe) und DI. XVI (Mannheim-Sinsheim). Das Verhältnis der erhaltenen Inschriften zu den verlorenen Inschriften ist hier ganz ähnlich, während es in Stadtgebieten in Extremfällen vorkommen kann, daß die nicht-originale Überlieferung prozentual die erhaltenen Denkmäler übersteigt. »
  52. Chronologia monasteriorum Germaniae Praecipuorum ac maxime illustrium. Authore Caspare Bruschio. Denuo edita opera et studio M. Simonis Bornmeisterii. Sulzbach 1682. Die auf Maulbronn bezüglichen Nachrichten p. 330–334. »
  53. Vgl. Katalog Maulbronn (1978) S. 44f. (gelb). Das Konzept-Exemplar wurde von der Witwe des evangelischen Abtes Johann Christoph Weinland 1788 dem evangelischen Seminar geschenkt. »
  54. Vgl. E. Gohl, in: Katalog Maulbronn (1978) S. 41 Anm. 36. »
  55. Zu Wickenburg und seiner Sammlertätigkeit s. DI. XII (Heidelberg) Einleitung S. XVIII. »
  56. Vgl. R. Seigel, Zur Geschichtsschreibung beim schwäbischen Adel in der Zeit des Humanismus, in: Speculum Sueviae. Festschrift für Hansmartin Decker-Hauff zum 65. Geburtstag. Stuttgart 1982, Bd. 1, 93ff. »
  57. Das Original befindet sich im Familienarchiv der Gemmingen auf Schloß Bürg bei Neuenstatt am Kocher; vgl. ZGO. NF. 29 (1914) m 53. Benutzt wurde die Abschrift der Universitätsbibliothek Heidelberg, Heid. Hs. 133 (in zwei Bänden). »
  58. Einen zweiten Band des Denkmalheftes mit Zeichnungen der Denkmäler in Gemmingen (Kreis Heilbronn) hat A. von Oechelhäuser im Jahre 1909 für seine lnventarisation benutzt: KdmBaden VIII 1, 180. Er befand sich damals im Schloß zu Gemmingen. – Das Original des ersten Bandes heute im Generallandesarchiv Karlsruhe Sign. 65/200 007. »
  59. Denkmalheft Gemmingen, eingeheftete Blätter mit Vorbemerkung von Eduard von Gemmingen vor S. 15. – Die zitierte Nr. 24 bezieht sich auf das Epitaph des Johann Conrad von Gemmingen und der Margaretha Anna von Stein (nr. 376 des Katalogs). »
  60. J. Kastner, die Grabsteine der ehemaligen Remchinger Kirche, in: So weit der Turmberg grüßt Jg. 9 (1957) Nr. 2, 13–15. »
  61. Johann Christian Sachs, Einleitung in die Geschichte der Marggravschaft und des marggrävlich altfürstlichen Hauses. Teil 1–4. Carlsruhe 1764–70. »
  62. Zur Schriftgeschichte allgemein Kloos, Epigraphik 125ff. »
  63. DI. XX (Großkreis Karlsruhe) Einleitung S. XXVIIIf. »
  64. Vgl. dazu auch Neumüllers-Klauser, Maulbronner Stifterdenkmäler passim. »
  65. Kloos, Epigraphik 132; ferner Bauer, Mainzer Epigraphik 39ff. »
  66. Dazu W. Koch, Paläographie der Inschriften österreichischer Fresken bis 1350, in: MIÖG. 77 (1969) 1ff. »
  67. Vgl. DI. II (Mainz) nr. 33 und nr. 37. – DI. XIV (Fritzlar) nr. 13. – DI. XIX (Göttingen) nr. 5. – In Lübeck und in Paderborn sind gravierte Bronzegrabplatten für die im Jahre 1341 verstorbenen Bischöfe Heinrich von Bocholt bzw. Bernhard von Lippe erhalten. »
  68. In Frauenburg bezeichnet eine Minuskelinschrift auf einer Kalksteinplatte die Weihe des Domchores. – In Erfurt ist der Baubeginn des Domchores in erhabener Minuskel dokumentiert. – In Lauf an der Pegnitz sind die Wappenbeischriften im Wappensaal der Burg Kaiser Karls IV. in einer Minuskel gemeißelt, die deutlich an Handschriften aus dem Umkreis des Kaisers orientiert ist. – Die Grundsteinlegung des Freiburger Münsterchores wurde 1354 in Minuskelschrift auf einem Sandsteinquader bezeugt. – Frühe Minuskelinschriften (vor 1400) hoffe ich demnächst mit Nachweisen und Abbildungen gesondert vorlegen zu können. »
  69. Vgl. die Bildung des unzialen T mit Deckstrich (Zeile 6 linke Kolumne) mit dem gleichen Buchstaben auf dem Grabstein für Bischof Günther von Speyer nr. 11»
  70. Kloos, Epigraphik 143. – Zahn, Beiträge zur Epigraphik 6ff. und 86. »
  71. DI. XX (Großkreis Karlsruhe) verzeichnet bei 305 erhaltenen Inschriften 28 Fraktur-Beispiele. – Zur Verbreitung vgl. auch DI. XVI (Mannheim-Sinsheim) Einleitung S. XXII. – DI. XXI (Kärnten 1) belegt bei 378 erhaltenen Inschriften 52 Fraktur-Beispiele und 117 Kapitalis-Inschriften. – Vgl. auch die tabellarische Übersicht auf S. XXXII. »
  72. Diese Beobachtung stimmt überein mit der bisher belegten Verbreitung der Fraktur als Monumentalschrift: zahlreiche Belege finden sich in Nürnberg und Rothenburg (DI. XIII bzw. DI. XV). Die vielschichtigen Fragen hängen einmal zusammen mit den handwerklich-künstlerischen Voraussetzungen für die Ausführung der Schrift in Stein, zum andern aber wahrscheinlich auch mit soziologischen Gegebenheiten (deutsche Sprache!); vgl. dazu W. Arnold, in: DI. XIX (Göttingen) 28f. »
  73. Ähnliche Mischschriften beschreibt Kloos aus dem Landkreis Bamberg: DI. XVIII Einleitung S. XXVI. »
  74. Vgl. W. Doede, Schön schreiben, eine Kunst. Johann Neudörffer und seine Schule im 16. und 17. Jahrhundert. München 1957, Abb. 17. »
  75. W. Fugger, Ein nutzlich und wolgegrundt Formular Mancherley schöner Schriefften. Vollständige Faksimileausgabe des Schreibmeisterbuchs von 1553 mit einem Nachwort von F. Pfafflin. München 1967, 43. »
  76. DI. XX (Großkreis Karlsruhe) nr. 223. – Eine vergleichbare Form begegnet 1575 in Nürnberg: DI. XIII nr. 1283 (Abb. 118). »
  77. Fleischhauer, Renaissance 358 (über Jeremias Schwarz und die Zuweisung der Mühlhausener Denkmäler). – Vgl. auch DI. XX (Großkreis Karslruhe) Einleitung S. XVIf. »
  78. Zahn, Beiträge zur Epigraphik Taf. II–X. – In den Schreibmeisterfrakturen Neudörffers von 1533 und 1538 kommt es in vereinfachter Form vor: ebd. Abb. 4 und 6. Im typographischen Druck des ‚Teuerdank’ von 1517 (Hans Schönsperger) ist eine ganz ähnliche Form wie in den epigraphischen Frakturen der Enzkreis-Denkmäler verwendet (Abb. 3 bei Doede, Schön schreiben, eine Kunst a. a. O.). »
  79. W. Doede, Bibliographie deutscher Schreibmeisterbücher von Johann Neudörffer d. Ä. bis 1800. Hamburg (1958), nr. 25/1, S. 49f. Abb. bei Doede, Schön schreiben, eine Kunst 31. »
  80. Vgl. unten S. XXXI. »
  81. J. C. Stracke, Die Bildnisgrabmale Ostfrieslands vom 15. bis 17. Jahrhundert. Aurich 1976, 14. »
  82. Kloos, Epigraphik 158ff. »
  83. W. Irtenkauf, in: Katalog Maulbronn (1978) S. 91f »
  84. Über Conrad Leontorius s. G. Wolff, Conrad Leontorius: Biobibliographie, in: Beiträge zur Geschichte der Renaissance und der Reformation (Festgabe Joseph Schlecht) München-Freising 1917, S. 363ff. »
  85. Vgl. M. Steinmann, Die humanistische Schrift und die Anfänge des Humanismus in Basel, in: Archiv für Diplomatik 22 (1976) 376ff., hier 435 mit Anm. 216. »
  86. Vgl. dazu Kloos, Epigraphik 159. – In Augsburg ist 1482 ein Grabstein für Leonhard Misching mit einer noch sehr schlanken Kapitalis beschriftet worden: A. Schröder, die Monumente des Augsburger Domkreuzgangs, in: Jahrbuch des Histor. Vereins Dillingen 10 (1897) 33–91; 11 (1898) 31–114; hier 10 (1897) 36. — Der Befund über die Schrift beruht auf Autopsie. Die frühe Kapitalis in Mainz (DI. II nr. 206) aus dem Jahre 1484 dürfte auf eine Druckschrift des Nicolas Jenson in Venedig zurückgehen. Ähnlich sind auch bei den Kapitalisschriften von 1415 (Konstanz), 1433 (Basel und Ulm) italienische Einflüsse nachweisbar; für Basel vgl. dazu Steinmann a. a. O. 387 mit Abb. 4. »
  87. Vgl. dazu unten S. XXXII. »
  88. Die Goldschmiedekunst hat die neue Schriftart – bedingt durch Material und Technik – sehr viel früher übernehmen können als die Monumentalinschriften: vgl. dazu Ausstellungskatalog Spätgotik am Oberrhein. Meisterwerke der Plastik und des Kunsthandwerks. Badisches Landesmuseum Karslruhe 1970; Nachweis von Goldschmiedearbeiten mit Inschriften in Renaissance-Kapitalis für 1496 in Straßburg (S. 266), 1515 in Basel (S. 235), 1519 in Speyer (S. 272). »
  89. Gleiche Beobachtungen macht Kloos im Landkreis Bamberg: DI. XVII Einleitung S. XXVIII. »
  90. Vgl. dazu oben S. XIX. »
  91. Für die Werke der Malerei vgl. Kloos, Epigraphik 154. – Eine sehr ausgeprägte Schrift der Goldschmiedekunst (1503, sog. Kußtafel aus Kloster Eberbach) abgebildet in: Die Zisterzienser. Ordensleben zwischen Ideal und Wirklichkeit. Ausstellungskatalog Aachen 1980, 593 (Abb. 594f.). »
  92. Kloos, Epigraphik 153f. »