Antwort auf Brief vom 30.10. Seine Klientin Marie Bergien sieht sich im Mietverhältnis mit Baer bestätigt. Es sei seine Pflicht, die Wohnung zu beheizen. Auch wenn Baer diese Meinung nicht teile, wolle er nicht gleich einen kostenpflichtigen Prozess führen. Die Hausbesitzerin habe jetzt zunächst auf Baers Kosten eingeheizt.
|