(Beilage zum Brief von K. v. Mayer an Baer, 12.2.1853) Das Ressort der Wasserkommunikation habe auf der Wolga ein Bootskommando, das unter verschiedenen Bezirksverwaltungen steht. Der Antrag von Baer bedarf einer Genehmigung durch den Minister der Reichsdomänen (Kiselev), der dann über Graf Kleinmichel eine Order an die Bezirksverwaltungen erlässt.
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